Wenn Verfahrensergebnisse nur dann gut sind, wenn das Erwünschte erreicht wird…

…muss man gegen Volksabstimmungen und vergleichbare Verfahren sein. Als sei das „Nein“ zur EU-Verfassung nicht legitimer Ausdruck der Willensbildung. Dieselben Einwände wurden in Deutschland schon gegen die Minarett-Abstimmung in der Schweiz vorgebracht, nur weil sie vermeintlich etablierten Positionen vor Augen geführt hat, dass das Volk die Sache anders sieht. Auch in der Schweiz haben wir es mit einem Mischsystem aus Repräsentation und Referendum bzw. Volksabstimmung zu tun, Referenden bieten die Chance, Problemlagen sichtbar werden zu lassen, die in Repräsentationsorganen zu wenig oder gar nicht wahrgenommen werden.

Sascha Liebermann

Grüninterner Disput über Ablehnung von Volksentscheiden – fast wie beim Grundeinkommen…

…dazu hatte sich Bütikofer einst geäußert vergleichbar der Ablehnung, die er heute kritisiert, siehe hier. Wie Özdemir und Trittin zum Grundeinkommen bislang standen finden Sie hier und hier.

Sascha Liebermann

Von sich auf andere schließen und das in Widersprüchen oder wie gut es ist, andere an der Leine zu führen

In der Sendung Markus Lanz vom 28. November waren u.a. Sarah Wiener und Jürgen Trittin zu Gast. Sarah Wiener war einst in die Lage gekommen, von Sozialhife zu leben, nachdem sie als junge Frau um die 20 ihren Sohn zur Welt gebracht hatte. Ihre Ausführungen sind interessant, weil sie die ganzen Widersprüchlichkeiten offenbaren, wenn heute über solche Leistungen gesprochen wird. Auf der einen Seite ist sie dankbar dafür, dass es Sozialhilfe gab, auf der anderen hält sie eine große Rede darauf, wie ungut eine solche Abhängigkeit ist, sie mindere das Selbstwertgefühl, bezieht sich dabei indes vor allem auf sich und überträgt dies nicht auf andere – das ist sympathisch bis dahin. Nun, wen wundert, was sie da beschreibt, wenn man bedenkt, dass nur Erwerbstätigkeit als sinnvoll galt und noch gilt, es gerade sie ist, die es unter anderem erlaubt, den Schritt aus dem eigenen Elternhaus heraus zu machen. Gerade für junge Leute wird sie damit zum Mittel für mehr Unabhängigkeit.

Ihre Schlussfolgerungen aus ihrer Erfahrung sind dann doch nicht mehr ganz persönlich, denn sie meint, es sei das Beste, jungen Leuten eine Stelle anzubieten und mit Sozialhilfe restriktiver (da kennt sie wohl die heutige Lage nicht) umzugehen. Damit ist das Stichwort für Jürgen Trittin gegeben, sich endlich wieder einmal gegen das Bedingungslose Grundeinkommen auszusprechen. Hilfe ja, aber: Fördern und Fordern. Angebote müssen mit Verpflichtungen zu Gegenleistung verbunden werden, Druck machen, selbständig zu werden. Dass ein BGE nun Menschen aus der Gesellschaft ausschließe, wie er meint, ist das alte Vorurteil, denn Gesellschaft wird hier gleichgesetzt mit Erwerbstätigkeit, „Teilhabe“ ist Teilnahme an Erwerbstätigkeit. Der Ausschluß ist einer, der heute über die Vergabebedingungen und die Geltung des Erwerbsideals zustandekommt. Wie viele aber genau dieser Verengung wegen aus der „Gesellschaft“ ausgeschlossen werden, all diejenigen, die andere Tätigkeiten für genauso wichtig erachten,  und selbst die, die ohne Sozialhilfe gar nicht leben könnten, wird nicht thematisiert. Denn der Sozialhilfebezug bleibt auch für diejenigen stigmatisierend, die erwerbsunfähig sind.

Eine umfassendere Anerkennung im Gemeinwesen als durch ein BGE, eine Anerkennung, die Pluralität fördert und sie nicht auf Pluralität im Erwerbsleben verkürzt, ist kaum denkbar. Das sehen beide aber nicht. Was soll Frau Wiener mit einem Mitarbeiter im Restaurant, der dort nicht arbeiten will – ein Beispiel, das sie selbst einführt (und noch auf die schlechten Einkommensbedingungen zu sprechen kommt). Es darf natürlich der Hinweis von Markus Lanz auf „die Arbeitspsychologen“ nicht fehlen, die genau diese Eindrücke davon, wie wichtig Erwerbstätigkeit sei, bestätigten. Die anderen hätten man auch natürlich auch fragen können, die das nicht so sehen.

