Grundeinkommen individualistisch? Ein Missverständnis

Thomas Straubhaar hat in einem Beitrag für Die Welt im vergangenen Mai, „Warum Grundeinkommen gut zu den Piraten passt“, die Befürwortung eines Bedingungslosen Grundeinkommens durch die Piraten kommentiert. Darin findet sich die folgende Passage.

„…Das Grundeinkommen ist ein zutiefst individualistisches Konzept. Deshalb passt es so gut zu den Piraten. Weil das Grundeinkommen bedingungslos gewährt wird, verzichtet es auf jeglichen Paternalismus. Niemand macht Sozialtransfers an bestimmten Verhaltensweisen, Lebens- oder Familienformen fest. Niemand überprüft, ob es gute oder schlechte Gründe für eine Unterstützung gibt…“

„Individualistisch“? Zumindest ist diese Bezeichnung missverständlich, durch den „-ismus“ wird das Individuum vom Gemeinwesen separiert, beinahe als stünden sie gegeneinander. Zwar richtet sich das BGE in der Tat ans Individuum, aber nicht zu Lasten des Gemeinwesens, vielmehr zu seiner Stärkung. Das  Individuum als Bürger existiert nicht ohne ein Gemeinwesen, es wächst aus ihm hervor, aus Familie und politischem Solidarverband. Gemeinschaft ist Bedingung von Individuierung. Insofern sind beide notwendig aufeinander verwiesen, das eine ist nicht ohne das andere. Als Einkommen, das vom Solidarverband Gemeinwesen bereitgestellt wird, ist das BGE eben nicht nur auf das Individuum gerichtet, wie es in Wendungen wie „von der eigenen Hände Arbeit zu leben“ zum Ausdruck kommt. Ein BGE anerkennt, dass dieses Individuum von der Unterstützung des Gemeinwesens abhängig ist, damit es sich für das Gemeinwesen entscheiden kann. Individuen gibt es nicht ohne Gemeinwesen und anders herum gilt das auch. Es geht um einen elementaren Zusammenhang.

Weiter heißt es im Beitrag von Thomas Straubhaar:

„…Die Höhe des Grundeinkommens festzulegen, ist eine politische Entscheidung. Dabei gilt ein äußerst einfacher ökonomischer Zusammenhang: Ein hohes Grundeinkommen bedingt hohe Steuersätze, ein niedriges Grundeinkommen ermöglicht tiefe Steuersätze. Hohes Grundeinkommen und hohe Steuersätze verringern den Anreiz zu arbeiten, tiefes Grundeinkommen und tiefe Steuersätze verstärken den Anreiz zu arbeiten. Je höher der Anreiz zu arbeiten, um so einfacher wird das Grundeinkommen zu finanzieren sein, je geringer die Arbeitsanreize, um so weniger wird das Grundeinkommen finanzierbar sein…“

Das simplifizierte Anreiztheorem ist nicht in der Lage, Eigeninteresseverfolgung und Gemeinwohlbindung als Momente ein und derselben Handlungsmotivierung zu betrachten. Es reißt sie auseinander und setzt folgerichtig Egoismus auf die eine, Altruismus auf die andere Seite. Nicht Einkommenssicherheit, wie so oft, Steuerbelastung wird hier zum Beweggrund, nicht oder weniger zu arbeiten. Weshalb engagieren sich Menschen dann ehrenamtlich, wenn es sich doch nicht lohnt? Man könnte hier fragen, ob es überhaupt die Steuerbelastung ist, die für die Motivierung von Handeln eine Rolle spielt, ob nicht vielmehr die Steuerart zu betrachten wäre. Inwiefern trägt eine Steuer wie die Einkommensteuer, die nicht fragt, was mit Einkommen getan, wofür es eingesetzt wird (Investition oder Konsum), die sich einzig daraus rechtfertigt, vom verfügbaren Einkommen abzuschöpfen, inwiefern trägt sie zu einem bestimmten Gerechtigkeitsempfinden bei? Für ein Gemeinwesen ist es doch entscheidend, was Menschen tun, wie sie handeln und dass zwischen Bereitstellung von Leistungen und Verzehr ein Unterschied gemacht werden muss. Weshalb aber schon die Bereitstellungsphase besteuern, was die Einkommensteuer tut? Weshalb nicht erst den Verzehr und nur ihn besteuern? Die ganze Diskussion um Steuergerechtigkeit in Deutschland stellt diese Frage kaum. Der Blick richtet sich zu sehr auf das „Das“, das Einkommen, und nicht auf das „Wozu“, Leistungserstellung oder Verzehr. Damit wird gerade ein Phänomen bestärkt, was immer wieder beklagt wird, dass die Leute so sehr auf Geld, Geldverfügung, Geldhaben achten würden. Wer daran etwas ändern will, muss eine Diskussion über das Wie der Steuerabschöpfung führen.

