„Die Armuts-Rentner“ – eine Dokumentation im SWR Fernsehen

Auch wenn dieser Beitrag keine Neuigkeiten berichtet, ist es doch erschütternd zu sehen, dass selbst eine Erwerbstätigkeit von 45 Jahren mit nur wenigen Unterbrechungen dazu führen kann, zu wenig Rente zu erhalten, um nicht mehr erwerbstätig sein zu müssen. Ihre Kinder und Enkel wollen sie nicht um Unterstützung bitten, die Leistungen des Sozialstaats – womöglich aus falscher Scham – nicht in Anspruch nehmen. Zu dieser trägt auch bei, was unser Sozialsystem aufgrund seiner Konstruktion signalisiert: wer seine Leistungen braucht, schafft es nicht „aus eigenen Kräften“. Siehe auch den Beitrag im Portal Sozialpolitik zu „Solidarische Lebensleistungsrente“.

Von sich auf andere schließen und das in Widersprüchen oder wie gut es ist, andere an der Leine zu führen

In der Sendung Markus Lanz vom 28. November waren u.a. Sarah Wiener und Jürgen Trittin zu Gast. Sarah Wiener war einst in die Lage gekommen, von Sozialhife zu leben, nachdem sie als junge Frau um die 20 ihren Sohn zur Welt gebracht hatte. Ihre Ausführungen sind interessant, weil sie die ganzen Widersprüchlichkeiten offenbaren, wenn heute über solche Leistungen gesprochen wird. Auf der einen Seite ist sie dankbar dafür, dass es Sozialhilfe gab, auf der anderen hält sie eine große Rede darauf, wie ungut eine solche Abhängigkeit ist, sie mindere das Selbstwertgefühl, bezieht sich dabei indes vor allem auf sich und überträgt dies nicht auf andere – das ist sympathisch bis dahin. Nun, wen wundert, was sie da beschreibt, wenn man bedenkt, dass nur Erwerbstätigkeit als sinnvoll galt und noch gilt, es gerade sie ist, die es unter anderem erlaubt, den Schritt aus dem eigenen Elternhaus heraus zu machen. Gerade für junge Leute wird sie damit zum Mittel für mehr Unabhängigkeit.

Ihre Schlussfolgerungen aus ihrer Erfahrung sind dann doch nicht mehr ganz persönlich, denn sie meint, es sei das Beste, jungen Leuten eine Stelle anzubieten und mit Sozialhilfe restriktiver (da kennt sie wohl die heutige Lage nicht) umzugehen. Damit ist das Stichwort für Jürgen Trittin gegeben, sich endlich wieder einmal gegen das Bedingungslose Grundeinkommen auszusprechen. Hilfe ja, aber: Fördern und Fordern. Angebote müssen mit Verpflichtungen zu Gegenleistung verbunden werden, Druck machen, selbständig zu werden. Dass ein BGE nun Menschen aus der Gesellschaft ausschließe, wie er meint, ist das alte Vorurteil, denn Gesellschaft wird hier gleichgesetzt mit Erwerbstätigkeit, „Teilhabe“ ist Teilnahme an Erwerbstätigkeit. Der Ausschluß ist einer, der heute über die Vergabebedingungen und die Geltung des Erwerbsideals zustandekommt. Wie viele aber genau dieser Verengung wegen aus der „Gesellschaft“ ausgeschlossen werden, all diejenigen, die andere Tätigkeiten für genauso wichtig erachten,  und selbst die, die ohne Sozialhilfe gar nicht leben könnten, wird nicht thematisiert. Denn der Sozialhilfebezug bleibt auch für diejenigen stigmatisierend, die erwerbsunfähig sind.