Siehe hier ab Minute 48

Sascha Liebermann

Vorwände statt Einwände – Jürgen Trittin zum bedingungslosen Grundeinkommen

Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) hat auf Abgeordnetenwatch eine Frage zum bedingungslosen Grundeinkommen beanwortet. Darin schreibt er:

„…wir haben eine intensive Debatte über ein bedingungsloses Grundeinkommen geführt. Wir nehmen diese Vorschläge sehr ernst. Unseres Erachtens ist aber Skepsis angebracht, wenn damit geworben wird, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen eine globale Alternative zum bestehenden Sozialstaat sein könnte…“
Nun, das vertritt kein ernsthafter Befürworter, allenfalls wird dies unterstellt (siehe z.B. hier), die Skepsis ist also unangebracht, sie hängt in der Luft.

Weiter heißt es:
„…Die meisten sozialstaatlichen Institutionen werden nicht entbehrlich sein. Die Rentenversicherung kann nicht über Nacht abgeschafft werden, über viele Jahrzehnte wären die erworbenen Ansprüche zu bedienen…“
Auch eine Abschaffung über Nacht fordert niemand, selbst derjenige nicht, der die Frage an Herrn Trittin gestelllt hat. Erworbene Ansprüche können bedient werden, es ist aber eine Frage des politischen Willens, wie lange das geschehen muss. Außerdem könnte das bGE einen Teil der Ansprüche decken, andere würden aus dem allgemeinen Steueraufkommen gedeckt. Hierüber wird es eine Diskussion geben müssen. Also, auch kein tragfähiger Einwand.

Weiter:
„…Auf die Krankenversicherung, Pflegeversicherung oder auch die Eingliederungshilfe für Behinderte kann gar nicht verzichtet werden…“
Auch das fordert niemand ernsthaft, allerdings: die Krankenversicherung kann anders gestaltet werden, ebenso die Pflegeversicherung, vielleicht wäre sie gar nicht mehr nötig, dasselbe gälte für die Eingliederungshilfe. Sie könnte durch das bGE bis zur Höhe des bGEs ersetzt werden. Einwand dahin.

Weiter:
„…Da viele Bürgerinnen und Bürger arbeiten wollen, wird unseres Erachtens auch Arbeitsmarktpolitik nicht entbehrlich. Ganz davon zu schweigen, dass Bildungseinrichtungen verbessert und ausgebaut werden müssen…“
Arbeitsmarktpolitik könnte, wo sie nötig wäre, aber ganz anders aussehen. Wie unser Bildungswesen auszusehen hätte, damit es das Individuum stärkt, steht auf einem anderen Blatt, ist auch kein Einwand gegen das bGE, vielmehr gilt: gerade das bGE ermöglicht auf einfache Weise Bildungsanstrengungen, weil es das Individuum als solches stärkt. Auch hier wird es eine Diskussion geben müssen. Einwand zerstoben.

Weiter:
„…Ein bundeseinheitliches Grundeinkommen wäre zudem nicht überzeugend. Die sehr unterschiedlichen Wohnkosten müssten zum Beispiel berücksichtigt werden (über eine Regionalisierung oder über das Wohngeld). Auch können die Bedarfe der Antragsteller nicht über einen Kamm geschoren werden. Besondere Bedarfe wären rechtlich also zu decken. Damit müsste auch eine Behörde erhalten bleiben, die über solche Fragen befinden würde…“
Hat sich Jürgen Trittin mit der Diskussion beschäftigt? Kennt er die Argumente? Hier gewinnt man den Eindruck, er hat nicht Einwände, sondern Vorwände. Selbstverständlich sollen Bedarfe oberhalb des bGEs gedeckt werden. Ist das bGE hoch genug, würde sich ein Wohngeld womöglich erübrigen. Abgesehen davon, gibt es triftige Einwände gegen eine regionale Anpassung des bGEs. Eine solche würde die Ballungsraumbildung bestärken. Ohne Wohngeld hingegen wäre der Mietwohnungsmarkt gezwungen, sich den neuen Bedingungen anzupassen, zumindest dann, wenn es weiterhin öffentlichen Wohnungsbau gäbe.

Statt differenzierter Einwände, nur Vorwände, um ein bGE nicht zu unterstützen. Da weiß man zumindest, was man an den Grünen, die in der Mehrheit sind, hat.

Sascha Liebermann