„20.000 Euro für alle“ – Staatserbe für alle…

…, damit knüpft Yannick Haan in seinem Beitrag in der taz an die schon länger zurückliegende, aber immer wieder einmal aufgegriffene Diskussion um einen stakeholder grant an, wie er von Bruce A. Ackerman und Anne Alstott vorgeschlagen wurde (hier ein instruktiver Band dazu). Auch Thomas Piketty hatte dies vor wenigen Jahren zur Diskussion gestellt.

Doch alles, was Haan ausführt, ist schon beim stakeholder grant diskutiert worden. Das Erbe muss investiv eingesetzt werden, wenn es längerfristig hilfreich sein soll. Es ist nur als Anschub verlässlich, rüttelt aber nicht am Erwerbsgebot heutigen Zuschnitts, lässt also, wie so oft, „unbezahlte Arbeit“ unter den Tisch fallen. Insofern ist das Staatserbe nicht wirklich innovativ und vertraut nicht so sehr auf die Fähigkeiten des Einzelnen – was Haan offenbar wichtig ist -, wie es ein Bedingungsloses Grundeinkommen täte.

All die Ziele, die Haan beschreibt, wären viel konsequenter zu erreichen, wenn ein BGE eingeführt würde. Es würde Selbstbestimmung stärken, wäre für die Ablösung vom Elternhaus ebenso hilfreich wie es eine unabhängige, nie versiegende Quelle für Initiative darstellte, ohne dass diese Initiative in eine bestimmte Richtung weisen müsste. Weshalb auf halbem Wege stehenbleiben?

Sascha Liebermann