Alle Jahre wieder…

…wird in dieses Horn geblasen, trotz der Berechnungen die immer wieder vorgelegt wurden. Gibt es denn von der CDU eine neue, die das Gegenteil zeigt? Als es um das Bürgergeld ging, wurde schon nicht seriös argumentiert, hat Merz das schon vergessen (siehe hier)? Es wäre also mehr Zurückhaltung geboten oder es sollten entsprechende Berechnungen vorgelegt werden.

Sascha Liebermann

„Der Lobbyismus der Privilegierten nervt“…

…darüber schreibt Uta Meier-Gräwe in einem Beitrag im Handelsblatt. So treffend ihre Anmerkungen zur Debatte sind, so sehr zuckt man doch zusammen angesichts einer solchen Formulierung:

„Ausgaben für die Kindergrundsicherung sind keine Konsumausgaben, sondern müssen als Zukunftsinvestitionen in Humankapital begriffen werden.“

Ja, was die Sache betrifft, um die es geht, denn das Leben ist um seiner selbst willen etwas wert und ohne dieses Leben gibt es keine Zukunft, ganz gleich in welcher Frage.

Doch die Begriffe „Humankapital“ und „Investition“ – auch wenn hier darauf hingewiesen werden soll, dass die „Kindergrundsicherung“ eben der Entwicklung des konkreten Lebens förderlich ist und insofern keine Konsumausgabe darstellt – weisen doch in eine verengte Richtung der Verwertung. Investitionen sind solche, auf die ein „return“ folgen soll, also zweckorientiert, ohne dass das Leben selbst der Zweck ist. „Humankapital“ wird häufig direkt in Verbindung mit dem „Leistungsvermögen“ in Erwerbstätigkeit verbunden und damit verengt. Die Kindergrundsicherung ist aber zuerst einmal eine Unterstützung des konkreten Lebens, ganz gleich wie es sich entwickeln wird und es muss nicht zurückgezahlt oder abgeschrieben werden, wenn das „mißlingt“.

Siehe unsere früheren Beiträge zu Ausführungen von Uta Meier-Gräwe hier, zur Kindergrundsicherung hier und zum Elterngeld hier.

Sascha Liebermann

„Kindergrundsicherung – Ist das Wesentliche schon getan?“…

Dazu äußert sich das Portal Sozialpolitik, den Beitrag finden Sie hier, darin steht z. B. folgendes:

„Das Kindergeld mindert demzufolge den Anspruch auf (aufstockende) Fürsorgeleistungen in voller Höhe. Die von Lindner gepriesene Erhöhung des Kindergeldes kommt bei Kindern in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften, den Adressaten der Kindergrundsicherung, unterm Strich also überhaupt nicht an. Pikanter noch: »Die Anhebung des Kindergeldes auf einheitlich 250 Euro führt bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu Einsparungen in Höhe von jährlich rund 645 Mio. Euro; davon entfallen rund 565 Mio. Euro auf den Bund und 80 Mio. Euro auf die Kommunen.«“

Zaghafte Schritte: Kindergrundsicherung ohne Eltern,…

…daran hat sich in der Ausarbeitung nichts geändert, die die Bundesministerin Lisa Paus im Interview mit der tagessschau erkennen lässt. Vieles ist noch zu entscheiden, was die Ausgestaltung betrifft, das wird im Gespräch deutlich. Worin sieht die Ministerin die Veränderung durch eine Kindergrundsicherung?

„Paus: Der Paradigmenwechsel besteht darin, dass wir eine strukturell verfestigtete Kinderarmut in Deutschland systematisch angehen. Erstens durch die finanziellen Leistungen, zweitens durch die Bündelung der vielen Leistungen, bei denen selbst Expertinnen und Experten nicht mehr durchblicken, und drittens durch eine neue Servicepflicht des Staates.“

Das spricht für mehr Übersichtlichkeit und ist zu begrüßen, aber zugleich gilt doch: Kinderarmut ist Einkommensarmut der Eltern, will man das eine nicht, kann man das andere nicht lassen – sie gehören zusammen.

Weiter heißt es:

„Viele Familien wissen nicht, auf welche Sozialleistungen sie Anspruch haben. Wir wollen künftig alle Familien erreichen, die einen Anspruch haben. Heute nehmen bis zu 70 Prozent aller Familien, die einen Anspruch auf Leistungen haben, diesen nicht wahr. Wir wollen aus der Holschuld der Bürgerinnen und Bürger künftig eine Servicepflicht des Staates machen. Darin liegt ein großer Hebel. Dafür werden wir ein digitales Kindergrundsicherungsportal und den „Kindergrundsicherung Check“ schaffen.“

Das ist in der Tat skandalös und bestätigt die Ziel-Ungenauigkeit des bestehenden Sozialstaats. Doch auch hier gilt sie nur für die Kinder, für die Eltern kann er zielungenau bleiben.

