…, und zwar die Widersprüche in der Rede von einer Kindergrundsicherung in seinem Beitrag auf Themen der Zeit.
Siehe unsere Beiträge zur Kindergrundsicherung hier.
Sascha Liebermann
…, und zwar die Widersprüche in der Rede von einer Kindergrundsicherung in seinem Beitrag auf Themen der Zeit.
Siehe unsere Beiträge zur Kindergrundsicherung hier.
Sascha Liebermann
Folgt man Twitternachrichten, dann scheint es eine große Unterstützung für eine Kindergrundsicherung zu geben. Die Forderung steht schon länger im Raum, erlebte in den vergangenen Jahren immer wieder Aufwind (siehe unsere Kommentare dazu hier). Irritierend ist dabei, für wie selbstverständlich es gehalten wird, dass Kinder gut abgesichert sein müssen, Eltern hingegen jedoch nicht. Es kann also eine Kindergrundsicherung gefordert werden, ohne dass zugleich die Eltern als Eltern eine solche Absicherung erhalten. Kindergrundsicherung also ohne Eltern könnte man sagen. Doch Familien sind ein unteilbares Sozialgebilde, Eltern und Kinder gehören zusammen, Familien erbringen die entscheidenden sozialisatorischen Leistungen, damit aus Kindern einmal verantwortungsbewusste Bürger werden. Dazu braucht es aber auch die Möglichkeit viel Zeit miteinander verbringen zu können.
Dennoch gehen die Einschätzungen weit auseinander, die einen müssen unbedingt abgesichert werden, die anderen müssen erwerbsbereit sein – eine Folge des Erwerbsgebot. Erwerbstätige werden – durch das Elterngeld – sofern sie Eltern werden, genau deswegen bessergestellt als nicht-Erwerbstätige. Diese Widersprüche scheinen wenig zu stören, was womöglich daher rührt, Familie als Ansammlung von Einzelpersonen zu betrachten, deren Leistungen ja genauso gut durch Dienstleister erbracht werden können – siehe Kita und Kindergarten. Eine Kindergrundsicherung zu fordern, ohne zugleich eine Forderung nach einer Absicherung der Eltern bzw. ganz allgemein nach einem Bedingungslosen Grundeinkommen zu erheben, ist ein zweischneidiges Schwert.
Sascha Liebermann
#Hartz4 wurde von den #Grünen um @GoeringEckardt eingeführt. Es ist Unsinn von @ABaerbock nun zu behaupten, dass Kinder dort „niemals hingehörten“, Kinder gehören zur Unterhaltsgemeinschaft ihrer Eltern. Irre die rechten und dümmlichen Kommentare unter dem Tweet. https://t.co/96T2n0Bplj
— Michael Opielka (@MichaelOpielka) August 24, 2021
Treffender Kommentar, auch wenn Baerbock vermutlich darauf hinauswollte, dass es für Kinder andere Leistungen geben sollte. Doch kann man Ansprüche von Kindern nicht unabhängig von der Familiengemeinschaft konzipieren, in der sie leben.
Siehe frühere Kommentare von uns zur Kindergrundsicherung hier.
Sascha Liebermann
In einem Streitgespräch zwischen Sarah-Lee Heinrich (Grüne Jugend) und Marcus Weinberg (CDU) auf Zeit Online geht es um die Kindergrundsicherung, die schon seit einigen Jahren in der Diskussion ist. Vorschläge dazu gibt es verschiedene. Zu Beginn wird eine wichtige Frage aufgeworfen, und zwar die, was denn Armut sei, wobei Herr Weinberg heraushebt, dass in Deutschland Kinder nicht verhungern müssen. Es gibt umfangreiche Leistungen, das ist unbestritten, die es in etlichen Ländern nicht gibt. Doch die Frage danach, ob der Einzelne am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann und in welcher Form, stellt sich immer relativ zur Kaufkraft über die er verfügt und zur Art des Einkommens, denn damit geht ein normativer Status einher. Heinrich weist treffend darauf hin.
