Stilllegungsprämie und Erwerbsgebot

Siehe unsere früheren Beiträge zur „Stilllegungsprämie“ hier.

„…das eher der Ruhigstellung armer Menschen dienen soll…“

…alleine, dass jemand ernsthaft meint, Menschen könne man ruhigstellen, solange sie es nicht wollen, spricht Bände. Wenn Jana Frielinghaus in neues deutschland über den Bundesparteitag der Partei Die Linke berichtet und unkommentiert bzw. ohne Anführungszeichen diese Behauptung übernimmt, erklärt sie die Bürger zu Untertanen:

„Was aber wollten die Verfechter des BGE? Kein neoliberales Modell des Grundeinkommens selbstverständlich, das eher der Ruhigstellung armer Menschen dienen soll und letztlich eine Subvention von Niedriglöhnen darstellt. Die Linke-BAG tritt für ein Modell ein, das erklärtermaßen gesellschaftliche Teilhabe aller und freie Wahl des persönlichen Lebenswegs ermöglichen soll.“

Ein BGE ganz gleich in welcher Form ist nur eine Sicherungsleistung ohne Gegenleistung, nicht mehr und nicht weniger. Wenn sich dadurch jemand ruhigstellen ließe, dann wäre das so und es wäre sein gutes Recht. Darin jedoch ein Problem zu erkennen, übernimmt einfach die flapsige Rede von der „Stilllegungsprämie“ und zeigt, wie wenig ernst die Bürger genommen werden.

Sascha Liebermann

[:de]Nominierte Kandidatin für den IG-Metall-Vorsitz…[:]

[:de]…brächte vermutlich keinen Wechsel in der Haltung des Verbandes zum Bedingungslosen Grundeinkommen, wie zumindest frühere Äußerungen Christiane Benners erahnen lassen. Der amtierende Vorstand Jörg Hofmann steht auch für eine ablehnende Haltung, siehe hier. Ähnlich äußerte sich der ehemalige DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann, siehe hier. Eine schöne Kontinuität bzw. äußerst konsistente Haltung. Aber vielleicht muss man sagen, wer von Stilllegungs- und Abwrackprämien spricht, die ein BGE für Bürger sei, von denen ist nichts anders zu erwarten.

Sascha Liebermann[:]

[:de]“Ruhigstell-Politik“ – wer lässt sich denn einfach so ruhigstellen?…[:]

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…Immer wieder interessant, was den Bürgern so angedichtet wird, denn nur, wenn sich jemand ruhigstellen lassen wollte, könnte es auch geschehen, wenn nicht, dann nicht. Schon lange ist nachgewiesen und wiederholt bestätigt, dass Leistungsbezieher in jede Richtung gute Gründe für ihr Handeln haben, siehe hier.

Keine Einkommenssicherungsleistung kann das gegen den Willen des Beziehers erreichen, im Fall des „Bürgergeldes“ ist es schlicht ein Märchen, denn weder verzichtet es auf Sanktionen noch auf Erwerbsangebote. So kann man sich unglaubwürdig machen.

Sascha Liebermann[:]

[:de]“Abwrackprämie für Menschen“ – bezeichnende Einschätzung…[:]

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…weder kann man Menschen abwracken noch enthebt ein BGE das Gemeinwesen der Verantwortung, günstige Bedingungen für die Entstehung von Wertschöpfung zu schaffen. Das Entstehen von Arbeitsplätzen hingegen ist kein Selbstzweck, sondern bestenfalls erforderlich dafür, Güter und Dienstleistungen bereitzustellen, nicht aber als Beschäftigungsmaßnahme.

Hier mein Kommentar zur Aussage des DGB-Vorsitzenden Hoffmann vor zwei Jahren, auf den der Redner verweist.

Zu Varianten desselben siehe meine Beiträge zur „Stilllegungsprämie“.