Eine umfassendere Anerkennung im Gemeinwesen als durch ein BGE, eine Anerkennung, die Pluralität fördert und sie nicht auf Pluralität im Erwerbsleben verkürzt, ist kaum denkbar. Das sehen beide aber nicht. Was soll Frau Wiener mit einem Mitarbeiter im Restaurant, der dort nicht arbeiten will – ein Beispiel, das sie selbst einführt (und noch auf die schlechten Einkommensbedingungen zu sprechen kommt). Es darf natürlich der Hinweis von Markus Lanz auf „die Arbeitspsychologen“ nicht fehlen, die genau diese Eindrücke davon, wie wichtig Erwerbstätigkeit sei, bestätigten. Die anderen hätten man auch natürlich auch fragen können, die das nicht so sehen.

Siehe hier ab Minute 48

Sascha Liebermann

Behindernde Sozialpolitik

In einem Beitrag bei Spiegel Online mit dem Titel „Gekürztes Elterngeld: Bestraft für die gute Tat“ wird einem vor Augen geführt, welch drastische Konsequenzen eine Sozialpolitik hat, die wir heute im Großen und Ganzen für richtig halten. Ein Sozialstaat, oder besser ausgedrückt: ein Gemeinwesen, das sich eine Sozialpolitik leistet, in deren Zentrum nicht der Bürger als solcher steht, sondern der Erwerbstätige, hemmt und behindert Initiative, wenn es sie auch nicht verhindern kann. Wie wenig Lebensentscheidungen nach Anreizüberlegungen getroffen werden, wird an dem Fall der in diesem Artikel geschilderten Frau deutlich. Sie entscheidet sich für die Pflege ihres todkranken Vaters und fragt gar nicht danach, welche Auswirkungen dies auf ihre Ansprüche auf Elterngeld hat. Sie macht einfach, was sie für richtig hält. Und trägt die Konsequenzen.

Siehe auch „Freiräume schaffen oder Leistungsansprüche optimieren?“

Sascha Liebermann

Familienvergessen – auch in der Schweiz ein Phänomen

Die Eidgenössische Volksinitiative zum Bedingungslosen Grundeinkommen hat eine Diskussion entfacht. Nachstehende Passage stammt aus einem Interview mit dem scheidenden Direktor des Bundesamts der Sozialversicherungen (BSV), Yves Rossier, in der Berner Zeitung:

Was halten Sie von der Initiative für ein «bedingungsloses Grundeinkommen»? Wäre sie nicht eine Alternative zum komplizierten Sozialstaat mit seinen zahlreichen Sozialwerken, die alle nach eigenen Regeln funktionieren?
Sorry, aber diese Initiative ist schlicht unseriös. Sie ist ein Witz – mehr nicht. Schauen Sie: Ich habe fünf Kinder. Nach den Vorstellungen der Initianten würde ich offenbar gegen 10000 Franken im Monat erhalten, ohne einen Finger krummzumachen. Warum sollte ich dann noch arbeiten? Warum sollte überhaupt noch jemand arbeiten? Um hohe Beiträge zu bezahlen, damit der Staat allen anderen ein Grundeinkommen bezahlen kann? Das würde nie funktionieren. Unsere Gesellschaft lebt von der Erwerbsarbeit. Diese Initiative wird keine Chance haben. Sie ist einem Traum der letzten 68er entsprungen – sie kommt mir vor wie Woodstock ohne Talent.“ [Hervorhebung SL]

