Vorwände statt Einwände – Jürgen Trittin zum bedingungslosen Grundeinkommen

Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) hat auf Abgeordnetenwatch eine Frage zum bedingungslosen Grundeinkommen beanwortet. Darin schreibt er:

„…wir haben eine intensive Debatte über ein bedingungsloses Grundeinkommen geführt. Wir nehmen diese Vorschläge sehr ernst. Unseres Erachtens ist aber Skepsis angebracht, wenn damit geworben wird, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen eine globale Alternative zum bestehenden Sozialstaat sein könnte…“
Nun, das vertritt kein ernsthafter Befürworter, allenfalls wird dies unterstellt (siehe z.B. hier), die Skepsis ist also unangebracht, sie hängt in der Luft.

Weiter heißt es:
„…Die meisten sozialstaatlichen Institutionen werden nicht entbehrlich sein. Die Rentenversicherung kann nicht über Nacht abgeschafft werden, über viele Jahrzehnte wären die erworbenen Ansprüche zu bedienen…“
Auch eine Abschaffung über Nacht fordert niemand, selbst derjenige nicht, der die Frage an Herrn Trittin gestelllt hat. Erworbene Ansprüche können bedient werden, es ist aber eine Frage des politischen Willens, wie lange das geschehen muss. Außerdem könnte das bGE einen Teil der Ansprüche decken, andere würden aus dem allgemeinen Steueraufkommen gedeckt. Hierüber wird es eine Diskussion geben müssen. Also, auch kein tragfähiger Einwand.

Weiter:
„…Auf die Krankenversicherung, Pflegeversicherung oder auch die Eingliederungshilfe für Behinderte kann gar nicht verzichtet werden…“
Auch das fordert niemand ernsthaft, allerdings: die Krankenversicherung kann anders gestaltet werden, ebenso die Pflegeversicherung, vielleicht wäre sie gar nicht mehr nötig, dasselbe gälte für die Eingliederungshilfe. Sie könnte durch das bGE bis zur Höhe des bGEs ersetzt werden. Einwand dahin.

Weiter:
„…Da viele Bürgerinnen und Bürger arbeiten wollen, wird unseres Erachtens auch Arbeitsmarktpolitik nicht entbehrlich. Ganz davon zu schweigen, dass Bildungseinrichtungen verbessert und ausgebaut werden müssen…“
Arbeitsmarktpolitik könnte, wo sie nötig wäre, aber ganz anders aussehen. Wie unser Bildungswesen auszusehen hätte, damit es das Individuum stärkt, steht auf einem anderen Blatt, ist auch kein Einwand gegen das bGE, vielmehr gilt: gerade das bGE ermöglicht auf einfache Weise Bildungsanstrengungen, weil es das Individuum als solches stärkt. Auch hier wird es eine Diskussion geben müssen. Einwand zerstoben.

Weiter:
„…Ein bundeseinheitliches Grundeinkommen wäre zudem nicht überzeugend. Die sehr unterschiedlichen Wohnkosten müssten zum Beispiel berücksichtigt werden (über eine Regionalisierung oder über das Wohngeld). Auch können die Bedarfe der Antragsteller nicht über einen Kamm geschoren werden. Besondere Bedarfe wären rechtlich also zu decken. Damit müsste auch eine Behörde erhalten bleiben, die über solche Fragen befinden würde…“
Hat sich Jürgen Trittin mit der Diskussion beschäftigt? Kennt er die Argumente? Hier gewinnt man den Eindruck, er hat nicht Einwände, sondern Vorwände. Selbstverständlich sollen Bedarfe oberhalb des bGEs gedeckt werden. Ist das bGE hoch genug, würde sich ein Wohngeld womöglich erübrigen. Abgesehen davon, gibt es triftige Einwände gegen eine regionale Anpassung des bGEs. Eine solche würde die Ballungsraumbildung bestärken. Ohne Wohngeld hingegen wäre der Mietwohnungsmarkt gezwungen, sich den neuen Bedingungen anzupassen, zumindest dann, wenn es weiterhin öffentlichen Wohnungsbau gäbe.

Statt differenzierter Einwände, nur Vorwände, um ein bGE nicht zu unterstützen. Da weiß man zumindest, was man an den Grünen, die in der Mehrheit sind, hat.

Sascha Liebermann