Friseursalon muss Soforthilfe II zurückzahlen, dafür Überbrückungshilfe beantragen – zur Zielungenauigkeit von Corona-Hilfen
Miete zahlen, aber hungern? Wo bleibt der gesunde Menschenverstand? #GrundeinkommenFürAlle JETZT! – „Die Mittel aus der Soforthilfe II dürfen nicht ‚für eine schwierige momentane Lage verwendet werden‘, betont der IBB-Sprecher.“ https://t.co/ushdmDMTJV — Mensch in Germany (@InMensch) February 9, 2021