Die Frage „Warum sollte ich dann noch arbeiten“ stellt er abwehrend, er könnte sie jedoch auch befürwortend stellen. Es ist anzunehmen, dass er als Direktor des Bundesamts ziemlich viel Zeit in seinem Beruf verbringt, folglich wird er um so weniger Zeit für seine Familie haben. Angesichts von fünf Kindern muss er die wenige Zeit, die ihm bleibt, noch teilen. Was wäre also naheliegender, als gerade dann im Bedingungslosen Grundeinkommen eine Chance zu erkennen? Er könnte, wenn er wollte, mehr Zeit mit seinen Kindern verbringen, seine Frau entlasten usw. Zugleich würde er damit den Kindern vorleben, wie Hinwendung zur Familie und Relativierung beruflichen Erfolgs aussehen könnte. Genau das nimmt er als Möglichkeit gar nicht wahr, sie scheint für ihn gar nicht zu existieren. Diese Nicht-Wahrnehmung könnte aus einem männlichen Selbstbild herrühren, für das die Identifizierung mit dem Beruf viel stärker wiegt als die mit der Familie (siehe „Erwerbsarbeit, Elternschaft und das männliche Selbstbild“). Das alleine reicht heute zur Erklärung allerdings nicht mehr aus, da das Streben nach Erwerbstätigkeit für Frauen beinahe genau so drängend geworden ist wie für Männer, das bezeugt gerade die Diskussion um die Ausweitung von Kinderbetreuung, die auch in der Schweiz geführt wird. In einer solchen Lage wird Elternschaft zur Störquelle beruflichen Fortkommens bzw. Anerkennung in Erwerbstätigkeit (siehe „Eltern als Störung“).

Sascha Liebermann

„Wir leben nicht über unsere Verhältnisse“…

…wir bleiben vielmehr unter unseren Möglichkeiten. Dieses Fazit könnte man aus einem Beitrag in der Süddeutschen Zeitung ziehen, der von Gerd G. Wagner (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) verfasst wurde. Peter Bofinger hat vor mehr als einem Jahr schon darauf hingewiesen, dass wir unter unseren Verhältnissen leben.

Verklärung des Bestehenden statt Analyse der Probleme

„Verantwortung wahrnehmen – bedingungslos!“, so hat Gerhard Wegner im Jahr 2007 seine Auseinandersetzung mit dem Vorschlag eines Bedindungslosen Grundeinkommens übertitelt. Der Untertitel „Das bedingungslose Grundeinkommen beeinträchtigt die Förderung umfassender gesellschaftlicher Teilhabe“ sagt, wohin die Kritik eilt. Wir weisen auf diesen Beitrag hin, da er die Argumente beinhaltet, die Herr Wegner anlässlich einer Veranstaltung in Dortmund am 14. Oktober vorgetragen hat. Die Stoßrichtung der Kritik gleicht der von Matthias Zeeb, einem Kollegen von Herrn Wegner, dessen Ausführugen wir schon früher kommentiert haben (siehe hier).

Ein Punkt sei hier herausgehoben, an dem der grundsätzliche Dissens erkennbar wird zwischen dem, was ein BGE erreichen will und dem, was der bestehende Sozialstaat und seine Vorfahren erreichen wollen. Herr Wegner hat viele gute Absichten, sieht in der Hilfe für die Armen und Schwachen eine Herausforderung, will ein solidarisches Gemeinwesen usw. Es ist leicht, mit ihm darin übereinzustimmen, aber der Weg dahin ist das Problem. Wer sind die Armen und Schwachen, wer ist arm und schwach, woher weiß man das? Und verpflichtet es die Armen und Schwachen, weil sie arm und schwach sind, sich helfen zu lassen, wenn sie es nicht wollen?

Will man nicht von oben bestimmen, wer sich wie von wem zu beraten lassen hat, dann muss man Möglichkeiten schaffen, dass der Einzelne selbst darüber entscheiden kann. Bei allen guten Absichten beinhaltet Herrn Wegners Position eine Zwangshilfe, eine Hilfe, die mit Sanktionen arbeitet, da – so äußerte er sich in der Diskussion – nur auf diese Weise eine Verpflichtung des ‚Geholfenen“ besteht, sich auch helfen zu lassen. Dabei widersprechen nicht nur Argumente dieser Form von Hilfe, sondern auch die Empirie. Wer Gelegenheit hat, mit Sozialarbeitern zu sprechen, wird erfahren, dass es zu nichts führt, jemandem zu helfen, der sich nicht helfen lassen will. Hilfe kann dann erfolgreich sein, wenn die eigene Hilfsbedürftigkeit erkannt wird, dass man zumindest darum weiß, Hilfe zu benötigen, weil man alleine nicht weiter kommt. Diese Grenze des Hilfsangebots, dass es nicht aufgedrängt wird und auch ausgeschlagen werden darf, gilt es zu respektieren, will man nicht „von oben“ bestimmen, wer hilfsbedürftig ist. Sind Dritte gefährdet, z.B. Kinder, sieht die Lage anders aus. Dafür stehen Eingriffsrechte zur Verfügung, die gesetzlich festgelegt sind (siehe Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder und Jugendhilfe“). Alles andere wäre Entmündigung durch Zwangshilfe.