„…Das Grundeinkommen ist nichts anderes als ein Steuerfreibetrag in Höhe des Existenzminimums – so wie er bereits heute in Deutschland allen gewährt werden muss. Damit ist auch ein anderer Vorwurf entkräftet, nämlich dass auch Gutverdienende das Grundeinkommen erhalten. Sie „finanzieren“ diesen Transfer schlicht durch die Bruttobesteuerung ihrer Einkommen. Im Gegenzug erhalten sie eine Entlastung durch das auch ihnen ausbezahlte Grundeinkommen. Im Endeffekt bleiben sie aber immer noch Steuerzahler. Somit gilt auch beim Grundeinkommen, dass wer besser verdient, netto immer noch mehr in die Staatskassen abführen muss, als jene, die weniger verdienen.“

Diese Betrachtung ist insofern angemessen, als Steuerentlastung (über den Freibetrag) und Steuerschuld in einem definierten Zeitraum (z.B. in einem Jahr) ins Verhältnis gesetzt werden. In zweierlei Hinsicht allerdings ist diese Äußerung schief. Es ist das zu garantierende Existenzminimum, aus dem sich Transferleistungen auf der einen, Steuerfreibetrag auf der anderen Seite herleiten – nicht umgekehrt. Deswegen ist das BGE auch kein Steuerfreibetrag, wenngleich es technisch so betrachtet werden kann. Von der Seite der Rechtfertigung ist es eine Einkommensgarantie, die das Gemeinwesen seinen Bürgern bereitstellt, weil sie Bürger sind – es ist also eine Leistung, die sich daraus herleitet, dass das Gemeinwesen Zweck um seiner selbst willen ist und deswegen seine Angehörigen schützen muss. Straubhaar spricht hier interessanterweise nur von der Einkommensteuer, aus der „Gutverdienende“ das Grundeinkommen finanzierten. Dabei fällt unter den Tisch, dass indirekte Steuern wie z.B. die Mehrwertsteuer etwa die Hälfte des Steueraufkommens ausmacht. Letztlich ist auch das noch ungenau, weil Ausgaben jeglicher Art eines Unternehmens, aus den Einnahmen bestritten werden müssen, deswegen die Ausgaben auch in den Preisen für Güter und Dienste landen müssen. Insofern ist die Einkommensbesteuerung nur formal relevant, praktisch wirksam wird sie in den Preisen.

Derselbe Thomas Straubhaar, der sich hier für ein Grundeinkommen ausspricht, feierte zugleich die vermeintlichen Erfolge der Hartz-Gesetze. Sonderbar.

Sascha Liebermann

Wer noch zweifelte…

…dass unser Beitrag über die Rückkehr Thomas Straubhaars zu seinen Wurzeln angemessen war, kann sich in einem aktuellen Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vergewissern: „Hartz-Reformen waren für Deutschland ein Segen“. Zur Feier der Erwerbstätigenzahl, die noch nie so hoch war wie jetzt, siehe „Wieder einmal: Erwerbstätige versus Arbeitsvolumen“.

Zurück zu den Wurzeln? Thomas Straubhaar über zehn Jahre „Hartz“

Ist Thomas Straubhaar zu seinen Wurzeln zurückgekehrt? In einem Beitrag für den Stern mit dem Titel „Hartz sei dank!“ zieht er Bilanz nach zehn Jahren Hartz IV – das klingt so, als sei seine Befüwortung eines Grundeinkommens nie ernst gemeint gewesen.

