Diskussion zum Grundeinkommen beim „FONDS professionell KONGRESS“

Siehe unsere früheren Kommentare zu Ausführungen Marcel Fratzschers (der seine Position dazu erheblich verändert hat), Henning VoepelsThomas Straubhaars und Richard David Prechts.

„Geld fürs Nichtstun: Ist das Grundeinkommen gerecht?“…

…eine Diskussion – wieder einmal – mit Thomas Straubhaar, der bei der Körber-Stiftung eine Art Abo zu haben scheint. Straubhaar vertritt eine bestimmte Position in der Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen, vielleicht ist das der Grund für seine regelmäßigen Einladungen, vielleicht auch nur Lokalkolorit. Der Vielfalt der Debatte wird diese Schlagzeile nicht gerecht. Straubhaar hat einen erstaunlichen Wandel durchgemacht, einst gehörte er selbst zu den Kritikern der vermeintlichen Hängematte im deutschen Sozialstaat, feierte die Erfolge von Hartz IV nach zehn Jahren, davon ist heute keine Rede mehr.

Sascha Liebermann

Idee des Grunderbes trieft vor Paternalismus

Siehe unseren jüngsten Beitrag zum Staatserbe hier.

„Warum wir (k)ein bedingungsloses Grundeinkommen brauchen“ – Einwände oder Vorwände?

Bei Youtube anhören.

So könnte ein Streitgespräch zwischen Henning Vöpel und Thomas Straubhaar überschrieben werden, das vom Handelsblatt initiiert wurde. Die Zeitangabe des Beitrags täuscht allerdings darüber hinweg, dass es nur in einem Teil von etwa 20 Minuten um ein BGE geht, der andere ist mit Finanznachrichten und Werbeeinblendungen gefüllt.

Thomas Straubhaar spricht sich hier klar dafür aus, mit einem BGE alle Sozialleistungen zu ersetzen und lässt offen, was mit Härtefällen wird, mit Personen, die besondere Hilfeleistungen benötigen, die nicht mit einem BGE gedeckt wären. Begründet wird das von ihm damit, dass es sich nicht bewährt habe, Sozialleistungen an Einzelfallgerechtigkeit auszurichten, weil der Staat nicht angemessen darüber befinden könne, was im Einzelfall gerecht ist. Hier scheint mir doch ein erhebliches Missverständnis vorzuliegen, der die verbreitete Rede von der Einzelfallgerechtigkeit zuarbeitet. Es liegt doch auf der Hand, dass der Gesetzgeber mit seiner Ausgestaltung des Sozialgesetzbuches ein Leistungsspektrum definieren muss, in dessen Rahmen dann Ansprüche geprüft und bewilligt werden. Diese Regelungen sind immer allgemeine Regelungen und können auf die konkrete Person nur so weit Rücksicht nehmen, wie es allgemeine Regelungen eben zulassen.

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„Sozialbürokratie ausdünnen“ – Thomas Straubhaar will bedarfsgeprüfte Leistungen abschaffen…

…so zumindest sagt er es in einem Interview, das er dem Weser-Kurier gegeben hat.

Unstrittig ist, dass ein BGE in entsprechender Höhe zahlreiche Leistungen ersetzen kann, manche benennt Straubhaar auch. Das Wohngeld aber ganz auszusetzen würde bedeuten, dass ein BGE sicherstellen müsste, in jeder Region auskömmlich leben und die Miete bezahlen zu können, das gälte für Ein- wie für Mehrpersonenhaushalte. Die Beträge, die Straubhaar bislang genannt hat, reichen dafür aber wahrscheinlich nicht aus. Für eine vierköpfige Familie stellt sich die Lage ganz anders dar als für Alleinstehende, es erstaunt, dass er das nicht thematisiert. Allerdings würde Wohngeld erheblich weniger beansprucht werden müssen, wenn mehrere Personen in einem Haushalt leben und schon ein BGE hätten.

Wenn er eine Vorsorge für’s Alter vorsieht, die dann jedem überlassen wäre, scheint er hier auf private Vorsorge zu setzen. Weshalb aber stattdessen ein Umlagesystem beibehalten, wenn es denn Leistungen oberhalb eines BGEs geben soll? Erfahrungsgemäß sind die Verwaltungskosten dafür gering, es müssen keine Provisionen gezahlt werden usw. wie es bei privaten Versicherungen der Fall ist.

Sascha Liebermann

„Warum das Grundeinkommen sehr wohl finanzierbar ist“…

…legt Thomas Straubhaar in der Wirtschaftswoche dar und antwortet damit auf die Meldung, laut einer Studie des Bundesministeriums der Finanzen sei ein BGE nicht finanzierbar. Diese Meldung hatten wir auch kommentiert, siehe hier.