Wenn anhaltende Armut (also nicht bloßer Einkommensmangel) ihren Grund unter anderem in traumatischen Lebenserfahrungen hat, die gerade zu einem schwachen und nicht zu einem starken Selbstvertrauen führen, dann ist eines ganz deutlich. Die davon Betroffenen können sich kaum gegen Zwangshilfe verteidigen, die so massiv auftritt wie heute. Vielmehr werden sie von ihr an die Wand gedrückt. Wie sollen sie unter diesen Bedingungen aus der Situation hinausgelangen?
Mit einem BGE hingegen würden Betroffene respektiert, sie könnten aus der Einkommenssicherheit heraus, die zugleich die eigene Position stärkt, viel eher sich Hilfs-Angeboten (!) öffnen, wobei auch hier nichts beschönigt werden darf. Hilfe anzunehmen setzt ein Minimum an Selbstvertrauen voraus. Sich einzugestehen, dass man Hilfe benötigt und diese anzunehmen, ist nicht einfach; es ist ein Zeichen von Stärke, das dürfte jedem vertraut sein.

Dass es in der evangelischen Kirche auch andere Positionen zum Grundeinkommen gibt, darauf sei eigens noch einmal hingewiesen, siehe hier.

Sascha Liebermann

Missbrauchsbefürchtungen, Konsumismus und die Verführbarkeit der Bürger

Unter diesem Titel „Grundeinkommen für alle – Das Ende des Sozialstaats“ hat der Hessische Rundfunk am 9. November ein Radio-Feature gesendet, das hörenswert ist (Podcast herunterladen, direkt anhören). Die Sendung informiert ausgewogen über die Diskussion, führt Argumente pro und contra auf.

Besonders aufschlussreich sind zwei Stellungnahmen, die eine von dem Politikwissenschaftler Christoph Butterwegge (ausführlicher in anderem Zusammenahng auch hier), die andere von dem Soziologen Klaus Dörre (zu einem früheren Kommentar von uns).

Buttwegge (ab Minute 33) befürchtet, das Grundeinkommen könne dazu benutzt werden, weitere Sozialstaatsleistungen abzubauen, ohne eine entsprechende Absicherung zu schaffen. Ein solcher Missbrauch wäre seiner Auffassung nach der Fall mit dem Solidarischen Bürgergeld. Nun weiß auch Butterwegge, dass das Althaus-Modell nicht so weit geht wie andere, also nicht so große Freiräume schaffen will. Den anderen, hier vor allem dem Vorschlag, alle Steuern abzuschaffen und nur eine Konsumsteuer beizubehalten, wirft er hingegen vor, dass er die Armen übermäßig belaste, die Wohlhabenden und Unternehmen jedoch entlaste. Außerdem würde eine hohe Konsumsteuer dazu führen, dass die Preise stiegen, folglich das Grundeinkommen nicht mehr das wert wäre, was seine Befürworter erhoffen – das trügen diejenigen, die ausschließlich auf Grundeinkommen angewiesen wären. Für diesen Einwand sei Christoph Butterwegge darauf verwiesen, sich die Argumente einmal genauer anzusehen, die für den Konsumsteuervorschlag vorgebracht werden (z. B. hier und hier).

