In der Tat…

…die Frage ist berechtigt, die Sorge mancher, was denn wohl ein BGE alles mit sich bringen könnte, lässt allerdings tief blicken. Dem Betreuungsgeld wurden solche Folgen auch schon angesonnen, obwohl weder es noch das Elterngeld noch ein BGE einen Elternteil bevorzugt. Das Elterngeld allerdings ist faktisch eine Belohnung erwerbstätiger Eltern, besonders besserverdienender und lässt andere im Regen stehen.

Solange Erwerbstätigkeit eine solch herausragende, verklärende Wertschätzung erfährt wie heute, wird sich an der Degradierung anderer Tätigkeiten gar nichts ändern – wer anderes verspricht hält Sonntagsreden.

Wie Eltern mit einem BGE umgehen würden, wäre deren Sache, es sei denn, man wollte sie umerziehen. Durch die Praxis der U3-Betreuung werden gegenwärtig schon Eltern genötigt, sich zu fragen, ob sie es sich erlauben können, ein Kind erst für Ü3 (Kindergarten) anzumelden, weil das Risiko hoch ist, dafür keinen Platz mehr zu erhalten, denn U3-Kinder wachsen in Ü3-Plätze hinein.

Dass ein entscheidender Aspekt, der Eltern heute bedrängt, mit einem BGE wegfiele, wird allzu schnell unterschlagen: die Notwendigkeit, erwerbstätig zu werden, mindestens für einen, sofern ein Gehalt ausreicht. Das eröffnet ganz andere Möglichkeiten.

Unsere früheren Beiträge zur Kindergrundsicherung finden Sie hier.

Sascha Liebermann