„Der Lobbyismus der Privilegierten nervt“…

…darüber schreibt Uta Meier-Gräwe in einem Beitrag im Handelsblatt. So treffend ihre Anmerkungen zur Debatte sind, so sehr zuckt man doch zusammen angesichts einer solchen Formulierung:

„Ausgaben für die Kindergrundsicherung sind keine Konsumausgaben, sondern müssen als Zukunftsinvestitionen in Humankapital begriffen werden.“

Ja, was die Sache betrifft, um die es geht, denn das Leben ist um seiner selbst willen etwas wert und ohne dieses Leben gibt es keine Zukunft, ganz gleich in welcher Frage.

Doch die Begriffe „Humankapital“ und „Investition“ – auch wenn hier darauf hingewiesen werden soll, dass die „Kindergrundsicherung“ eben der Entwicklung des konkreten Lebens förderlich ist und insofern keine Konsumausgabe darstellt – weisen doch in eine verengte Richtung der Verwertung. Investitionen sind solche, auf die ein „return“ folgen soll, also zweckorientiert, ohne dass das Leben selbst der Zweck ist. „Humankapital“ wird häufig direkt in Verbindung mit dem „Leistungsvermögen“ in Erwerbstätigkeit verbunden und damit verengt. Die Kindergrundsicherung ist aber zuerst einmal eine Unterstützung des konkreten Lebens, ganz gleich wie es sich entwickeln wird und es muss nicht zurückgezahlt oder abgeschrieben werden, wenn das „mißlingt“.

Siehe unsere früheren Beiträge zu Ausführungen von Uta Meier-Gräwe hier, zur Kindergrundsicherung hier und zum Elterngeld hier.

Sascha Liebermann

„Vereinbarkeit von Familie und Beruf“…

…von der ehemaligen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Bereich Familie, Senioren, Frauen und Jugend – ohne Wimpernzucken angesichts dessen, worum es geht.

Man rechne durch: Vollerwerbstätigkeit beider Elternteile bedeutet praktisch bei der hier in Rede stehenden Einkommenshöhe sicher keinen Acht-Stunden-Tag, zuzüglich Pausenzeiten, zuzüglich Pendelzeiten zum und vom Arbeitsplatz. Von vierzundzwanzig Stunden am Tag, abgezogen Ruhezeiten, bleiben wie viele übrig, die mit der Familie verbracht werden können? Frühstück und vielleicht Abendessen. So viel zur „Vereinbarkeit„.

Statt Reden auf die „Vereinbarkeit“ zu halten, sollte man doch einfach sagen, dass die berufliche Fortentwicklung einfach wichtiger ist als Familienleben. Das wäre ehrlich und man wüsste, woran man ist.

Sascha Liebermann

So herum,…

…denn unweigerlich erscheint die Entscheidung für Kinder dann als eine, die sich „lohnen“ müsse. Kinder würden dadurch erst „attraktiv“, wie anderswo geschrieben wurde.

Sascha Liebermann

„Anreize“, Erwerbstätigkeit, „Kinderkriegen“…

…ziemlich kurz gesprungen dieser Begründungszusammenhang. Wer erreicht denn schon 150 000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr und sind das nicht diejenigen, die auch erhebliche Rücklagen haben könnten, um sich mehr Zeit für Familie zu nehmen?

Bei Vollerwerbstätigkeit beider Elternteile bleibt ohnehin wenig Zeit für Familie, „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ ist eine schönfärberische Formel, die die Folgen verdecken soll, die sie mit sich bringt. Familie wird dadurch in die Randzeiten des Tages verlagert und der Erwerbstätigkeit nachgeordnet, denn es bedarf eines Betreuungsplatzes von 45 Stunden in der Woche, damit das möglich ist, und zwar ab dem zweiten Lebensjahr des Kindes.

Man müsste doch eher sagen, wenn Kinder erst „attraktiv“ werden, weil man sie wenig zu Gesicht bekommt, dann läge es nahe sich zu fragen, ob es denn angemessener sein könnte, auf Elternschaft zu verzichten.

Dass das Elterngeld ohnehin eine Prämie für Erwerbsteilnahme war und vor allem Besserverdiener eine Auszeit erlaubte, war von Anfang an klar.