Ähnlich wie Straubhaar hier hatte einst Gregory Mankiw argumentiert, siehe hier. In dieser Frage sei auch an die umfangreichen Arbeiten Helmut Pelzers erinnert, der sich über Jahrzehnte mit der Finanzierung beschäftigt hat.

Sascha Liebermann

„Wie kriegen wir Christian Lindner und Karl Marx in eine Linie?“ – Also doch keine bedarfsgeprüften Leistungen mehr?

Diese Frage wirft ein Interview Thomas Straubhaars mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland auf, in dem er folgendes sagte:

„[RND] Und alle Sozialleistungen werden durch das Grundeinkommen ersetzt? Rente, Kindergeld, Arbeitslosengeld…

[Straubhaar] Im Prinzip ja, mit einer Ausnahme: Für das Krankheits- und Pflegerisiko werden wir weiter eine Versicherung brauchen. Der Mindesttarif muss beim Existenzminimum berücksichtigt werden.“
Es gäbe also keine bedarfsgeprüften Leistungen mehr und diejenigen, die von ihnen abhängig wären, um selbstbestimmt leben zu können, stünden ohne da? Wenn Straubhaar das ernst meinte, wäre es keine Weiterentwicklung seines ersten Buches, sondern eher ein Rückfall auf seine frühere Argumentation.
Sein Verweis auf das Kindergeld als Vorläufer eines BGE ist halbgar, denn zum einen wird von Kindern keine Erwerbsbereitschaft erwartet, deswegen treffen sie auch die Bedingungen nicht, die für Erwachsene hingegen gelten sollen. Zum anderen ist es nicht ganz richtig, was Straubhaar sagt, denn das Kindergeld in Verbindung mit dem Kinderfreibetrag wird ins Verhältnis zum Einkommen gesetzt. Der höhere Freibetrag greift erst bei entsprechendem Einkommen. Das Kindergeld ist altersgebunden. Mit einem BGE hat das also wenig zu tun. Erst wenn der Freibetrag zur Ausschüttung umdeklariert wird, dann nimmt er die Form eines BGE an. In einem anderen Interview unterscheidet Straubhaar auch Kindergeld und BGE.
Sascha Liebermann

Eidgenössische Volksinitiative 2016 schlug keine Betragshöhe vor, auch wenn…

…das immer wieder einmal behauptet wird, so von Thomas Straubhaar im Interview mit dem Blick aus der Schweiz. Die „Eidgenössische Volksinitiative ‚Für ein bedingungsloses Grundeinkommen‘“ schlug gar keinen Betrag vor, wie der Text der Volksinitiative deutlich macht:

„Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 110a (neu) Bedingungsloses Grundeinkommen

1. Der Bund sorgt für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.

2. Das Grundeinkommen soll der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen.

3. Das Gesetz regelt insbesondere die Finanzierung und die Höhe des Grundeinkommens.“

Weitere Infos dazu finden Sie auf grundeinkommen.ch und hier im Infobooklet zur Volksabstimmung am 5. Juni 2016.

Damit verfängt Straubhaars Behauptung nicht, im Unterschied zur Volksinitiative schlage er ein einheitliches BGE für alle vor, das keinen Unterschied zwischen Erwachsenen und Kindern mache. Straubhaar bezieht sich hier vermutlich auf die Beträge, die in der öffentlichen Diskussion kursierten, aber nicht Bestandteil der Volksinitiative waren. Einen wichtigen Punkt trifft er damit allerdings, ohne ihn zu benennen, dass es einen erheblichen Unterschied macht, ob ein einheitlicher oder ein gestaffelter Betrag bereitgestellt wird. Mit letzterem würden Alleinerziehende erheblich benachteiligt.

Sascha Liebermann

Einst kritisierte er die Hängematten-Philosophie, seit Jahren spricht er sich für ein Bedingungsloses Grundeinkommen aus

„Das Grundeinkommen ist wieder da – und soll die Marktwirtschaft retten“ schreibt Christoph Eisenring…

…über das neue Buch von Thomas Straubhaar in der Neuen Zürcher Zeitung. Eisenring hatte schon das erste Buch Straubhaars zum Bedingungslosen Grundeinkommen „Radikal gerecht“ rezensiert (siehe hier) und erwartbare, teils treffende Einwände vorgebracht. In der aktuellen Rezension geht es wieder um „Arbeitsanreize“, die Eisenring ähnlich krude verwendet wie Straubhaar über die Jahre selbst. Wer behauptet, Erwerbsarbeit verliere aufgrund höherer Besteuerung an Attraktivität, sollte sich einmal damit befassen, welche Gründe es noch dafür gibt, erwerbstätig zu werden, dann würde die Deutung ungleich komplexer werden. Darauf habe ich in meinem damaligen Kommentar auch mit Verweis auf Ausführungen Karl Widerquists hingewiesen.

„Das Grundeinkommen ist wieder da – und soll die Marktwirtschaft retten“ schreibt Christoph Eisenring… weiterlesen