Die SPD hat jüngst ihren Entwurf für das Bundestagswahlprogramm vorgelegt und seitdem kursiert wieder der Vorschlag eines Bürgergeldes, um „Hartz IV“ hinter sich zu lassen. Auf Unklarheiten diesbezüglich haben wir hingewiesen, seitdem der Vorschlag gemacht wurde. Auf eine Zuschrift mit Hinweisen auf Aussagen Kevin Kühnerts zum Bürgergeld zeigt sich die Unklarheit nochmals deutlich.
Das Existenzminimum bleibt in unserem Konzept immer unangetastet und das Existenzminimum ist laut Bundesverfassungsgericht der Regelsatz. Abzüge davon folglich nicht möglich.
— Kevin Kühnert (@KuehniKev) March 1, 2021
Diese Äußerung entspricht auch einer, die Kühnert in der taz im Jahr 2019 machte:
„[taz] Auch bei Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger? Manche Parteilinke halten den SPD-Beschluss für das Ende der Sanktionen. Arbeitsminister Heil redet von Konsequenzen, wenn Hartz-IV-Empfänger ihre Pflichten verletzen. Was gilt?
[Kühnert] Wir haben einen Kompromiss entwickelt. Der sieht vor, dass sogenannte Teilhabevereinbarungen mit den Betroffenen geschlossen werden.