Bekommt es jeder oder nur, wer es braucht?

Das Kurzstatement, hier vielleicht auch missverständlich durch den Ausschnitt, spricht zweierlei aus – ein Grundeinkommen zu erhalten, wenn man es braucht (und sonst nicht), und ein Grundeinkommen für alle bereitzustellen. Das Missverständnis entsteht durch den Blick auf diejenigen, die es vermeintlich nicht „brauchen“, denen es dann „weggesteuert“ werden könne. Hier werden zwei verschiedene Dinge vermischt. Die Bereitstellung für alle beantwortet die Frage danach, wer es erhalten soll und unter welcher Bedingung. Die Frage der Besteuerung ist eine danach, wie das Gemeinwesen Einnahmen erzielen und verteilen kann, die Ziele können unterschiedlich sein.

Bereitstellung des einen und Besteuerung des anderen müssen beim BGE getrennt betrachtet werden, sonst führt das zu derselben Verdeckung von Zusammenhängen, die im Zusammenhang von Grundfreibetrag und Existenzminimum zu beobachten sind. Der Grundfreibetrag ist heute ein Rechtsanspruch, das BGE führt diesbezüglich nichts Neues ein, die Bedingungen der Inanspruchnahme verändern sich aber, denn der Grundfreibetrag bleibt heute unwirksam, solange kein steuerbares Einkommen erzielt wird. Er entspringt der Verpflichtung, das Existenzminimum zu sichern und ist insofern nur das Komplement zum Arbeitslosengeld II und vergleichbaren Leistungen. Ein BGE wäre ein ausbezahlter Grundfreibetrag zu jeder Zeit.

Sascha Liebermann

Und täglich grüßt das Murmeltier

Siehe unsere früheren Beiträge zum Grundfreibetrag in der Einkommensteuer hier.

Großverdiener und Großaktionäre – denen auch heute der Grundfreibetrag zusteht

Man kann nicht oft genug darauf hinweisen…

…ein realitätsfremder Einwand, es sei denn, Herr Bartsch wollte den Grundfreibetrag, der auf die Sicherung des Existenzminimums zurückgeht, auch abschaffen. Dann müsste er die Existenzsicherung auf ein anderes Fundament stellen, das nicht mehr den Grundfesten der Demokratie entspräche.

Sascha Liebermann

„Das BGE übernimmt die Funktion, die heute der Freibetrag in der Einkommensteuer hat“…

…ein einfacher Sachverhalt, den sich all jene vor Augen führen sollten, die allzu schnell davon reden, dass viele ein BGE gar nicht „brauchen“ (siehe auch hier). Das Existenzminimum, das die politische Gemeinschaft zu sichern hat, fragt nicht danach, ob es jemand braucht, er erhält es einfach, ob er will oder nicht, darüber scheinen sich manche nicht im Klaren zu sein. Strittig sind die Höhe und die Modalitäten, die heute dafür gelten, der Grundsatz nicht.

Sascha Liebermann

Wäre da nur nicht der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer – ob jemand eine Leistung braucht, gilt nur für die Bedürftigkeitsprüfung…

…es ist immer wieder verwunderlich, wie etwas, das zum selbstverständlichen Element der Einkommenssicherung heute gehört wie die Existenzsicherung, so betrachtet wird, als frage sie danach, wer sie brauche. Ob sie jemand brauche, wird nur dann festgestellt, wenn es um Bedürftigkeit geht, der Steuerfreibetrag kommt beinahe automatisch zur Anwendung.

Sascha Liebermann

Der übersehene Grundfreibetrag – treffende Replik – das Existenzminimum ganz gleich für wen soll unverfügbar sein

„Bedingungslose Grundsicherung“, ja; „Bedingungsloses Grundeinkommen“, nein – Widersprüchliches von Anna Mayr

…findet sich in einem Interview, das Benjamin Fuchs für Perspective Daily mit ihr führte. Zum ersten Mal liegen meines Wissens etwas ausführlichere Aussagen Anna Mayrs zum BGE vor. Doch wie steht es mit ihrer Kritik am Bedingungslosen Grundeinkommen, worin besteht sie? Ich kommentiere sie hier, da Frau Mayr viele interessante Schilderungen über den Blick auf und den Umgang mit Menschen schildert (so auch zur abschätzigen Bemerkung von Richard David Precht), die in Armut leben, von dort aus läge es nahe, sich zu fragen, wie deren Lage verbessert werden könnte. So verstehen sich auch ihre Vorschläge am Ende des Interviews, wie eine „bedingungslose Grundsicherung“ aussehen könnte, die irgendwie ganz nah an einem BGE ist, das sie aber gerade nicht haben will. Wo ist der Haken?

