„Raus aus Hartz IV. Wie hoch muss der Bruttolohn sein?“

Mit dieser Frage hat sich – wieder einmal – das Portal Sozialpolitik beschäftigt:

„Im vergangenen Dezember stieß Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Ex-Grüner) auf der Suche nach dem SGB-II-Bedarf seiner vierköpfigen Familie auf den Hart-IV-Rechner der Caritas. Der warf ihm einen Betrag von 3.368 Euro aus. Sein Fazit gegenüber BILD: »Wenn ich Alleinverdiener wäre, müsste ich schon um die 4500 brutto heim bringen, um dasselbe zu erreichen« – was seiner Rechnung nach einem Stundenlohn von fast 25 Euro entspräche. Kurz zuvor hatte bereits sein Landrat, Joachim Walter (CDU), im SWR 1 eine ähnliche Rechnung aufgemacht. Erst vor wenigen Tagen zitierte Welt-online Holger Schäfer, Arbeitsmarktökonom vom Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln, mit den Worten: »Schon bei einer vierköpfigen Familie kann es sein, dass die Stundenlöhne bei 20 Euro oder höher liegen müssen«, um aus der Bürgergeldberechtigung herauszukommen.“

Hier geht es zur Darstellung. Wie nicht selten in diesen Fragen, so zeigt sich auch hier, dass manche reißerische Aussage sich in Luft auflöst, wenn beachtet wird, wie die Gesetzeslage nach dem Sozialgesetzbuch ist.

Sascha Liebermann

„‚Kein Anreiz, in Arbeit zu gehen‘ – Schon Hetze oder bloß Dummheit?“

Ein Kommentar unter diesem Titel bietet das Portal Sozialpolitik, der Beitrag ist vom 4. Oktober 2023.

Wie schon bei der Bürgergeld-Debatte vor einem Jahr (siehe unsere Beiträge dazu hier, nach unten scrollen) ist es erstaunlich, wie nachlässig Behauptungen über das Bürgergeld in die Welt gesetzt und wie wenig die auch Erwerbstätigen zustehenden Sozialtransfers berücksichtigt werden.

Sascha Liebermann

Alle Jahre wieder…

…wird in dieses Horn geblasen, trotz der Berechnungen die immer wieder vorgelegt wurden. Gibt es denn von der CDU eine neue, die das Gegenteil zeigt? Als es um das Bürgergeld ging, wurde schon nicht seriös argumentiert, hat Merz das schon vergessen (siehe hier)? Es wäre also mehr Zurückhaltung geboten oder es sollten entsprechende Berechnungen vorgelegt werden.

Sascha Liebermann

„Rente mit 68? … Rente mit 70? … Reicht alles nicht! Jedenfalls nicht bei diesem gesetzlichen Mindestlohn“…

…schreibt Johannes Steffen auf dem Portal Sozialpolitik. Wer also am Lohn- bzw. Einkommensgefüge keine entsprechenden Veränderungen vornehmen will, plant damit, dass Rentner aus diesen Gründen auf Grundsicherung im Alter bzw. Grundrente angewiesen sind. Für Erwerbstätige in der Gegenwart gilt dasselbe. Dann könnte man auch gleich einen anderen Weg einschlagen und sowohl basale Einkommenssicherheit verschaffen sowie Verhandlungsmacht erhöhen: durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen und manche Diskussionen wären von gestern.

Sascha Liebermann