Wie ließe sich nun die Lage verbessern? Weinberg argumentiert ganz sozialdemokratisch, indem er Armut durch Erwerbstätigkeit beseitigen will – doch wozu das heutzutage schon führt, kann jeder in seinem Umfeld beobachten. Immer weniger Zeit für Familie, immer längere Zeiten in außerhäuslicher Betreuung. In der Tat ist, wie Weinberg sagt, Kinderarmut immer „Familienarmut“, weswegen eine Kindergrundsicherung ein zweifelhaftes Unterfangen ist, solange zugleich in der Erwerbsverpflichtung der Eltern die ultimative Lösung gesehen wird. Denn Kinder abzusichern, ohne ihre Eltern abzusichern, reißt Familien auseinander. Weinberg demgegenüber hebt die Zielgenauigkeit des Wust an bestehenden Leistungen hervor und verliert aus den Augen, worauf Frau Heinrich hinweist: die Beantragungshürde, die Unübersichtlichkeit, die Stigmatisierung. Zielgenauigkeit ist so ein Papiertiger, wenn ihre Folgen nicht beachten werden, wie z. B. verdeckte Armut. Man könnte andersherum genau die Kindergrundsicherung, bei allen Schwächen, die sie hat, als zielgenau bezeichnen, zumindest was die Behebung des Einkommensmangels betrifft.
„Ein Grundeinkommen für Kinder?“ – nachvollziehbares Ziel, aber ohne Familie? weiterlesen
…so könnte man Roman Pletters Beitrag auf Zeit Online übertiteln, der im Original nur aus dem zitierten Teil des Titels besteht. Er beschäftigt sich mit der BGE-Diskussion, den Lagern und Alternativen, die keine Überschreitung des heutigen Sozialstaats verlangen. Die Frage, wie es zu Veränderungen kommen kann, die langfristig wirklich hilfreiche Lösungen für die Herausforderungen des Lebens darstellen, ist berechtigt. In der Tat benötigt man dafür Mehrheiten und ebenso richtig ist, dass es Vorschläge gibt, mit denen das einfacher wäre als mit anderen. Wer also mit dem Erwerbsgebot nicht brechen will, findet Möglichkeiten innerhalb des erwerbszentrierten Sozialstaats: höhere bzw. anders konstruierte bedarfsorientierte Grundsicherungsleistungen, geringere Transferentzugsraten (dass sich Zuverdienst „lohnt“), eine andere Absicherung von Kindern (Kindergrundsicherung) usw. Wenige Passagen seien hier zitiert, um die Stoßrichtung seiner Überlegungen deutlich zu machen. Gegen Ende schreibt er:
„Um die Stigmatisierung aus dem Hartz-IV-System zu vermeiden, muss nicht gleich die Pflicht zur Gegenleistung wegfallen. Es wäre schon viel gewonnen, wenn die Auszahlung in Zukunft über Finanzämter organisiert würde: Wer wenig verdient, kann wie in den USA eine Steuergutschrift bekommen. Es ist schließlich ein Unterschied, ob man eine Aufstockung des Lohns beantragt – oder ob man sich eine Steuererstattung holt, um ein Grundeinkommen zu erreichen.“
„Das bessere Grundeinkommen“ – oder: keinen Sinn für normative Differenzen… weiterlesen
…sondern dies sind – wie man Pressemeldungen am Ende des letzten Monats entnehmen konnte – auch 80 Prozent der deutschen Arbeitnehmer: sie spüren die Folgen eines zu stressigen Arbeitsalltages, sowie 17 Prozent der Renter: sie sind heute von Armut bedroht.
Der Stress im Job führt bei den Arbeitnehmern vor allem zu Anspannung (57 Prozent), zu Unruhe (44 Prozent) und Schlafstörungen (40 Prozent) (Hellweger Anzeiger v. 30. Mai 2019); eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirrschaftsforschung (DIW) weist darauf hin, dass es im Jahr 2045 bereits 21 Prozent der Rentner sein könnten, die vom Armutsrisiko betroffen sind.
