Chapeau – das nenne ich Richtungswechsel in der Argumentation und das mit einer Selbstverständlichkeit,…

…wenn man bedenkt, was Marcel Fratzscher „früher“ vertreten hat in Sachen BGE, siehe z. B. hier,  hier  und hier. Es ist schon überraschend, dass jemand, der so vehement gegen ein BGE argumentierte und Befürwortern allerhand unterstellte, so plötzlich und ohne weitere Anmerkung die „Seite wechseln“ kann.

Was die Finanzierung sowie den Unterschied von Brutto- und Nettokosten betrifft, bewegt sich seine Bemerkung im Konsens der BGE-Diskussion.

Ein Einwand, der bei Twitter gegen Fratzschers Einlassungen vorgebracht wurde, zielt darauf, makroökonomische Effekte durchzurechnen, die ein BGE mit sich brächte. Doch ersetzen solche Berechnungen Gestaltungsentscheidungen? Keineswegs. Auf Basis welcher Annahmen geschähen sie? Das wäre eine eigene Diskussion wert.

Sascha Liebermann

Wieder einmal Brutto- vs. Nettokosten? …

…da sich der Beitrag im Handelsblatt hinter einer Bezahlschranke befindet, kann von dem Tweet aus nur festgehalten werden, dass es um Bruttokosten geht (auch Spiegel Online berichtet). Als neue Erkenntnis taugt das allerdings kaum, denn die Bruttokosten sind immer wieder thematisiert worden, sie sind jedoch nicht entscheidend. Wie sieht es denn mit der Gegenrechnung aus, welche zusätzlichen Einnahmen erwachsen könnten? Sie wird meist ausgelassen, vielleicht ist das hier anders. Welche Kosten entstehen denn durch ein BGE nicht, die durch unsere heutige Sozialstaatsordnung entstehen, wird dazu etwas gesagt? Was wird durch bestehende Strukturen be- oder gar verhindert, das durch ein BGE befördert würde? Vielleicht gibt es dazu Aussagen? Zumindest müssten etwaige Effekte erwogen, wenn sie schon nicht berechnet werden können. Leistet die Studie das?

Sascha Liebermann

Was wiederholt wird, wird deswegen nicht treffender – gute Replik

Siehe meinen Kommentar zur Dominik Enstes Stellungnahme und weitere zu seinen Ausführungen zu früheren Zeitpunkten.

„Kostencheck“ des MDR spricht über Brutto-, nicht aber über Nettoausgaben für ein BGE…

…- hier der Beitrag. Über Bruttoausgaben zu sprechen ist so, als würde ein Unternehmen nur die Ausgaben in der Geschäftsbilanz ausweisen, aber von Einnahmen nicht sprechen. In Fragen eines BGE hätte schnell recherchiert werden können, dass Nettoausgaben auch hier die entscheidende Größe sind. Doch wie bei manch anderem öffentlich relevanten Thema scheint Recherche nicht selbstverständlich. Auch ein Blick auf einschlägige Webseiten, die sich schon lange mit dem BGE befassen, hätte darüber aufklären können, welche Berechnungen zur Bestimmung der Nettoausgaben vorliegen. Dazu gehört an prominenter Stelle das leider häufig übersehene Ulmer Transfergrenzenmodell, das Helmut Pelzer einst erdachte und gemeinsam mit Ute Fischer weiterentwickelte. Auch in der internationalen Diskussion werden häufig nur die Bruttokosten thematisiert.

Sascha Liebermann

Wer sollte noch einmal die Schule besuchen? Netto-, nicht Bruttokosten sind entscheidend…

…siehe dazu frühere Beiträge hier und hier.

Sascha Liebermann

Brutto- oder Nettokosten? Und wieder einmal – wer braucht denn nun den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer?

Dominik Enste redet nur über Ausgaben für ein BGE, nicht aber über Einnahmen, er kalkuliert also Brutto-, nicht aber Nettokosten in einer Kurzstellungnahme für das Institut der deutschen Wirtschaft. Entscheidend sind aber die Nettokosten, also die Ausgaben, die tatsächlich anfallen nach Abzug der Einnahmen, siehe dazu diesen Beitrag und die Verweise darin. Verwunderlich für ein Forschungsinstitut ist diese Passage:

„Auch der Kern des bedingungslosen Grundeinkommens ist unfair, weil er Ungleiches gleichbehandelt. Die Diskussion um Adidas in den vergangenen Tagen hat gezeigt, wie sehr Menschen Wert darauf legen, dass nur der unterstützt wird, der es auch wirklich nötig hat. Verteilt der Staat mit der Gießkanne Geld, kommt es bei vielen an, die es gar nicht brauchen. Es ist wichtig, das Geld gezielt an die zu geben, die in einer Notlage sind und es so an eine Bedingung zu knüpfen.“

Brutto- oder Nettokosten? Und wieder einmal – wer braucht denn nun den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer? weiterlesen

„Mathematics of Basic income. The illusionary high cost“…

…ein Beitrag zur Frage nach den Kosten bzw. den Bruttokosten eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Siehe auch die Überlegungen von Gregory Mankiw (Harvard University), Karl Widerquist und Michael Lewis.

Gregory Mankiws Beitrag ist interessant für die Frage, was der normative Unterschied zwischen einer Negativen Einkommensteuer und dem Bedingungslosen Grundeinkommen ist, er sieht ihn nämlich nicht. Ähnlich ist es in einem Beitrag, den Malcolm Torry gerade veröffentlicht hat.

Sascha Liebermann