„Bringschuld“, „komfortable[…] Stallfütterung“…

…ja, der Sozialstaat muss zielgenau sein, wie es so oft heißt, bedarfsgeprüfte Leistungen sind das jedoch gerade nicht (siehe „non-takeup-rate, verdeckte Armut).

Die Beschränkung von Leistungsbeiträgen Lohn-Steuerzahler ist eben auch eine Fiktion, wie BGE-Eisenach zurecht hervorhebt.

„Stallfütterung“ – die Bürger im Stall und werden gefüttert, wer hat sie in den Stall gestellt und hält sie dort? Ein paternalistisches Bild, zu dem die Sorge vor dem „gefährlichen Gewöhnungseffekt“ passt, die im FAZ-Beitrag ausgesprochen wird.

Sollte es so sein, dass die Bürger im Stall stehen und sich füttern lassen wollen, dann wäre das so.

Und wieder die einseitige Auslegung des Subsidiaritätsgedankens, in dem von Erwerbsgebot gar keine Rede ist, siehe hier und hier.

Sascha Liebermann

„Am Tropf“…

…die Sorge vor unvermeidlichen Abhängigkeit und ein realitätsfremdes Verständnis von „Selbstverantwortung“ – treffend kommentiert.

Sascha Liebermann

Das Vokabular erstaunt – Patrick Bahners treffend…

…ist aber nicht so überraschend, wenn man an die Invektiven gegen das Bürgergeld im vergangenen Herbst zurückdenkt.

Sascha Liebermann

Wo bleibt die Differenzierung?…

…Diese Frage stellt sich, nachdem Jens Jessen am Ende dieses langen Gesprächs mit Isabella Weber danach fragt, was sie von einem Bedingungslosen Grundeinkommen halte (ab 2:50:39). Was antwortet sie?

Etwas salopp sagt sie, „nich so en riesiger Fan“ davon zu sein, „alle sozialstaatlichen Probleme“ darüber zu lösen. Ich verstehe die Frage als eine Frage an eine Expertin, nicht danach, ob sie es befürwortet, nur in der Hinsicht könnte sie ein Fan sein. Wer schlägt denn vor, fragt man sich, über ein BGE – Weber spricht vom Universal Basic Income – alle sozialstaatlichen Probleme zu lösen? Bezieht sie sich womöglich nur auf die US-Debatte? Sie erwähnt keine Namen, außer den Milton Friedmans, insofern ist die Aussage rätselhaft, denn wohl gibt es solche Befürworter, die das anstreben, gerade in den USA und seinen libertären Kreisen (dazu kann man auch die Silicon Valley-Denker zählen), doch in Kontinentaleuropa? Hier wird doch durchaus deutlich darauf hingewiesen, dass es beim BGE um ein Sockeleinkommen gehe, über das hinaus es weiterhin bedarfsgeprüfte Leistungen und andere Infrastruktur geben müsse. Weshalb erwähnt sie das nicht? Mindestens diese Differenzierung wäre wichtig gewesen, um nicht eine solch verkürzte Einschätzung abzugeben. Die Bezugnahme auf Milton Friedman ist dazu noch an der Sache vorbei, denn er schlug eine Negative Einkommensteuer vor (siehe auch hier), die eben kein BGE ist. Damit ist der Differenzierungsverlust schon erheblich, womöglich kennt sich Weber in der Debatte nicht aus, aber dann eine solche Aussage zu machen, überrascht doch, warum sich nicht enthalten?

