Leistung und Gegenleistung – grundlegend oder nicht?

Das Institut der deutschen Wirtschaft hat sich – in Gestalt ihres Mitarbeiters Dominik Enste – zu den Grundlagen des Zusammenlebens geäußert. Enste wiederholt dabei etwas im Zusammenhang mit dem BGE, das er vor Jahren ebenso vertreten hat, deswegen verweise ich auf den entsprechenden Kommentar (weitere Kommentare zu seinen Ausführungen, finden Sie hier). BGE Eisenach hat schon treffend entgegnet.

Sascha Liebermann

„Traum vom Grundeinkommen – die Bürger sollen nun selbst entscheiden“ – und die Einwände…

…die Christine Haas in ihrem Beitrag erwähnt, sind doch erstaunlich, bedenkt man, wer sie vorbringt. So wird Henning Vöpel (HWWI) damit zitiert, dass ein BGE in seiner Pauschalität ungerecht sei. Weshalb er das so sieht, wird leider nicht weiter ausgeführt. Dabei plädiert er durchaus dafür, die Stigmatisierung im bestehenden Sozialstaat zu reduzieren, doch wie, wenn der Vorrang von Erwerbstätigkeit bestehen bleibt, der Grund für die Stigmatisierung ist? Ausführlicher hatte er sich hier einst geäußert. Seine Einwände zu Feldexperimenten hingegen, würde ich ähnlich sehen. Auch Dominik Enste kam zu Wort, er hat sich schon oft zum BGE geäußert, siehe hier.

Sascha Liebermann

Was wiederholt wird, wird deswegen nicht treffender – gute Replik

Siehe meinen Kommentar zur Dominik Enstes Stellungnahme und weitere zu seinen Ausführungen zu früheren Zeitpunkten.

Anekdotisches oder Argumente? Dominik Enste zum Bedingungslosen Grundeinkommen…

…in der Rhein-Neckar-Zeitung. In derselben Ausgabe war auch ein redaktioneller Beitrag zum Thema enthalten und ein Interview mit Philip Kovce. Dominik Enste, auf dessen Ausführungen ich kurz eingehen möchte, habe ich schon wiederholt kommentiert (siehe hier und hier). Zu Beginn antwortet er auf die Frage, weshalb nun gerade wieder über ein BGE diskutiert werde u.a. folgendes:

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Das Lächeln des Säuglings als Gegenleistung – Dominik Enstes Reziprozitätsverständnis

In einem Interview mit dem Tagesspiegel, vom 25.12.19, äußerte sich der Wirtschaftsethiker Dominik Enste wieder einmal auch zum Bedingungslosen Grundeinkommen. Hier die entsprechende Passage:

„[Tagesspiegel] Apropos Grundeinkommen: In verschiedenen Varianten wird seit Jahren auch die Einführung eines Grundeinkommens diskutiert. Halten Sie das für einen aussichtsreichen Ansatz, um die solidarische Gesellschaft zu stärken?

[Enste] Nein. Das ist eine Sackgasse. Ein bedingtes Grundeinkommen könnte zum vielfach beklagten Bürokratieabbau im Sozialsystem beitragen, ohne das Fundament der Finanzierung der Sozialleistungen zu zerstören. Solidarität hingegen wird durch die bedingungslose Gewährung von Leistungen zerstört. Es gibt schlichtweg – zumindest auf Erden – nichts bedingungslos, oftmals [Heraushebung SL] nicht einmal die Liebe der Eltern: denn selbst Eltern fällt es leichter ihre Kinder zu lieben, wenn die Kinder ihnen ab und zu ein Lächeln schenken oder die Jungs in der Pubertät ab und zu mal duschen.

