„Leistung lohnt sich nicht“, aber anders als gedacht

Dazu hat es schon einmal einen instruktiven Thread bei Twitter von Sozi Simon gegeben, auf den wir hingewiesen hatten (siehe hier). Der Autor hat sich wiederholt die Mühe gemacht, Vorurteilen in der öffentlichen Debatte nachzugehen und dies an Beispielrechnungen zu verdeutlichen. Auch Johannes Steffen hatte sich im Portal Sozialpolitik damit schon befasst. Aktuell sind diese Berechnungen noch immer, nun hat sich auch der Präsident des ifo-Instituts, Clemens Fuest, dazu geäußert, siehe hier.

Was bei diesen Berechnungen außen vor bleibt, ist immer die Frage, welche Bedeutung Erwerbstätigkeit inhaltlich für jemanden hat, da es ja in den Beispielen nur um die Einkommenssituation geht. Erwerbstätigkeit eröffnet Erfahrungsmöglichkeiten, kann erfüllend sein usw. Außerdem wird unterstellt, dass überhaupt der Einzelne seine Entscheidungen trifft, nachdem er eine Berechnung dieser Art durchgeführt hat. So wichtig es also ist, die Zusammenhänge von Lohn, Sozialleistungen, Sozialabgaben, Steuern usw. zu verstehen, so wenig bilden sie ab, entlang welcher Überzeugungen, Menschen ihre Entscheidungen treffen. Das sollte dabei nicht vergessen werden.

Sascha Liebermann

Alle Jahre wieder…

…wird in dieses Horn geblasen, trotz der Berechnungen die immer wieder vorgelegt wurden. Gibt es denn von der CDU eine neue, die das Gegenteil zeigt? Als es um das Bürgergeld ging, wurde schon nicht seriös argumentiert, hat Merz das schon vergessen (siehe hier)? Es wäre also mehr Zurückhaltung geboten oder es sollten entsprechende Berechnungen vorgelegt werden.

Sascha Liebermann

Ein abstrakter Vergleich, der eine erzielt Erwerbseinkommen, der andere muss Leistungen beantragen und geht ganz konkrete Verpflichtungen ein…

…Wohngeld erhält der Bezieher nicht in die Hand, er verfügt darüber nicht, auch hier hinkt der Vergleich.

Sascha Liebermann

Unionsbürger, Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen – keine Frage eines Grundeinkommens, sondern in der Gegenwart…

…wie Stefan Sell in seinem Blog Aktuelle Sozialpolitik darlegt. Weil Europäischer Gerichtshof, Bundessozialgericht und Sozialgerichte unterschiedliche Auffassungen vertreten (und zwar nicht immer in eine Richtung), ist es nicht einfach, die Lage einzuschätzen, wie es mit solchen Leistungen für Bürger anderer Länder steht. Für die Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen ist das auch eine wichtige Frage, weil im Falle einer Einführung definiert werden muss, wer bezugsberechtigt ist. Nicht von ungefähr wird in öffentlichen Diskussionen immer wieder nach einer solchen Regelung gefragt, dabei aber übersehen, dass dieses Problem nicht BGE-spezifisch ist, sondern immer dann entsteht, wenn solche Leistungen bereitgestellt werden und die Bezugsberechtigung definiert werden muss. Es handelt sich also um ein typisches Sozialstaatsphänomen wie überhaupt viele Fragen, die dem BGE angesonnen werden, Fragen sind, die sich heute stellen.

Sascha Liebermann

Haben EU-Bürger Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland und unter welchen Bedingungen?

Wie es sich damit verhält, bearbeitet ein Beitrag der „Wissenschaftlichen Dienste“ des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2018. Dieser Beitrag sei hier verlinkt, weil in Diskussionen nach Vorträgen zum Bedingungslosen Grundeinkommen immer wieder die Frage gestellt wird, ob nach Einführung eines solchen nicht EU-Bürger dann auch Anspruch darauf hätten. Das ist nicht der Fall und unterliegt genauen Regelungen, die gleichermaßen nach Einführung eines BGE gelten können.

Sascha Liebermann

„HartzPlus“-Projekt gestartet – Freiwillige gesucht

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Siehe unsere Kommentare zu Feldexperimenten
Siehe hier zu Untersuchungen über die „Armutsfalle“ und Gründe für  langfristigen Sozialleistungsbezug

Update 7.12.: Wir hatten aus Versehen auf die Pressekonferenz von sanktionsfrei aus dem Jahr 2016 verlinkt.