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, habe die SPD ein Papier für eine Kindergrundsicherung vorgelegt, um etwas gegen Kinderarmut zu unternehmen. Solche Vorschläge gibt es schon länger, es ist also keine neue Diskussion. Aber, was ist der Haken? Wenn man etwas für Kinder tun will, müsste man etwas für ihre Familien tun, denn Kinder ohne ihre Eltern zu betrachten, führt zu einer individualistischen Reduzierung von Familie und Bildungsprozessen (siehe frühere Beiträge dazu von uns hier). Hat die SPD also Familie im Blick und nur Kinder? Eine Kindergrundsicherung wird manchmal als Einstieg in ein Bedingungsloses Grundeinkommen gesehen, das halte ich für unplausibel, denn heute schon erwartet man von Kindern nicht, erwerbstätig zu sein, von Erwachsenen aber sehr wohl. Eine Kindergrundsicherung würde daran gar nichts ändern.
Sascha Liebermann
…ist ein neues System von Garantieleistungen: Eine Garantierente, eine Kindergrundsicherung und ein Garantieeinkommen für Erwerbstätige, das Aufstocker aus Hartz IV herausholt und gleichzeitig dafür sorgt, dass Erwerbsarbeit besser belohnt wird.“ – so Wolfgang Strengmann-Kuhn in einem Gastbeitrag in derFreitag, auf den Sascha Liebermann kürzlich bereits hinwies. Allerdings beantwortet er nicht die Frage, wer die entsprechenden Leistungen bereitstellen soll – und damit verweigert er sich der entscheidenden Frage, wer der Empfänger der Leistungen sein soll: Erwerbstätige (und diejenigen, die Erwerbsarbeit geleistet haben und zumindest zu Erwerbsarbeit bereit und fähig sind)? Bedürftige (die das natürlich nachweisen müssten)? Oder doch jede Bürger unseres Gemeinwesens, einfach weil er als Person gewürdigt wird?
Wir haben kürzlich auf einen Beitrag von Helga Spindler über Kinderarmut hingewiesen, in dem es auch darum ging, deutlich zu machen, dass Kinderarmut immer Familienarmut ist und Kinder nicht von der Familie separiert betrachtet werden können. In der Diskussion um eine Kindergrundsicherung bzw. ein Kindergrundeinkommen geschieht das durchaus. Nun hat der Beitrag von Helga Spindler, der auf den Nachdenkseiten veröffentlicht wurde, Kritik auf sich gezogen, Sie finden sie hier.
…ein informativer und instruktiver Beitrag zur Diskussion über Kinderarmut von Helga Spindler. Sie reagierte damit auf Beiträge auf den Nachdenkseiten zu diesem Thema. In dem Beitrag wird auch darauf hingewiesen, dass eine differenzierte Betrachtung der Vorschläge nötig ist, die unter dem Label Kindergrundsicherung bzw. -grundeinkommen kursieren. Denn in der Diskussion wird häufig vergessen, dass Kinder nicht von der Familie separiert betrachtet werden können. Auf diesen Punkt habe ich in meiner Stellungnahme im Rahmen einer Landtagsanhörung zur Thematik „Kindergrundsicherung, bedingungsloses Grundeinkommen“ im Landtag NRW ebenfalls hingewiesen (Ausschußprotokoll, meine Stellungnahme), siehe auch hier, und Kommentare zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie „Eltern als Störung“.
Helga Spindler hat in einer Stellungnahme für den Landtag von Nordrhein Westfalen vor einiger Zeit auch deutlich gemacht, dass zwar mit Sanktionen im Sicherungsssystem heute anders umgegangen werden könnte, auf Sanktionen aber keinesfalls verzichtet werden könnte, solange der Vorrang von Erwerbstätigkeit bestehen bleibt (siehe hier).
Sascha Liebermann