Sascha Liebermann

„Auch wenn Väter nur zwei Monate Babypause machen, fließt schon das volle Elterngeld“…

…das hält Charlotte Parnack auf Zeit Online (Bezahlschranke) für nicht mehr zeitgemäß und schlägt vor, die Auszahlung des vollen Betrages an eine gleichmäßige Aufteilung zwischen Mutter und Vater zu binden. Das wäre ein Fortschritt in Sachen Gleichstellung, so Parnack, denn Mütter, so wird mit dem Verweis auf die Gehaltsentwicklung von Frauen und Männern ab 30 festgestellt, gerieten sonst ins Hintertreffen. Ihre Argumentation für eine andere Regelung bezieht sich nur auf die vermeintlichen Folgen der Elterngeldkonstruktion für die Gehaltsentwicklung. Um mehr Zeit für Familie für beide Elternteile über das Elterngeld hinaus geht es nicht. Es geht also auch gar nicht um das, was eine Familienförderung bzw. -unterstützung eigentlich leisten sollte, den Eltern Zeit zu verschaffen, statt sie für Erwerbsteilnahme zu belohnen. Parnack schreibt damit die Eigenheit des Elterngeldes fort, eine Prämie für Besserverdiener zu sein, was sich daran zeigt, dass die meisten Bezieher unter 1000 Euro liegen (siehe auch monatliche Elterngeldzahlbeträge). Das allerdings ist ihr keine weitere Ausführung wert, obwohl darin die entscheidende Veränderung gegenüber dem Erziehungsgeld besteht. Abschließend schreibt sie in ihrem Beitrag:

„Auch wenn Väter nur zwei Monate Babypause machen, fließt schon das volle Elterngeld“… weiterlesen

„Alltagshelfer“-Vorschlag erinnert an „Elterngeld“ – den Vorteil haben Besserverdiener,…

…nicht aber Haushalte mit niedrigen Einkommen, für die der Eigenanteil von 60% immer noch zu hoch ist. Dienen soll das ganze unter anderem dazu, „Massenarbeitslosigkeit“ vorzubeugen (siehe hier und hier). Abgesehen davon ist der Blick auf Haushalt und Sorge interessant, der sich hiermit auftut, denn Heils Vorschlag führt zu einer Vererwerbstätigung von Sorgetätigkeiten, die zugleich Gemeinschaftserfahrung ermöglichen. Sorgetätigkeiten werden als wegzuorganisierender Aufwand betrachtet, der an andere übertragen werden könne. Keine Beachtung findet – so zumindest in den Äußerungen, die ich auffinden konnte -, dass Sorgetätigkeiten Gemeinschaftserfahrungen sind, Hinwendung zum Anderen als ganzer Person bedeuten, für den man da ist und zu dem man in einer konkreten Beziehung steht, deren Grenze nicht ein Vertragsverhältnis ist. „Alltagshelfer“ verschaffen nicht mehr „Zeitsouveränität“, sie fügen sich nur zugunsten von Erwerbstätigkeit in das Spannungsverhältnis von Familie und Beruf ein, statt es zugunsten von Familie zu verändern.

Siehe zum Elterngeld frühere Beiträge hier, hier und hier, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf hier,  hier und hier.

Sascha Liebermann

In der Tat…

…die Frage ist berechtigt, die Sorge mancher, was denn wohl ein BGE alles mit sich bringen könnte, lässt allerdings tief blicken. Dem Betreuungsgeld wurden solche Folgen auch schon angesonnen, obwohl weder es noch das Elterngeld noch ein BGE einen Elternteil bevorzugt. Das Elterngeld allerdings ist faktisch eine Belohnung erwerbstätiger Eltern, besonders besserverdienender und lässt andere im Regen stehen.

In der Tat… weiterlesen

„Geteilte Erziehungsarbeit“ – eine Nebensache?…

…Dafür scheint sie zumindest Dieter Schnaas zu halten, wenn man diesen Tweet liest, der auf seinen Beitrag in der Wirtschaftswoche zurückgeht. Er schreibt darin über die „Sechs Sackgassen der SPD“ und hält die Frage, wie Eltern sich der Aufgabe Elternschaft stellen können, offenbar für nachrangig. Das ist zwar ganz im Einklang mit der sozialpolitischen Degradierung von Familie zum Anhängsel des Arbeitsmarktes, damit auch mit einer von der SPD bislang befürworteten Politik. Der Sache selbst aber ist es nicht angemessen. Wenn man Familien unterstützen will, dann ist zu beachten, dass in ihnen – folgt man  Zeitverwendungsstudien (siehe auch „unbezahlte Arbeit“) – viel mehr Zeit aufgewandt als in Erwerbstätigkeit. Das ist auch nicht überraschend, wird dort geleistet, was anderswo nicht geleistet werden kann in derselben Weise. Woher die Geringschätzung, die Schnaas hier erkennen lässt? Angesichts der Ergebnisse der vergangenen Jahrzehnte spricht vieles dafür, Familien direkt stärker zu unterstützen, damit sie ihre Verantwortung wahrnehmen können, statt diese Verantwortung formal zwar aufrechtzuerhalten, ihr aber immer weniger Raum zu Entfaltung zu lassen, wenn Erwerbstätigkeit als das Non plus ultra gilt. Über die Folgen eines Elterngeldes, wie wir es heute kennen, das Eltern in zwei Klassen unterscheidet und als Lohnersatzleistung Besserverdiener relativ stärker unterstützt, äußert sich Schnaas nicht.

