Wichtige Einordnung – die Bedeutung eines BGE bestimmt sich nicht von erwünschten Folgen her

Hoffnungsvoll, womöglich etwas zu optimistisch…

…denn eine Kindergrundsicherung, die bei den Eltern alles so belässt, wie es ist – darauf liefe im Moment das Bürgergeld hinaus -, fördert Kinder, ohne Eltern von Mitwirkungspflichten zu befreien. Es betrachtet sie, als seien sie von den Eltern ablösbar. Außerdem definiert die Kindergrundsicherung einen Bezugszeitraum, der durch das Kindsein definiert wird.

Im Sondierungspapier war noch davon die Rede, dass das Bafög „elternunabhängiger“ werden solle, nicht aber elternunabhängig. Gibt es hier neue Entwicklungen? Denn entweder ist es unabhängig oder es ist es nicht, wie eine relative Abhängigkeit aussehen könnte, ist unklar.

Abgesehen vom Sondierungspapier und seinen Vorschlägen waren die Reaktionen darauf interessant. Als Mogelpackung, Aufhübschung, Umdeklarierung usw. ist vor allem das Bürgergeld schon bezeichnet worden. Die Öffentlichkeit war aufmerksam, Alternativen sind präsent wie das Bedingungslose Grundeinkommen. Wer weiß, wohin das noch führt angesichts der Ratlosigkeit?

Sascha Liebermann

Einkommensabsicherung nicht erreicht – nicht nur in den USA ein Problem, auch in Deutschland

Siehe die Studie des Ifo-Instituts im Auftrag der Stiftung Grundeinkommen. Diese Erkenntnisse sind für Deutschland nicht neu, man denke nur an die Forschung zu verdeckter Armut z. B. von Irene Becker hier und hier, dazu eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung hier, zur Altersarmut bei Frauen von Irene Götz hier. Die Frage ist nun: was folgt aus diesen Erkenntnissen? Sie weisen auf die Zielungenauigkeit existierender Leistungen hin, die auch mit der durch sie erzeugten strukturellen Stigmatisierung zu tun haben. Hieraus die angemessenen Schlüsse zu ziehen, fällt aber auch denjenigen schwer, die um das Phänomen wissen. Weshalb? Weil das Erwerbsgebot als normative Erwartung des Gemeinwesens an seine Bürger aufgegeben werden müsste, um diese Stigmatisierung aufzuheben und nicht nur den Rechtsanspruch auf ein Mindesteinkommen vorzusehen, sondern die Bürger auch zu erreichen damit. Ob das gelingt, daran muss ein Sozialstaat sich messen lassen. Erreicht er das nicht, steht diese Art der Leistungsbereitstellung in Frage.

Sascha Liebermann

„fakten statt annahmen. impulse für eine evidenzbasierte debatte“ – vollmundige Stellungnahme durch die Brille standardisierter Forschungsmethoden…

…so liest sich der „Schwerpunkt“ (hier geht es zur PDF-Datei), den die Stiftung Grundeinkommen veröffentlicht hat. Das Anliegen ist ehrenwert, die BGE-Debatte solle auf der Basis wissenschaftlich belegbarer Erkenntnisse geführt werden, doch Erkenntnisse welcher Art, gewonnen mit welchen Methoden? Und gibt es denn bislang gar keine Erkenntnisse, die genutzt werden könnten?

Zwar werden in der Stellungnahme in einem Schaubild auch „(Einzel-)Fallstudien und qualitative Untersuchungen“ erwähnt, in der Bewertung solcher Verfahren steht dann:

„Trotz empirischen Charakters nur wenig belastbare Diskussions- und Entscheidungsgrundlage aufgrund von geringem Stichprobenumfang und fehlender statistischer Analysen“

Diese Bewertung kann nur vollzogen werden, wenn ein Begriff von Empirie vorausgesetzt wird, der sich am Verständnis standardisierter Verfahren (Statistik) orientiert, die „empirische Generalisierungen“, nicht aber „Strukturgeneralisierungen“ zu erreichen erlauben (zu diesem Unterschied eine sehr differenzierte Darstellung z. B. hier. Weitere Ausführungen zu diesem Komplex hier und hier).

„fakten statt annahmen. impulse für eine evidenzbasierte debatte“ – vollmundige Stellungnahme durch die Brille standardisierter Forschungsmethoden… weiterlesen

Was ist die Prämisse des Vergleichs? Dass ein BGE bestimmte Dinge nicht fördern soll?

Die berechtigte Frage hier ist die nach den Voraussetzungen, die für das „Gelingen“ oder den „Erfolg“ eines BGE gesetzt werden. Weshalb soll es bestimmte Verhaltensänderungen bewirken, die mit BGE als solchem nichts zu tun haben? Es gibt Fragen und Probleme, deren Lösung woanders liegt als im BGE oder allenfalls mittelbar davon berührt wird.

Sascha Liebermann

„Wäre ich Aktivist, wäre ich für kleine Reformen“ – über Arbeitssozialisation, Feldexperimente und „junge Menschen“…

…darüber spricht Georg Vobruba, Professor emeritus an der Universität Leipzig, anlässlich eines Interviews der Stiftung Grundeinkommen mit ihm. Vobruba ist über lange Zeit schon mit dem Thema Grundeinkommen vertraut. Gleich zu Beginn geht es darum, wie er zur öffentlichen Debatte steht:

„[…] Ich bin eigentlich immer bemüht, mich nicht in die Debatte einzumischen und mich mit meinem Dafür oder Dagegen zurückzuhalten, weil es auf mein Votum nicht ankommt. Ich finde es sinnvoller, die Debatte zu beobachten.“

Angedeutet wird ein wichtiger Unterschied, der zu beachten ist: Einmischung vs. Beobachtung. Letzteres steht bei Vobruba wahrscheinlich für sozialwissenschaftliche Analyse, ersteres für intellektuelles Engagement für eine Sache oder anders ausgedrückt: er differenziert zwischen Theorie und Praxis. Obwohl diese Differenzierung selbstverständlich sein sollte, wird sie ja nicht selten eingerissen oder gar bewusst überschritten. So ist es z. B. häufig nicht klar, wo bei Christoph Butterwegge Analyse und wo intellektuelles Engagement stattfindet. Und in der Tat kommt es auf das Votum des Sozialwissenschaftlers nicht an, auf das des Bürgers allerdings schon. Insofern wäre eine Einmischung möglich, ohne die „Beobachtung“ aufzugeben.

„Wäre ich Aktivist, wäre ich für kleine Reformen“ – über Arbeitssozialisation, Feldexperimente und „junge Menschen“… weiterlesen