… eine harte Analyse …

Klar, als Verhaltensforscher und Ethiker mache ich mir da keine Illusionen: Warum sollte ich einem wildfremden Menschen etwas von meinem Geld, Ersparten oder meiner Zeit abgeben, wenn er keine Gegenleistung erbringt?“

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„Eine kritische Bilanz“ will Dominik Enste mit seinem Buch vorlegen…

…doch in der Vergangenheit hat er sich nicht als differenziert argumentierender Kritiker eines Bedingungslosen Grundeinkommens erwiesen, eher als einer, der viel behauptet und nach Belegen für seine Position sucht.

Laut einer Rezension seines Buches „Geld für alle“ im Deutschlandfunk soll das nun anders sein, wenn Erkenntnisse aus der Verhaltensökonomie genutzt werden, um die Skepsis des Autors zu untermauern. Wer vor dem Kauf des Buches, sich einen Eindruck verschaffen will, kann hier fündig werden.

Sascha Liebermann

„Brauchen wir ein bedingungsloses Grundeinkommen“ – Georg Cremer und Thomas Straubhaar in der Diskussion

Hier das Video auf der Seite des Roman Herzog Instituts.

Zur Diskussion passt diese – nicht die erste – Veröffentlichung des RHI: RHI-Diskussion, Nr. 32. Autoren sind diesmal Thomas Straubhaar, Georg Cremer, Korbinian von Blanckenburg und Dominik H. Enste. Hier finden Sie weitere Veröffentlichungen des RHI zum BGE.

„Soll Deutschland ein bedingungsloses Grundeinkomen einführen?“ – Für Experimente: Jürgen Schupp, dagegen: Dominik Enste…

…beide Beiträge befinden sich auf der Website des Instituts der deutschen Wirtschaft.

Jürgen Schupps Position zusammengefasst:

„Sämtliche Initiativen werden wissenschaftlich begleitet und sollen ergebnisoffen evaluiert werden. Womöglich kommt am Ende dabei raus, dass ein bedingungsloses Einkommen im Saldo eher kontraproduktiv ist. Aber vielleicht auch, dass statt eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle eine hybride Form genau das ist, was unsere Sozialsysteme brauchen.“

Schupp überschätzt in meinen Augen die Leistungsfähigkeit solcher Experimente, wenn auch sein Plädoyer für eine offene Diskussion sympathisch ist. Er unterschätzt aber zugleich etwas ganz Entscheidendes, die Autonomiezumutung, die unserer politischen Ordnung innewohnt, weil sie die Mündigkeit (siehe auch hier) eines jeden Bürger nicht nur voraussetzt und anerkennt, sie fordert sie ihm auch ab. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen setzt nichts Anderes voraus und mutet genau dasselbe zu. Was heute schon vorausgesetzt wird, kann nicht Gegenstand einer Prüfung sein, es sei denn, man wolle prüfen, ob das Bestehen der Demokratie eine gute Idee ist.

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Schiefe Vergleiche und unausgesprochener Paternalismus – eine Anhörung im NRW Landtag zum Bedingungslosem Grundeinkommen

Am 30. Juni fand auf Antrag der Piratenpartei eine Experten-Anhörung im Hauptausschuss des Landtages von Nordrhein-Westfalen zum Bedingungslosen Grundeinkommen statt. Nun steht das Protokoll (S. 5-25) der Anhörung online und erlaubt, Einblick in die Beiträge der Experten sowie in Antworten auf Fragen, die an sie gerichtet wurden, nachzulesen. Wer mit der Diskussion zum BGE vertraut ist, wird wenig Neues darin entdecken, allerdings finden sich hier und da Differenzierungen, die in der öffentlichen Diskussion selten vorkommen.

Interessant ist die nachfolgende Passage aus einer Antwort von Dominik Enste (TH Köln/ Institut der deutschen Wirtschaft) auf eine Frage aus dem Ausschuss. Er bezieht sich hierbei auf Ausführungen von Ute Fischer (Fh Dortmund/ Freiheit statt Vollbeschäftigung) zur Bedeutung bedingungsloser Anerkennung in vergemeinschaftenden Lebenszusammenhängen. Was sagte er?