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„Laumann über Armut: ‚Es gibt ganz schlaue Leute, die kotzen mich an'“…

…mit diesen Worten wird Karl-Josef Laumann im WDR zitiert, und zwar aus einer Rede, die er im Landtag Nordrhein Westfalens zu Armut gehalten hat. Dort sagte er unter anderem dies:

„Und dann gibt es ganz schlaue Leute, die kotzen mich an, die sagen: ‚Wenn Du armen Leuten mehr Geld gibst, dann versaufen und verrauchen die das und geben es nicht den Kindern.‘ Er kenne keine einzige Statistik oder Studie, die das belegt.“

Klare Worte, in der Tat, vielleicht müsste noch abgewartet werden, was er in der Rede sonst sagte. Was folgt zumindest aus diesen Worten? Laumann hatte einst, als er noch Arbeitsminister in Nordrhein Westfalen war, einen ganz anderen Ton angeschlagen, zumindest gegenüber erwachsenen Beziehern der Grundsicherung für Arbeitsuchende. So zitierte Stefan Sell damals:

„Laumann über Armut: ‚Es gibt ganz schlaue Leute, die kotzen mich an’“… weiterlesen

Kinderarmut, Elternarmut – Kindergrundsicherung?

Siehe unsere Beiträge zur Kindergrundsicherung hier.

Sascha Liebermann

In der Tat…

…die Frage ist berechtigt, die Sorge mancher, was denn wohl ein BGE alles mit sich bringen könnte, lässt allerdings tief blicken. Dem Betreuungsgeld wurden solche Folgen auch schon angesonnen, obwohl weder es noch das Elterngeld noch ein BGE einen Elternteil bevorzugt. Das Elterngeld allerdings ist faktisch eine Belohnung erwerbstätiger Eltern, besonders besserverdienender und lässt andere im Regen stehen.

In der Tat… weiterlesen

Kindergrundsicherung ist kein Hoffnungsschimmer…

…schreibt Arfst Wagner treffend, denn selbst, wenn es aus dem Konstrukt „Bedarfsgemeinschaft“ herausgelöst würde, blieben die Eltern noch in ihm drin mit allen Folgen, die das „Bürgergeld“ nach bisherigen Ausführungen mit sich brächte (Mitwirkungspflicht, Sanktionen). Siehe frühere Beiträge von uns zum Kindergrundeinkommen und zum Bürgergeld.

Sascha Liebermann

Hoffnungsvoll, womöglich etwas zu optimistisch…

…denn eine Kindergrundsicherung, die bei den Eltern alles so belässt, wie es ist – darauf liefe im Moment das Bürgergeld hinaus -, fördert Kinder, ohne Eltern von Mitwirkungspflichten zu befreien. Es betrachtet sie, als seien sie von den Eltern ablösbar. Außerdem definiert die Kindergrundsicherung einen Bezugszeitraum, der durch das Kindsein definiert wird.

Im Sondierungspapier war noch davon die Rede, dass das Bafög „elternunabhängiger“ werden solle, nicht aber elternunabhängig. Gibt es hier neue Entwicklungen? Denn entweder ist es unabhängig oder es ist es nicht, wie eine relative Abhängigkeit aussehen könnte, ist unklar.

Abgesehen vom Sondierungspapier und seinen Vorschlägen waren die Reaktionen darauf interessant. Als Mogelpackung, Aufhübschung, Umdeklarierung usw. ist vor allem das Bürgergeld schon bezeichnet worden. Die Öffentlichkeit war aufmerksam, Alternativen sind präsent wie das Bedingungslose Grundeinkommen. Wer weiß, wohin das noch führt angesichts der Ratlosigkeit?

Sascha Liebermann

„Der Name ‚Kindergrundsicherung‘ ist irreführend“ – das gilt für das Kindergeld allerdings auch…

…denn nicht von ungefähr ist es im Einkommensteuergesetz geregelt und wird in Relation zum Einkommen der Eltern gesetzt. Arfst Wagner macht auf einen wichtigen Punkt aufmerksam, siehe unsere früheren Beiträge dazu hier. Erst wenn das Existenzminimum aus dem Einkommensteuergesetz herausgelöst würde, wäre es ein Anspruch, der zwar bis zur Volljährigkeit von den Eltern als Verantwortlichen wahrgenommen würde, dann aber in die Hände der Kinder überginge bzw. wenn sie früher von zuhause auszögen schon dann. Ein BGE könnte man auch sagen, erleichterte den Schritt der Ablösung vom Elternhaus, eine Kindergrundsicherung trägt dazu nichts bei.

Sascha Liebermann