Sascha Liebermann[:]

[:de]“Herrschgier und zugleich Selbstverachtung“…[:]

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…so spitzte Theodor W. Adorno einst zu, was noch – wie hier der Hinweis auf die „Stilllegungsprämie“ zeigt – in der Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen als Phänomen und Symptom zu beobachten ist. In einem Aufsatz schrieb er:

„Wohl ist Amerika nicht mehr das Land der unbegrenzten Möglichkeiten, aber man hat immer noch das Gefühl, daß alles möglich wäre. Begegnet man etwa in soziologischen Studien in Deutschland immer wieder Aussagen von Probanden wie: Wir sind noch nicht reif zur Demokratie, dann wären in der angeblich so viel jüngeren Neuen Welt derlei Äußerungen von Herrschgier und zugleich Selbstverachtung schwer denkbar.“ (Adorno, Theodor W. (1982 [1969]): Wissenschaftliche Erfahrungen in Amerika. Gesammelte Schriften 10.2, Frankfurt, S. 735)

Obwohl schon lange zurückliegend scheint diese Zuspitzung sehr gut noch immer die Gegenwart zu treffen, wenn man sich die verschiedensten Einwände und Vorbehalte gegenüber einem BGE genauer ansieht und was im Vorwurf, es sei eine Stilllege-, manchmal auch eine Stillhalteprämie, zum Ausdruck kommt.

Dabei kann nicht oft genug betont werden, wie anders die Verfasstheit der politischen Grundordnung ist, welche Autonomiezumutung und welches Autonomievertrauen sie ausspricht. Doch das muss auch mit Leben gefüllt werden.

Sascha Liebermann[:]

[:de]Stilllegungsprämie…[:]

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…unter dieses Schlagwort passt die Kritik, die hier an einem bestimmten Einwand gegen ein BGE zitiert wird (siehe auch hier). Die Vorstellung, Bürger ließen sich mit einem BGE den Schneid abkaufen, sich für ihre Interessen einzusetzen, ist eine nicht nur steile These, sie zeugt auch von erheblichem Paternalismus. Er zeigt sich aber nicht nur darin anzunehmen, dass dieser Fall eintreten könnte, sondern besonders darin, dass dieser Fall nicht eintreten dürfte – als ließe es sich verhindern, wenn Bürger sich den Schneid abkaufen ließen.

Sascha Liebermann[:]

[:de]Etwa ganz paternalismusfrei? Da scheint mir die Diskussion um ein BGE anderes zu zeigen (ganz im Sinne der Tweet-Antwort)…[:]

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…abgesehen davon ist die Frage, welche Rechte hier gemeint sind und wie sie im Verhältnis zum Erwerbsgebot stehen. Zwar werden solche Rechte nicht unmittelbar vom Erwerbsgebot angetastet, doch solange Erwerbsteilnahme über allem steht, verbleibt nur ein enger Korridor des Möglichen, der zugleich alles, was nicht Erwerbstätigkeit ist, normativ degradiert. Bekräftigt wird das noch durch die sanktionsbewehrten Einkommensersatzleistungen. An dieser normativen Vorrangstellung ändert sich nichts, wenn neue Arbeitszeitmodelle entwickelt werden, die eine andere „Vollzeit“, mit weniger Stunden, vorsehen, denn das Erwerbsgebot wird dadurch nicht angetastet.

[:de]Etwa ganz paternalismusfrei? Da scheint mir die Diskussion um ein BGE anderes zu zeigen (ganz im Sinne der Tweet-Antwort)…[:] weiterlesen

[:de]Ein Versuch, Argumente abzutun und sie als Resultat einer „Fan“-Haltung zu degradieren…[:]

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…- das ist noch weniger als eine „subjektive Präferenz“. Es stuft sie zu einer unergründlichen, gefühlsmäßigen Verbundenheit herab. Auch Ulrich Schulte hatte in der taz schon diese Einordnung genutzt; Götz W. Werner hatte einst gesagt, die BGE-Diskussion brauche keine Fan-Kultur, um deutlich zu machen, dass es nicht von selbst kommen werde. Noch drastischer als die Fan-Degradierung hat es einst Hans-Olaf Henkel ausgedrückt, der BGE-Befürworter als „Rattenfänger“ bezeichnete. Überhaupt ist die Vorstellung, durch den Vorschlag eines BGEs würden andere zu etwas verführt, das ihnen nicht zum Guten gereichte, nicht so selten, siehe die Rede vom „verführerischen Gift“ und der „Stilllegungsprämie“.

Sascha Liebermann[:]