Kinderfreibeträge und der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer müssen weg…

…für diejenigen, die sie nicht brauchen, erst dann zieht Gerechtigkeit ein – oder doch nicht? Ursula Weidenfeld, Wirtschaftsjournalistin (siehe auch hier), ist zumindest dieser Auffassung, wenn sie erklärt, weshalb das „bedingungslose Grundeinkommen Humbug“ ist. Doch wie begründet sie ihre Einschätzung?

Die Bruttokostenrechnung darf natürlich nicht fehlen, sie ist aber nur dann so beeindruckend (1200 Euro x 82 Mio. x 12 Monate), wenn keine Gegenrechnung gemacht wird, die Nettoempfänger und -zahler unterscheidet. Im Transfergrenzenmodell von Helmut Pelzer und Ute Fischer wurde das zumindest getan. Aber die Bruttokalkulation klingt natürlich spektakulär, wenn man davon ausgeht, dass Leser nicht wissen, wie hoch das Volkseinkommen ist.

Frau Weidenfeld, die zuvor beklagt, dass man zu wenig über die Wirkungen eines BGEs wisse, ist sich ziemlich sicher, was die „Leistungsträger und Nettozahler“ tun würden:

„Leider aber finden die Leistungsträger und Nettozahler einer Gesellschaft hohe Steuersätze nicht gerade motivierend. Für sie wären die 1.200 Euro, die sie im Gegenzug ja auch vom Staat bekämen, ein Witz: Denn sie müssten sie mit deutlich mehr Steuern bezahlen. Wahrscheinlich hätten sie dazu wenig Lust. Sie würden weniger arbeiten, die Steuerbasis würde schrumpfen, das Grundeinkommen wäre nicht finanzierbar. Das Problem würde auch dann nicht gelöst, wenn man Vermögen oder Maschinen zur Besteuerung heranzöge, weil das Motivationsproblem bleibt. Investitionen am Standort Deutschland würden nicht mehr getätigt.“

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Das Gießkannenprinzip der Gegenwart: der Grundfreibetrag, Herr Butterwegge

Zum Dauermissverständnis darüber, dass das BGE nicht gebraucht werde und es dem Gießkannenprinzip entspreche, das es heute nicht gebe, siehe auch hier.

Sascha Liebermann

„Wir brauchen kein Grund-Einkommen, auch jetzt nicht“ – ein „Nicht-Braucher“ mehr, der aber nichts gegen Steuerfreibeträge hat…

…darüber kann man wieder staunen, denn der Beitrag von Patrick Bernau in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung beginnt genau damit:

„Die Krise haucht vielen alten Ideen neues Leben ein – das bedingungslose Grundeinkommen ist eine der populärsten: die Idee, dass jeder monatlich einen Grundstock an Geld bekommt, egal ob er arbeitet oder nicht, egal ob er es braucht oder nicht.“

Das BGE, eines seiner wichtigen Kriterien, ist eben von Bedürftigkeit nicht abhängig, genau dasselbe gilt für den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer oder auch die Freibeträge für Kinder. Ein BGE behandelt alle gleich, wie es die Freibeträge auch tun, allerdings mit einer Einschränkung. Wer kein steuerbares Einkommen hat, für den bleiben die Freibeträge wirkungslos. Stattdessen ist er dann auf Grundsicherung angewiesen, um sein Existenzminimum zu sichern. Bernau sieht nicht, dass ein BGE genau diese Sicherungsfunktion viel besser leisten kann, zielgenau, ohne deutende bzw. deutend intervenierende Instanzen wie die Agenturen für Arbeit bzw. die Jobcenter. Beim Existenzminimum geht es nicht um Bedürftigkeit, nicht per se. Nur die Form, in der wir es heute in Gestalt der Grundsicherung bereitstellen, setzt Bedürftigkeit voraus. Bedürftigkeitsgeprüfte Leistungen würden sich erst auf Bedarfe oberhalb des Existenzminimums richten.

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Brutto- oder Nettokosten? Und wieder einmal – wer braucht denn nun den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer?