„Eine völlige Bedingungslosigkeit gibt es vielleicht in der Familie, manchmal noch bedingungslose Liebe – danach sehnen wir uns alle – und selbst die ist meistens nicht gegeben, denn die Eltern lieben ihr Kind vor allem dann, wenn es zurücklächelt. Insofern ist auch dort eine gewisse Reziprozität vorhanden. Und diese ist dann eben auch in der Form der Bedürftigkeit bei diesem Einkommen Voraussetzung.“ (Protokoll der Anhörung, S. 16)

Überraschend ist, wie Enste zwei Dinge zusammenführt, die nicht vergleichbar sind. Die Eltern-Kind-Beziehung, die er zum Vergleich wählt und von ihr aus die Bedürftigkeitsprüfung herleitet (Reziprozität), ist eine asymmetrische. Kinder sind von den Eltern in vielerlei Hinsicht abhängig, Eltern treffen Entscheidungen für die Kinder, solange diese noch nicht entscheidungsfähig sind. Das ist nun in keiner Form vergleichbar mit der Beziehung Erwachsener zueinander, die sich in ihrer Selbstbestimmung frei begegnen. In einem Gemeinwesen begegnen sie sich darüber hinaus noch als Angehörige qua Staatsbürgerschaft, dadurch sind sie Gleiche unter Gleichen. Diese Beziehung ist eben nicht asymmetrisch, sie ist symmetrisch. Von hier aus gelangt man eben nicht zur Begründung der Bedürftigkeitsprüfung, stattdessen eröffnet es den Weg zum BGE. Enste sucht sich zur Veranschaulichung dessen, dass er die Bedürftigkeitsprüfung für richtig hält (Werturteil) ein ungeeignetes Beispiel, das der Analyse nicht standhält. Dass dadurch der Erwerbstätigkeit eine vorrangige Wichtigkeit zugesprochen wird und andere Tätigkeiten unter den Tisch fallen, sieht er nicht oder will er nicht sehen. Genau darauf wies jedoch Ute Fischer hin.

Eine zynische Note erhält das Ganze, indem er – und das ist eine Unterstellung – behauptet, dass „meistens“ Eltern ihr Kind vor allem dann liebten, wenn es zurück lächele. Nehmen wir einmal an, dass dies so sei, was folgte daraus? Wir hätten es dann mit einem Phänomen zu tun, das für entsprechende sozialisatorische Folgen sorgte. Denn die für einen gelingenden Bildungsprozess unerlässliche bedingungslose Hinwendung zu den Kindern zeigt diesen gerade, dass sie, so wie sie sind, angenommen werden. Diese Hinwendung ist eine, die keine bestimmte Gegenleistung voraussetzt. Ein Kind macht dadurch die Erfahrung, dass es ganz gleich, was es tut, geliebt wird. Was nun passiert, wenn diese Bedingungslosigkeit nicht einschränkungslos gegeben ist, lässt sich leicht veranschaulichen. Kinder machen die Erfahrung, dass es nicht um sie als solche geht, sondern darum, sich wohlzuverhalten, elterlichen Erwartungen zu entsprechen, sich also anzupassen an das, was den Eltern gefällt, nicht aber ihre Bedürfnisse zu artikulieren. Sollte eine solche Haltung der verbreitete Normalfall sein, müssten wir uns ernsthaft Sorgen machen. Dass sie vorkommt, steht außer Frage, ist aber gerade problematisch, weil sie die Herausbildung des Selbstvertrauens in die eigene Person als ganze beeinträchtigt (zur Lektüre dazu siehe z. B. hier). Wenn Enste das nun zum Regelfall erklärt, argumentiert er gerade gegen die Anerkennung der Person um ihrer selbst willen und erhebt einen Missstand zum Ideal. Das ist zynisch.