Interessant an dem Einwand zum Missbrauch des Grundeinkommens und der Befürchtung weiteren Sozialabbaus ist das bevormundende Misstrauen Butterwegges in die Bürger. Wie die sogenannten Hartz-Gesetze lehren, sind die Daumenschrauben längst angezogen, die Sanktionsmöglichkeiten verschärft worden. Wenn das gewollt ist, und dafür gab es im Fall von Hartz IV Mehrheiten, dann ist es immer möglich. Ist es gewollt, dann ist es auch demokratisch legitimiert. Wer glaubt, Hartz IV habe diesen Rückhalt nicht gehabt, der muss nur einmal eine Grundeinkommensveranstaltung aufsuchen, dann wird ihm das Gegenteil vor Augen geführt. Wenn also all das, was Butterwegge befürchtet und verhindern will, längst mit der Rot-Grünen Bundesregierung eingeführt wurde, geht sein Einwand gegen das Grundeinkommen an der Sache vorbei. Was will er uns dann sagen? Als Bürger will er das bGE nicht, das ist sein gutes Recht. Der Verdacht des Missbrauchs allerdings führt noch auf eine andere Fährte. Er traut den Bürgern zum einen nicht zu, sich für ein freiheitsförderndes Grundeinkommen einzusetzen, daher die Befürchtung, es könne damit schlecht ausgehen. Zum anderen meint er, sie vor sich selbst schützen zu müssen. Er durchschaut, wozu die Bürger verführt werden sollen, zum Abbau des Sozialstaats (ganz ähnlich Matthias Möhring-Hesse). Daran erkennen wir, wie es um den Souverän und seine Mündigkeit in seine Augen bestellt ist: „…das würde wahrscheinlich hinterher bei den meisten zu einem sehr bösen Erwachen führen“.

Klaus Dörre (ab Minute 47’25) setzt einen anderem Akzent. Immerhin sieht er die Chance, mit einem bGE die Verhandlungsmacht der Arbeitnehmer zu stärken, also einen Arbeitsmarkt zu schaffen. Doch schon die Gefahr einer Lohn-„Drift“ nach unten, die er ausmacht, stellt nicht wirklich ein Problem dar, weil niemand für einen in seinen Augen zu niedrigen Lohn arbeiten müsste, gleichwohl könnte er (denn bGE + niedrigerer Lohn = gleiches Einkommen wie heute). Die Verhandlungsmacht ginge nie verloren, es träte nicht der Fall ein, wie Dörre suggeriert, dass die Arbeitgebger über die Löhnhöhe alleine entscheiden würden (zu Mindestlöhnen siehe unseren Kommentar aus anderem Anlass).

Als es um die Höhe des bGEs geht, erachtet Klaus Dörre 1500-1600 € für notwendig. Seine Begründung allerdings ist sonderbar: Er geht von einer Tendenz aus, „…die wir ja auch immer haben…“, dem Konsumismus zu frönen, Güter anzustreben, um „nach außen etwas darzustellen“, um „mitreden zu können“. Nun, selbst wenn es so wäre, ist es doch nicht Aufgabe des Gemeinwesens, diese „Tendenz“ zu finanzieren, die Statusorientierung zur Grundlage öffentlicher Leistungen zu machen. Wer meint, er müsse „positionale Güter“, also Statussymbole erwerben, der hätte die Freiheit dazu. Was er dafür an Einkommen benötigte, das über das bGE hinausgeht, müsste er sich selbst beschaffen.

