„Kindergrundsicherung – Ist das Wesentliche schon getan?“…

Dazu äußert sich das Portal Sozialpolitik, den Beitrag finden Sie hier, darin steht z. B. folgendes:

„Das Kindergeld mindert demzufolge den Anspruch auf (aufstockende) Fürsorgeleistungen in voller Höhe. Die von Lindner gepriesene Erhöhung des Kindergeldes kommt bei Kindern in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften, den Adressaten der Kindergrundsicherung, unterm Strich also überhaupt nicht an. Pikanter noch: »Die Anhebung des Kindergeldes auf einheitlich 250 Euro führt bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu Einsparungen in Höhe von jährlich rund 645 Mio. Euro; davon entfallen rund 565 Mio. Euro auf den Bund und 80 Mio. Euro auf die Kommunen.«“