Dominik Enste redet nur über Ausgaben für ein BGE, nicht aber über Einnahmen, er kalkuliert also Brutto-, nicht aber Nettokosten in einer Kurzstellungnahme für das Institut der deutschen Wirtschaft. Entscheidend sind aber die Nettokosten, also die Ausgaben, die tatsächlich anfallen nach Abzug der Einnahmen, siehe dazu diesen Beitrag und die Verweise darin. Verwunderlich für ein Forschungsinstitut ist diese Passage:

„Auch der Kern des bedingungslosen Grundeinkommens ist unfair, weil er Ungleiches gleichbehandelt. Die Diskussion um Adidas in den vergangenen Tagen hat gezeigt, wie sehr Menschen Wert darauf legen, dass nur der unterstützt wird, der es auch wirklich nötig hat. Verteilt der Staat mit der Gießkanne Geld, kommt es bei vielen an, die es gar nicht brauchen. Es ist wichtig, das Geld gezielt an die zu geben, die in einer Notlage sind und es so an eine Bedingung zu knüpfen.“

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Eine Stimme unter anderen oder was hat Joe Kaeser zur Grundrente zu sagen?

Nur weil jemand Vorstand eines großen Konzerns ist, heißt das nicht, dass er etwas Gehaltvolles zu sagen hätte. Neben Michael Opielkas Verweis auf andere Länder könnte hier auch der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer angeführt werden – der gilt ganz ohne Bedürftigkeitsprüfung. Aber da befindet sich Joe Kaeser im selben Boot wie andere, die meinen ein Grundeinkommen sei ungerecht, weil die „Reichen“ es nicht brauchen – den Grundfreibetrag „brauchen“ sie auch nicht, das ist aber gar nicht, worum es dabei geht.

Sascha Liebermann

Der Steuerfreibetrag – eine Leistung für Bedürftige oder nicht? Friedrich Merz „muss sich das fragen lassen“

Anlässlich einer Veranstaltung, in der sich die drei Kandidaten für den Bundesvorsitz der CDU vorstellten, kam Friedrich Merz auf das Bedingungslose Grundeinkommen zu sprechen. Er sprach sich für die „Soziale Marktwirtschaft“ aus, weil Soziales und Marktwirtschaft zusammengehören, benannte dann eine Binsenweisheit, dass nämlich nur verteilt werden könne, was „vorher gemeinsam“ erwirtschaftet wurde, um sich anschließend gegen ein BGE zu wenden. Der wichtigste Grund dagegen in seinen Augen: Man bekomme damit Geld aus öffentlichen Kassen, auch wenn man es nicht braucht. Friedrich Merz muss sich fragen lassen, um ihn zu zitieren, ob denn alle den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer „brauchen“, ob er ihn wohl abschaffen wolle für diejenigen, die ihn nicht brauchen? So müsste seine Gedankenführung weitergehen, wenn sie ernst genommen werden soll. Wollte er den Grundfreibetrag abschaffen, der als Rechtsanspruch gesichert ist, müsste er auch das Existenzminimum abschaffen, von dem er sich herleitet, weil der Staat die Verpflichtung hat, es zu gewährleisten. Wie sieht es also aus, Herr Merz?

Apropos Lohnabstandsgebot, Merz kam darauf zu sprechen, diesbezüglich wird viel mit Vorurteilen hantiert. Seine Bedeutung wird gemeinhin überschätzt. Ein BGE, das wäre klar, wäre die einfachste Lösung dafür, dass jeder weitere Euro hinzukommen (und dann besteuert) würde.

Sascha Liebermann

Von der Arbeit oder vom Bürger ausgehen? Malu Dreyer zum Bedingungslosen Grundeinkommen

…so zu lesen in einem Interview, das auf Welt Online veröffentlicht wurde.

Hier die Passage zum BGE:

„WELT: Was kommt denn nach Hartz IV? Ihr Generalsekretär Lars Klingbeil berichtet, dass sich auch in der SPD viele Mitglieder ein bedingungsloses Grundeinkommen wünschen. Passt das zu einer Partei der Arbeit?
Dreyer: Nein. Ich war von diesem Modell noch nie überzeugt. Es suggeriert eine einfache Antwort, die es nicht gibt. Und es bezieht Menschen ein, die der Hilfe des Staates gar nicht bedürfen. Mein Gefühl sagt mir, dass die meisten in der SPD das auch so sehen. Unser Ansatz muss von der Arbeit ausgehen. Deshalb finde ich, dass künftig die Lebensleistung beim Bezug eines Bürgergelds stärker berücksichtigt werden muss. Und dass mühsam erarbeitetes Vermögen bei Arbeitslosigkeit stärker geschont werden muss. Beides waren Kardinalfehler von Hartz IV, da müssen wir bei einer neuen Form der Absicherung ran.“

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