„Emanzipatorisch“

Eine berechtigte Frage: Dient das Adjektiv nur dazu, eine Abgrenzung vorzunehmen gegenüber anderen Konzeptualisierungen eines BGE oder markiert es doch zugleich eine Abkanzelung aller Vorschläge, die nicht genauso gestrickt sind wie es selbst?

Sascha Liebermann

Allerdings…

…, es ist nachvollziehbar, dass man als Regierung kleine Erfolge bzw. Fortschritte feiert, weil solche Veränderungen errungen werden müssen. Doch daraus etwas zu machen, das es nicht ist, wirkt doch befremdlich. Sowohl Sanktionen bleiben erhalten als auch Mitwirkungspflichten, daran ändern rhetorische Aufhübschungen nichts. Leistungsbezieher müssen sich an einem Ziel orientieren, das über allem anderen steht: Erwerbstätigkeit.

Sascha Liebermann

Konsequenz ist nicht Schäbigkeit…

…, denn das eine folgt aus dem anderen, wie BGE Eisenach zurecht schreibt. Wer Bedarfe feststellt und Bedürftigkeit zur Voraussetzung der Gewährung einer Leistung macht, muss diese Bedarfe ins Verhältnis zueinander setzen. Wer das für unangemessen hält, muss dafür plädieren, dass die Leistungen direkt zu den Beziehern gelangen, am besten auf einfachstem Wege, also durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Dafür aber war Ulrich Schneider bislang nicht zu haben.

Sascha Liebermann