Er schreibt z.B.:

„…Viel von Hartz‘ Masterplan ist krachend gescheitert, anderes wurde vom Bundesverfassungsgericht kassiert, einiges hat länger gedauert als erwartet. Nichtsdestotrotz liegt der Wahnwitz von gestern heute in Griffweite der Realität. „Vollbeschäftigung“ ist möglich geworden…“

Zu dieser verschleiernden Lobfeier habe ich mich schon wiederholt geäußert, siehe „Vollbeschäftigung, adé?“.

Weiter heißt es:

„…Hartz war der Erste, der den Deutschen klaren Wein einschenkte. Der sagte: die Wohlfühlrepublik und Hängematten-Philosophie ist zu Ende. Ab Morgen ist Schluss mit Fordern. Jetzt geht’s los mit Arbeiten…“

Vom BGE und seinem weiteren Begründungszusammenhang zeugt diese Einschätzung nicht, sie spricht eher dafür, dass Straubhaar das BGE nie wirklich ernst genommen hat. Sein Verständnis von Leistungserbringung kennt die Bereitschaft zum Mitwirken nicht, sonst könnte er die „Hartz-Reformen“ nicht so deuten. Leistung ist letztlich immer das Ergebnis von Anreizen (sowie Druck) und die sind – wie die Wortbedeutung schon sagt – etwas, das das Individuum lockt, nicht etwas zu dem es von sich aus strebt.

„Auch wenn das deutsche Jobwunder der letzten Dekade viele Gründe hat, haben die Hartz-Reformen unstrittig mit dazu beigetragen, dass sich die Beschäftigungschancen von Arbeitslosen in Deutschland massiv verbessert haben. Das gilt ganz besonders auch im internationalen Vergleich.“

Zieht man eine jüngere Studie zurate,  „Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz Reform“ von Sonja Fehr und Georg Vorbruba, kann diese Einschätzung nur verwundern.

Liest man Straubhaars Ausführungen zum BGE genauer, ist dieser Beitrag im Stern nicht ganz überraschend, sie entspricht eher einer Haltung, die stets erkennbar blieb. Von Anbeginn seiner Veröffentlichungen zur Sache bis in die Gegenwart hat er ein Sparmodell befürwortet und ein höheres BGE mit einem Absinken des „Anreizes“, erwerbstätig zu werden verbunden (siehe z.B. hier und hier).

Sascha Liebermann

In derselben Ausgabe werden auch andere Töne angeschlagen: „Zehn Jahre Hart(z)herzigkeit“ 

Vollbeschäftigung, adé?

Von wegen, es bedarf lediglich eines Blickes in die aktuelle Ausgabe von Aus Politik und Zeitgeschichte. Trotz manch kritischer Bemerkung zum Konzept Vollbeschäftigung scheinen sich die Autoren darin einig, dass sie nach wie vor ein erstrebenswertes Ziel sei.

Thomas Straubhaar z.B., der sich schon wiederholt zum einem Grundeinkommen seiner Vorstellung nach positiv geäußert hat, stimmt in den Chor derer ein, die die Zunahme von Erwerbsarbstätigen als Erfolg feiern. Wie ein Wirtschaftswissenschaftler es unterlassen kann, Erwerbstätigenzahl und Arbeitsvolumen ins Verhältnis zu setzen, ist erstaunlich. Wird die Entwicklung des Arbeitsvolumens einbezogen, stellt sich der sogenannte Erfolg ganz anders dar: er ist ein Scheinerfolg. Das sieht auch Heinz Bontrup so, zieht daraus aber Schlüsse, die nicht zum Grundeinkommen führen, sondern zur Verteilung von Erwerbsarbeit. Sie ist, so könnte man zuspitzen, das Gegenteil dessen, was ein Bedingungsloses Grundeinkommen erreichen will.