Dörre meint, damit ein bGE überhaupt funktionieren könnte, „…bedürfte [es] eines anderen Lebensstils“, um sich darauf einzulassen. – Ja und Nein. Sollte es dazu kommen, dass wir ein bGE einführen, wäre die Entscheidung für die Einführung schon Ausdruck eines geänderten „Lebensstils“. Die größte Hürde, die wir zu nehmen haben, ist, das Misstrauen in das Gegenüber zu überwinden, das allerorten herrscht, und uns als Bürgergemeinschaft zu begreifen. Erst wenn das erreicht ist, wird eine Einführung des bGE möglich sein. Die Einführung ist also schon die Veränderung. Was darüber hinaus sich ändern müsste, wäre der Erfahrung des Einzelnen überlassen, das müsste er selbst herausfinden. Er könnte aber auch weiter dem „Konsumismus“ frönen, den würde aber nicht die Gemeinschaft tragen, denn das stellt keine öffentliche Aufgabe dar. Überhaupt kann der „Lebensstil“ sich nur dadurch ändern, dass dem Einzelnen Möglichkeiten dazu an die Hand gegeben werden, ohne ihm eine Veränderungspflicht aufzuerlegen. Das ist eine Banalität, die schon heute gilt, es sei denn, man erwägt Umerziehungsprogramme zur Befreiung der Bürger. Dazu neigen wir in der Tat, auch das ist eine Erfahrung aus Grundeinkommensveranstaltungen. Demokratie heißt jedoch, Vielfalt nicht nur zuzulassen, sondern sie zu fördern, denn Demokratie lebt gerade davon, keine Lebensinhalte und -ziele zu definieren, auch keine Änderung des Lebensstils.

Wird den Bürgern nicht zugetraut, mit der durch ein bGE ermöglichten Freiheit umzugehen, heißt das letztlich, den Bürgern ihre Mündigkeit abzusprechen. Es heißt aber auch, sie in ihrer schon heute gelebten Autonomie zu unterschätzen, denn eine Demokratie wären wir schon lange nicht mehr, wenn es an der Bereitschaft fehlte, sich einzubringen und die politische Ordnung loyal zu tragen. Die Vorbehalte sind also das Problem, nicht die Lebenswirklichkeiten.

Sascha Liebermann

"Ausgeträumt – Fünf Jahre Leben mit Hartz 4"

Unter diesem Titel zeigt Phoenix eine Dokumentation aus dem Jahr 2009. „Am Anfang war ein Versprechen. Die Jahrhundertreform, Hartz 4, sollte die Zahl der Arbeitslosen halbieren, sollte aus schwerfälligen Behörden den Jobmotor der Nation machen.“ Der Film zieht Bilanz. Darin finden sich sowohl Gespräche mit Fallmanagern, als auch mit Erwerbslosen.

Termine: Mo, 22.03.10, 21.00 Uhr, Di, 23.03.10, 07.30 Uhr, Di, 23.03.10, 18.30 Uhr, Di, 06.04.10, 14.45 Uhr

Stillstand durch Diskussion – bei Anne Will

Unter dem Titel „Hungern muß hier keiner, ein Land redet sich arm“ hatte Anne Will in die Sendung am 24. Mai Gäste eingeladen, um über Armut in Deutschland zu diskutieren.

Wie gewohnt wurden in den Einspielern Experten aufgeboten, dieses Mal um zu widerlegen, daß Armut in den letzten Jahren zugenommen habe. Auf die umstrittene Datenlage ist von verschiedenen Seiten hingewiesen worden (hier und hier). Auch die üblichen Klischees über ALG-II-Empfänger erhielten ihren Platz (Frau Knobel-Ulrich tat sich hier hervor) – da mußte sogar Hubertus Heil widersprechen. Aber, so Herr Heil, man könne doch die Wenigen nicht mit den Vielen vergleichen. Flucks waren Leistungsempfänger in zwei Klassen unterteilt, in gute und schlechte, und damit das Argument zum Mißbrauch des Sozialstaates vorbreitet, der zwar nur von wenigen (Wieviele denn und worin besteht der Missbrauch?) mißbraucht werde, dieser Zustand keinesfalls aber kleingeredet werden dürfe. Der Sozialstaat solle ja den „Bedürftigen“ nicht den „Faulen“ dienen, letztere seien doch „Schmarotzer“ (Westerwelle). Auf „Staatskosten zu leben“, das – so konnte man den Eindruck gewinnen – dürfe auf keinen Fall geschehen, dabei leben in einem Gemeinwesen immer alle auf Kosten aller und keiner aus sich selbst.