„[Fuchs]Was mich überrascht hat: Du findest das bedingungslose Grundeinkommen überhaupt nicht gut. Es gibt nicht viele, die sich offen und klar gegen das BGE aussprechen. Warum findest du, dass es keine gute Lösung ist?“

Dass es nicht viele gebe, die sich offen gegen ein BGE aussprechen, ist ein Gerücht, der Interviewer scheint das Thema gerade für sich entdeckt zu haben. Aber, darum soll es hier ja nicht gehen.

„Anna Mayr: Weil ich Arbeitnehmerrechte liebe. Ich finde Arbeitnehmerrechte richtig geil. Mir geht das Herz auf, wenn ich über Arbeitnehmerrechte nachdenke. Und das bedingungslose Grundeinkommen ist genau das Gegenteil, das ist die absolute Individualisierung von allem. Hier sind deine 1.200 Euro und jetzt Ruhe. Es ist auch eine Individualisierung von Risiken. Also alles, was zum Beispiel mit Elternzeit oder Krankheit zusammenhängt: Es wird alles am Ende darauf zurückgeführt, dass es ja ein bedingungsloses Grundeinkommen gibt. Die Probleme, die es schafft, sind noch gar nicht absehbar. Nebenbei führt es dazu, dass die Debatte um Gerechtigkeit komplett stillgelegt wird, weil die gesamte politische Linke sich so einen Stern am Horizont gesucht hat, auf den sie jetzt zustrebt. Aber wir haben die Raketen überhaupt nicht, die uns dahin bringen. Unter jedem Tweet über Gerechtigkeit finden sich immer 2, 3 Leute, die schreiben »BGE! BGE!« und ich denke dann: Das ist eure einzige politische Position? So funktioniert Politik halt nicht.“

Hier kommt die erste Überraschung – oder vielleicht doch nicht -, denn dieser Einwand ist unter dem Schlagwort der Stilllegungsprämie hinlänglich bekannt. Zuerst einmal stehen „Arbeitnehmerrechte“ und BGE überhaupt nicht gegeneinander, das ist ein Popanz. Allerdings schützen Arbeitnehmerrechte zuerst einmal Arbeitnehmer und nicht die Bürger als Bürger. Schon gar nicht ist ein BGE „das Gegenteil“ von Arbeitnehmerrechten. Frau Mayr kann, wie andere auch, die Sorge haben, dass sich die Bürger damit abspeisen lassen, doch läge das nicht am BGE, sondern an einem Untertanenverhältnis zur Demokratie, einem Selbstmissverständnis der Bürger, die ihre Interessen nicht wahrnähmen. Sonst präsentiert sie hier weitgehend Halbgares.

„Bedingungslose Grundsicherung“, ja; „Bedingungsloses Grundeinkommen“, nein – Widersprüchliches von Anna Mayr weiterlesen

Gutverdienende habe es nicht leicht, denn…

…so Markus Hertwig, Professor für Soziologie an der TU-Chemnitz es sei „der Bevölkerung kaum zu vermitteln, aus welchem Grund Gutverdienende noch ein Extra-Einkommen erhalten sollen“, was ja mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen der Fall wäre. Eine schwerwiegende Einschätzung, aber würde er deswegen denn für die Abschaffung auch seines Grundfreibetrags in der Einkommensteuer plädieren, der ja dann letztlich auch ungerecht sei? Und hat er schon davon gehört, dass dieser Freibetrag sich aus der Gewährung des Existenzminimums als Mindesteinkommen ableitet, insofern also nur aufzuheben wäre, wenn auch das Existenzminimum aufgehoben würde. Davon ist in der Pressemitteilung leider nichts zu lesen.

Sascha Liebermann