Und überhaupt würde sich manche Frage anders stellen, wenn es ein BGE gäbe. Heute sorgt uns die Erwerbslosigkeit. Wenn wir über sie reden, reden wir jedoch über zweierlei. Auf der einen Seite steht der Einkommensmangel, der ein auskömmliches (was allerdings auch Erwerbstätige trifft) Leben verhindert; auf der anderen die Sorge, am gesellschaftlichen Leben, das gegenwärtig in vielerlei Hinsicht durch Erwerbsarbeit dominiert wird, teilnehmen zu können (selbst wenn man mit anderen Tätigkeiten voll und ganz beschäftigt ist, z.B. in der Familie). Da durch die normative Überhöhung von Erwerbstätigkeit beide Seiten heute so erscheinen, als gehörten sie zusammen, beklagen wir Erwerbslosigkeit als Problem. Mit einem BGE hingegen wäre das Einkommen (das zumindest ist das Ziel) abgedeckt, wodurch sich die Frage nach Tätigkeiten anders stellt. Nun würden auch diejenigen befreit möglich sein, die bislang im Schatten stehen, heute mehr denn je: Fürsorge in der Familie und bürgerschaftliches Engagement. Wer keine ihm entsprechende weiß oder findet, könnte sie zumindest geduldig suchen oder herauszufinden versuchen, wo seine Neigungen und Interessen liegen. Erwerbslosigkeit? Das wäre einmal gewesen.

Sascha Liebermann

„Das schlafende Gespenst der Inflation“

In einem Beitrag in der Financial Times Deutschland befasst sich Thomas Straubhaar mit der Frage, ob unbegrenzte Anleihekäufe durch die Europäische Zentralbank eine Inflationsgefahr bergen. Dieser Zusammenhang wird oft behauptet, ist aber ebenso häufig schon als nicht notwendig dargestellt worden. Da in der Grundeinkommensdiskussionen ebenfalls die Frage häufig gestellt wird, ob ein Bedingungsloses Grundeinkommen Inflation fördere, sei hier auf den Artikel verwiesen. Siehe auch ein Interview mit Paul Krugman und einen entsprechenden Kommentar im Handelsblatt sowie den Beitrag von Ulrike Herrmann in der taz.

Grundeinkommen für alle – Thomas Straubhaar

Enno Schmidt (Initiative Grundeinkommen Basel) hat einen Kommentar zur jüngsten Veröffentlichung von Thomas Straubhaar verfaßt. In diesem Beitrag widmet er seine Aufmerksamkeit der Frage, ob nicht in der Argumentation HWWI-Direktors das Grundeinkommen als Spar-Modell gedacht ist.

Freiheit der Bürger und Beschäftigungsförderung – ein und dasselbe?

Die öffentliche und politische Aufmerksamkeit für ein bedingungsloses Grundeinkommen hat seit Jahresbeginn erheblich zugenommen. Am Montag, den 26. März, hat das Hamburgische Weltwirtschaftsinstitut eine Studie vorgelegt, die dazu dienen soll, die Finanzierbarkeit eines Solidarischen Bürgergeldes zu plausibilisieren. Heute legte die Konrad Adenauer Stiftung ebenfalls eine Studie mit demselben Zweck vor. Für eine solche Plausibilisierung reicht es aus, bisher vorhandene Mittel zur Finanzierung von Transferleistungen (z.B. Sozialbudget) modellhaft in ein Grundeinkommen umzurechnen. Diese Studien sind hilfreich und ihr Stellenwert für die weitere Diskussion ist beträchtlich, denn sie sprechen etwas in aller Deutlichkeit aus, das in der Diskussion noch immer nicht genügend Berücksichtigung gefunden hat: Berechnungen sind statisch, sie stellen Simulationen auf der Grundlage von bestimmten Annahmen dar (ceteris paribus). Sie erlauben keine Aussagen zu tatsächlichen Auswirkungen eines bedingungslosen Grundeinkommens, denn welche Entscheidungen in der Zukunft unter veränderten Lebensmöglichkeiten, wie sie das bGE schafft, getroffen werden, ist nicht vorhersehbar. Daß diese Grenze der Aussagekraft von Berechnungen offen ausgesprochen wird, öffnet womöglich den Blick für die systematischen Fragen, also die Fragen nach den Überzeugungen, denen Bürger in ihren Entscheidungen in der Regel folgen.

Und hier haben die Studien eine Schwachstelle. Sie unterschätzen, wenn nicht sogar übersehen, welche Bedeutung es für mögliche Auswirkungen hat, daß das bGE zuallererst die Bürger als Bürger anerkennt, ihnen den gebührenden Platz einräumt: das bGE ist ein Bürgereinkommen und keine Sozial- oder Hilfeleistung. Im bGE kommt zum Ausdruck, welche Bedeutung wir der Freiheit der Bürger, der Möglichkeit zur Selbstentfaltung für unser demokratisches Gemeinwesen einräumen. Nicht beschäftigungsfördernde Effekte z.B. im Niedriglohnbereich stehen im Zentrum, wie die um Akzeptanz ringenden Studien sich bemühen deutlich zu machen. Solche Effekte sind nur Neben-Effekte einer freiheitlichen politischen Ordnung, die in der Bereitstellung eines bGE deutlich wird.