Statt bloß beklagend und ermahnend darauf hinzuweisen, wie sehr in manchen Milieus das Leben von Sozialhilfe für selbstverständlich gehalten werde, sollten wir uns fragen, woher diese Haltung kommt, was dahinter steckt. Ist jemand damit voll beschäftigt, sein Leben auf die Reihe zu bekommen, weil seine Lebensgeschichte ihm mehr nicht erlaubt, dann sollten wir ihn doch nicht schlagen und treten, sondern unterstützen – ein Bedingungsloses Grundeinkommen täte dies und noch viel mehr. Dann wäre auch die Stigmatisierung aufgehoben, die er oder sie heute noch erfahren. Gerade diejenigen, die sich am wenigsten verteidigen können, trifft die Hartz 4-Politik am stärksten.

Wo es Bürger gibt, die tatsächlich nichts beitragen wollen, werden wir dagegen ohnehin nichts ausrichten können, außer sie als Bürger zu kritisieren. Vielleicht aber sind die vielbeklagten Faulen auch nur mit etwas beschäftigt, das wir im allgemeinen nicht für richtig halten, weil es unseren Vorstellungen nicht entspricht. Darin kann zurecht ein großes Problem gesehen werden, die Neigung, andere daran zu messen, was man selbst für richtig hält.

Die Gäste waren also wieder einmal so gewählt, daß eine Polarisierung in die vertrauten Lager möglich wurde. Auf der einen Seite die Kritiker an dem zu niedrigen ALG-II-Regelsatz, die den Befürwortern einer härteren Gangart vorhielten, was es bedeutet, von ALG-II zu leben, wie weit die Schere von Arm und Reich auseinander gegangen sei und dass es eines Mindestlohns bedürfe. Auch müßten die Reichen, z.B. die „Brüder Albrecht“ (Butterwegge), stärker belastet werden. Auf der anderen Seite diejenigen, denen der Druck auf Leistungsempfänger noch nicht groß genug ist, denen zufolge die Faulen das System mißbrauchen und die wirklich Bedürftigen nicht genügend unterstützt werden. Heiner Geißler wies darauf hin, wie zerstörerisch gerade dieses ewig polare Denken ist.

Weder von Befürwortern noch von Kritikern gegenwärtiger Sozialpolitik fiel ein Wort über die Hartz-Mühle, die erniedrigende Antragsprozedur, den Druck auf Leistungsempfänger und die Verschärfung der Vergabebedingungen seit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Was zeigt uns das?

Es wird viel über arm und reich und wenig über Freiheit und Selbstbestimmung geredet. Die Selbstbestimmung der Bürger wird nicht wirklich für wichtig erachtet, ihrer Bereitschaft zu Engagement vertraut man nicht, sonst müßten die Damen und Herren nicht ständig Ausnahmen skandalisieren, statt nach der Mehrheit der Bürger sich zu richten. Angst und Bange kann einem auch werden, wenn Hubertus Heil angesichts eines starken Zusammenhangs zwischen sozialer Herkunft und Bildungschancen sagt, wir müssen diesen Zusammenhang „durchbrechen“ (Heil). Soll Bildung nun verordnet, eine neue Zwangsveranstaltung eingeführt werden? Als setze Bildung nicht die Bereitschaft, sich zu bilden, voraus. In sie gilt es zuerst einmal zu vertrauen; wo sie nur in geringem Maße vorhanden ist, wäre sie umso behutsamer zu fördern. Das allerdings tut nicht einmal unser Schulwesen: es herrscht allgemeine Schulpflicht.

Das größte Hindernis für die Einführung eines BGEs bleibt also das Mißtrauen. Solange wir nicht bereit sind, den Bürgern die Verantwortung zu geben, die sie gemäß unser demokratischen Ordnung tragen müssen, solange werden wir auf der Stelle treten.

Sascha Liebermann