Was hatte denn Ute Fischer eigentlich gesagt, worauf Dominik Enste reagierte? Ute Fischer unterschied zwei Begriffe von Reziprozität, um deutlich zu machen, dass die verbreitete Rede von Reziprozität als Verhältnis von Leistung und Gegenleistung verkürzt sei:

„Wir haben das Prinzip des Äquivalententausches. Das ist die zweckgerichtete Leistung für die Ökonomie, für den Arbeitsmarkt – da verwenden wir Leistung und Gegenleistung als Äquivalent. Es gibt aber daneben den Bereich der sittlichen Reziprozität, der zweckfreien Gegenseitigkeit. Das verwenden wir immer da, wo wir als ganze Menschen eingebunden sind – in Familien und im politischen Gemeinwesen. Es sind zwei verschiedene Arten, Gegenseitigkeit zu verstehen. Für den ökonomischen Bereich ist der Äquivalententausch genau richtig: Leistung auf Gegenleistung. Für den anderen Bereich – und wir reden hier über das Sozialsystem, das ist der Bereich der politischen Vergemeinschaftung – ist die Gegenseitigkeit als zweckfreie Kooperation entscheidend.“ (S. 10)

Es gibt ein Verständnis von Reziprozität, das seinen Ort dort hat, wo Leistung bzw. -svermögen getauscht wird, z. B. am Güter- und Arbeitsmarkt. Diese Austauschlogik ist mit zweckgerichteter Reziprozität gut umschrieben, weil auch die Leistungsersteller in Gestalt von Mitarbeitern nicht um ihrer selbst willen eingestellt werden, sondern weil sie einem Zweck dienen sollen. Sie übernehmen eine Aufgabe oder Rolle. Deswegen sind sie ja auch austauschbar, ohne dass der Zweck, dem sie dienen sollen, darunter leiden würde. Es macht diese Tauschform aus, dass es nicht um die Person um ihrer selbst willen geht. Um die Person um ihrer selbst willen geht es woanders, und zwar gilt dort ein Verständnis von Reziprozität im Sinne eines zweckfreien Tauschs. Nicht Leistung wird dort getauscht, Personen als ganze tauschen sich miteinander aus und erkennen sich darin um ihrer selbst willen an. Deswegen ist es auch unangemessen, dies als Rolle zu bezeichnen, vielmehr sind es Positionen, die an Personen hängen, z. B. Vater, Mutter, Staatsbürger. Dieser zweckfreie Tausch, anders als häufig dargestellt, ist die Basis dafür, dass der zweckgerichtete verlässlich möglich ist. Normbindung, Bindung an Regeln und damit auch Verträge wird durch die Erfahrung des zweckfreien Tauschs als Grundlage von Bildungsprozessen erst ermöglicht. Die zweckfreie Reziprozität vollzieht sich in zwei Gemeinschaftsformen: in Familie bzw. familienähnlichen Sozialgebilde und in Gemeinwesen. In der Familie ist es die bedingungslose Anerkennung des Gegenübers als Angehöriger eines Verwandtschaftsgebildes (Gatte-Gattin, Eltern-Kind), im Gemeinwesen ist es die bedingungslose Anerkennung der Bürger als Legitimationsquelle politischer Ordnung (GG Art 20, (2)).

In der Diskussion um das BGE wird diese Differenzierung selten vorgenommen, sie ist jedoch wichtig, um zu verstehen, dass ein Gemeinwesen auf anderen Grundlagen steht als ein Erwerbsverhältnis. Solange das nicht genügend auseinandergehalten wird, scheint nicht nur das BGE eine Angelegenheit von einem anderen Stern zu sein, unser Verhältnis zu uns selbst als Bürger eines Gemeinwesens, die die Basis von allem sind, bleibt ebenso verstellt. Wir übersehen uns selbst, könnte man auch sagen. Wie soll es da Veränderungen geben können, die dazu führen, die Bedeutung der Bürger mehr zu achten?

Sascha Liebermann