Um mögliche Auswirkungen zu ermessen ist die Ausgestaltung entscheidend, dazu gehören z.B. die Höhe des bGE, ob es von der Wiege bis zur Bahre bereitgestellt wird, also immer verfügbar ist, ohne auf zusätzliche Einkommen angerechnet zu werden. Wer die Auswirkungen erwägen und einschätzen will, muß sich Gedanken darüber machen, weshalb wir Bürger so handeln, wie wir handeln.

Wie weit die FDP von einer freiheitlichen Ordnung entfernt ist, läßt sich in einem Stern-Interview mit Andreas Pinkwart nachlesen.

Sascha Liebermann

Leserbrief zu einem Artikel im Rheinischen Merkur: "Solidarität neu denken"

Ein gutes Zeichen, daß nun auch der Rheinische Merkur mit einem Beitrag von Thomas Straubhaar die Debatte um ein bedingungsloses Grundeinkommen aufgenommen hat. Angesichts der nun schon mehr als zwei Jahre öffentlich geführten Diskussion um ein Grundeinkommen ist ein deutlicher Wandel zu verspüren. War es letztes Jahr noch undenkbar, daß Parteien und Gewerkschaften sich mit dem Vorschlag öffentlich beschäftigen, hat sich seit Jahresanfang der Wind deutlich gedreht. Parteien laden zu öffentlichen Veranstaltungen zum Grundeinkommen ebenso ein wie Gewerkschaften. Offenbar ist das bedingungslose Grundeinkommen der einzige Weg aus unserer Misere.

Eine Stärke des Grundeinkommens ist es, die Bürger als Bürger, als Fundament unseres Gemeinwesens anzuerkennen, ihnen zu vertrauen. Sie werden schon, so die Maxime des Vorschlages, ihren Beitrag leisten, wenn wir ihnen die Entscheidung voll und ganz überlassen. Das bedingungslose Grundeinkommen soll ja auch deswegen leistungslos gewährt werden, weil wir schon heute in die Autonomie, den freien Entschluß der Bürger, ihren Beitrag leisten zu wollen, vertrauen: sonst wäre Demokratie unmöglich. Mit der Einführung entschieden wir uns dazu, unsere Lebensvorstellungen umzuwerten. Egal was, egal wo, egal wie: der Einzelne wird sich dort engagieren, wo er es für richtig und wichtig hält. Was auch immer er unternimmt, er gehört zum Gemeinwesen, in dem sich alle auf Augenhöhe begegnen. Die Gemeinschaft der Bürger ist die einzige, die den Einzelnen um seiner selbst willen anerkennt, egal woher er kommt – ganz im Unterschied zu heute, da seit Jahren eine Politik des Arbeitshauses regiert.

Nur ein Effekt des bedingungslosen Grundeinkommens, nicht sein Zweck, wie es der Beitrag von Thomas Straubhaar nahelegt, ist es, das Initiativwerden, die freie Entfaltung auch im unternehmerischen Sinne zu fördern. Sie ist nur eine Form des Engagements im Gemeinwesen und nicht die wichtigste. Wenn es in dem Beitrag heißt, daß das Grundeinkommen und die in seinem Gefolge notwendige Umgestaltung „die Anreize zu eigener Erwerbstätigkeit erhöht und legale gegenüber illegaler Arbeit nicht mehr so sehr benachteiligt wie heute“, wird noch so argumentiert, als bedürfe der Mensch eines von außen kommenden Impulses, eines „Anreizes“, um sich in Gang zu setzen. Das Grundeinkommen, heißt es weiter, sorge dafür „daß die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht durch einen Wegfall der sozialen Unterstützung bestraft wird. Das erhöht gerade im Niedriglohnbereich die Anreize zu arbeiten noch einmal beträchtlich“. Leiden wir an einem Autonomiedefizit, leiden wir daran, von uns aus initiativ zu werden? Wir leiden doch vielmehr an Autonomieverhinderung – die Bürger würden schon, wenn man sie ließe. Was wie ein Streit um des Kaisers Bart erscheinen mag, ist tatsächlich eine andere Perspektive auf die Problemlage. Schon heute müßten wir doch angesichts der Freiheitsfeindlichkeit uns eher darüber wundern, daß bei all der Autonomieverhinderung wir Bürger noch immer uns engagieren. Offensichtlich wollen die Einzelnen in der Regel ihren Beitrag leisten, dort, wo sie es für richtig und wichtig erachten.