Sascha Liebermann

„Bedingungslose Grundsicherung“, ja; „Bedingungsloses Grundeinkommen“, nein – Widersprüchliches von Anna Mayr

…findet sich in einem Interview, das Benjamin Fuchs für Perspective Daily mit ihr führte. Zum ersten Mal liegen meines Wissens etwas ausführlichere Aussagen Anna Mayrs zum BGE vor. Doch wie steht es mit ihrer Kritik am Bedingungslosen Grundeinkommen, worin besteht sie? Ich kommentiere sie hier, da Frau Mayr viele interessante Schilderungen über den Blick auf und den Umgang mit Menschen schildert (so auch zur abschätzigen Bemerkung von Richard David Precht), die in Armut leben, von dort aus läge es nahe, sich zu fragen, wie deren Lage verbessert werden könnte. So verstehen sich auch ihre Vorschläge am Ende des Interviews, wie eine „bedingungslose Grundsicherung“ aussehen könnte, die irgendwie ganz nah an einem BGE ist, das sie aber gerade nicht haben will. Wo ist der Haken?

„[Fuchs]Was mich überrascht hat: Du findest das bedingungslose Grundeinkommen überhaupt nicht gut. Es gibt nicht viele, die sich offen und klar gegen das BGE aussprechen. Warum findest du, dass es keine gute Lösung ist?“

Dass es nicht viele gebe, die sich offen gegen ein BGE aussprechen, ist ein Gerücht, der Interviewer scheint das Thema gerade für sich entdeckt zu haben. Aber, darum soll es hier ja nicht gehen.

„Anna Mayr: Weil ich Arbeitnehmerrechte liebe. Ich finde Arbeitnehmerrechte richtig geil. Mir geht das Herz auf, wenn ich über Arbeitnehmerrechte nachdenke. Und das bedingungslose Grundeinkommen ist genau das Gegenteil, das ist die absolute Individualisierung von allem. Hier sind deine 1.200 Euro und jetzt Ruhe. Es ist auch eine Individualisierung von Risiken. Also alles, was zum Beispiel mit Elternzeit oder Krankheit zusammenhängt: Es wird alles am Ende darauf zurückgeführt, dass es ja ein bedingungsloses Grundeinkommen gibt. Die Probleme, die es schafft, sind noch gar nicht absehbar. Nebenbei führt es dazu, dass die Debatte um Gerechtigkeit komplett stillgelegt wird, weil die gesamte politische Linke sich so einen Stern am Horizont gesucht hat, auf den sie jetzt zustrebt. Aber wir haben die Raketen überhaupt nicht, die uns dahin bringen. Unter jedem Tweet über Gerechtigkeit finden sich immer 2, 3 Leute, die schreiben »BGE! BGE!« und ich denke dann: Das ist eure einzige politische Position? So funktioniert Politik halt nicht.“

Hier kommt die erste Überraschung – oder vielleicht doch nicht -, denn dieser Einwand ist unter dem Schlagwort der Stilllegungsprämie hinlänglich bekannt. Zuerst einmal stehen „Arbeitnehmerrechte“ und BGE überhaupt nicht gegeneinander, das ist ein Popanz. Allerdings schützen Arbeitnehmerrechte zuerst einmal Arbeitnehmer und nicht die Bürger als Bürger. Schon gar nicht ist ein BGE „das Gegenteil“ von Arbeitnehmerrechten. Frau Mayr kann, wie andere auch, die Sorge haben, dass sich die Bürger damit abspeisen lassen, doch läge das nicht am BGE, sondern an einem Untertanenverhältnis zur Demokratie, einem Selbstmissverständnis der Bürger, die ihre Interessen nicht wahrnähmen. Sonst präsentiert sie hier weitgehend Halbgares.

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