Wo bleibt die Differenzierung?… weiterlesen

Nachvollziehbarer Vorschlag von Bartsch, an „Bedürftigkeit“ orientiert…

…, nicht aber zuerst am Bedarf, der davon zu unterscheiden ist. Insofern ist der Hinweis von Susanne Wiest ganz treffend, Bedarfe können auch anders gedeckt werden, zumindest der Grundbedarf, und zwar durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Bedarfe, die darüber hinaus gehen, benötigten weiterhin eine Prüfung. Hier meinen manche, dann gäbe es doch keinen Unterschied zwischen der heutigen Lösung und dem BGE. Dabei wird verkannt, dass ein Sozialstaat mit BGE die Bedarfsprüfung auf ein anderes normatives Fundament stellt. Im Zentrum stünde stets die Wahrung oder Unterstützung von Autonomie, nicht, wie heute, die Erwerbsteilnahme bzw. Prüfung auf Nicht-Teilnahme. Während im Falle eines BGEs die Bedürftigkeitsprüfung also dazu dient, die Autonomie angemessen zu unterstützen, steht im heutigen System die Erwerbsteilnahme als Ziel im Zentrum, deswegen muss Erwerbsunfähigkeit auch erst festgestellt werden. Aus dieser Orientierung an Erwerbsteilnahme als Gebot, als Norm, folgt die strukturelle Stigmatisierung der Leistungsbezieher in dem Sinne, dass sie dem Gebot nicht entsprechen. Eine weitere Folge ist die Degradierung aller Leistungen „außerhalb“ des Erwerbssystems, denn diese muss man sich dann erst leisten können. Ein BGE würde also mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen. Denkt man an die letzten Jahre zurück, hätte es sowohl in der Pandemie sofort seine Wirkung entfaltet im Sinne einer verlässlichen Basiseinkommenssicherung als auch angesichts drastisch steigender Energiepreise im kommenden Winter. Ein BGE sichert zwar auch in Krisen ab, reicht jedoch weit darüber hinaus.

Sascha Liebermann

„Ein völlig neuer Sozialstaat“ – so wünschenswert das ist,…

…so gewagt scheint die Betrachtung von Tina Groll auf Zeit Online, in der sie einen Vorblick auf Möglichkeiten gibt, die sich einer Ampel-Koalition bieten. Sozialpolitisch macht sie ein große Nähe zwischen FDP, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen aus, doch ist diese Nähe bislang gegeben? Es ist richtig, dass die SPD mit dem Slogan, Hartz IV abzuschaffen oder wahlweise hintersichzulassen schon zu Zeiten der damaligen Bundesministerin Andrea Nahles für eine Erneuerung warb. Doch die zu lesenden Vorschläge ließen erheblichen Deutungsspielraum und wiesen letztlich den Weg zu Hartz light, daran ändert die Bezeichnung „Bürgergeld“ nichts. Die Grünen haben mit ihrer Garantiesicherung schon einen Vorschlag von anderer Trag- und Reichweite, denn sie wollen auf Sanktionen verzichten. Die FDP beruft sich mit ihrem Vorschlag auf die viel herbeigeredete Armuts- bzw. Arbeitslosigkeitsfalle, die einer empirischen Überprüfung schon vor langer Zeit nicht standgehalten hat. Im Vergleich zu früheren Beschlüssen erscheint der aktuell geltende Beschluss (siehe auch hier) in der Tat freilassender, verzichtet allerdings nicht auf Sanktionen:

„So stehen diejenigen, die arbeiten, in der Pflicht, Steuern und Sozialabgaben zu entrichten, und diejenigen, die Arbeit suchen, in der Pflicht, etwas für die Überwindung ihrer Arbeitslosigkeit zu tun.

„Ein völlig neuer Sozialstaat“ – so wünschenswert das ist,… weiterlesen

BGE erfordert „geschlossene Grenzen“? Dann müssten wir heute ebenso…

…geschlossene Grenzen benötigen. Michael Hüthers Einschätzung ist nicht in Übereinstimmung mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, siehe hier. Die Bezugsbedingungen für sozialstaatliche Unterstützung definiert der zuständige Staat entweder in Übereinstimmung mit der Rechtslage oder indem  sie durch das Parlament verändert wird. Das gälte für ein BGE ebenso.

Sascha Liebermann