Auch soll das Grundeinkommen nicht denjenigen Schutz gewähren, die keine Arbeit haben, wie es an anderer Stelle heißt: „Menschen, die keine Arbeit haben…benötigen sozialpolitischen Schutz und Unterstützung und nicht jene, die einen Job haben“. Damit wird die Idee gerade in ihr Gegenteil verkehrt. Soll das Grundeinkommen Berufstätigen nicht gewährt werden, soll es angerechnet werden? – Dann hätte es mit dem bedingungslosen Grundeinkommen nichts mehr zu tun. Nur wenn es zu jeder Zeit gewährt wird, gibt es allen gleichermaßen die Freiheit zur Entscheidung, ganz gleich ob sie einer Erwerbsarbeit nachgehen oder nicht. Würde es immer gewährt, fände auch keine Anrechnung statt. Jedes zusätzlich Einkommen würde auf das Grundeinkommen oben drauf gelegt. Es sind zwei voneinander unabhängige und anders legitimierte Einkommen, um die es geht.

Und wie ist die paternalistische Fürsorge – ein Rest an Mißtrauen – zu verstehen, wenn es im Zusammenhang mit der Krankenversicherung heißt: „Hier könnte der Staat auch Gutscheine ausgeben, die bei jeder Kranken- oder Unfallkasse für eine Grundsicherung eingelöst werden können“. Wozu Gutscheine, weshalb es nicht dem Einzelnen überlassen bzw. ihn direkt beim Arzt bezahlen lassen, zumindest für die ihm direkt zumutbaren Beträge? Der Solidarteil könnte ebenfalls über Steuern finanziert werden. Die Gutscheine führten eine Kontrolle ein, derer wir nicht bedürfen.

„Klar ist: Je höher das Grundeinkommen, desto teurer wird das Konzept für die öffentlichen Kassen und umso höher müssen die Steuereinnahmen liegen. Je höher aber die steuerliche Belastung ist, desto geringer wird der Anreiz, steuerpflichtige Tätigkeiten auszuüben.“ Da ist sie wieder, die Autonomievergessenheit, als sei der in Rede stehende Zusammenhang mit einer Art Sozialmechanik zu erklären. Wenn die Bürger sich für ein solches Grundeinkommen aussprechen, wenn das System transparent ist und ihre Freiheit stärkt, werden sie auch bereit sein, die Steuern abzuführen, die zu seiner Finanzierung notwendig sind. Da die Dynamik, die das Grundeinkommen wohl ermöglichte, kaum vorhersagbar ist, erscheinen unsere heutigen Kalkulationsversuche schon, als seien sie von gestern. Es muß ja nicht bei der Einkommensbesteuerung bleiben, weshalb nicht auf Konsumbesteuerung vollends umstellen? Benediktus Hardorp hat die Argumente dafür schon lange auf den Tisch gelegt.

„Im Sinne der „Politik der kleinen Schritte“ von Bundeskanzlerin Angela Merkel sollte das Konzept zunächst neben das bestehende System gestellt werden. Die Bevölkerung hätte dann die Möglichkeit, sich freiwillig entweder für das alte oder das neue System zu entscheiden.“ Keinesfalls sollte die „Bevölkerung“ dies entscheiden, sondern diejenigen, die die politische Ordnung tragen: die Bürger. Erst wenn wir das begreifen, daß es kein Gemeinwesen ohne seine Bürger geben kann, daß die Bürger alles tragen, wird das Grundeinkommen eine breitere Aufnahme finden: ob das gelingt, hängt von jedem Einzelnen ab.

Sascha Liebermann

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