„Das Grundeinkommen wäre ein Desaster“…

…wenn denn die Annahmen zuträfen, die Studien innewohnen, aus denen solche Schlüsse gezogen werden. Davon geht Patrick Bernau (Bezahlschranke) wohl aus, wenn er in seinem Beitrag in der Frankfurter Allgemeine Zeitung dem Grundeinkommen solche Folgen attestiert. Er beruft sich dabei auf eine Studie (hier eine Vorfassung), die allerdings ebenso mit Annahmen operiert, also etwas simulieren, nicht aber von tatsächlichen Veränderungen zeugen. Bevor er auf sie eingeht widmet er sich kurz zweier Studien, einer des DIWs, die kürzlich veröffentlich wurde, und einer des Ifo-Institut (zum Vergleich der Studien von DIW und Ifo, siehe hier).

Bernau hält der DIW-Studie vor:

„Das heißt, die Studienautoren nehmen einfach an, dass die Deutschen mit Grundeinkommen so viel arbeiten würden wie ohne. Eine etwas andere Untersuchung, die der Lobbyverein vor zwei Jahren beim Ifo-Institut in Auftrag gab, lässt indes genau daran stark zweifeln.“

Die DIW-Studie hat ausdrücklich und bewusst davon abgesehen, etwaige Verhaltensänderungen zu simulieren und begründet, weshalb darauf verzichtet wurde. Wer die Rede von empirischer Sozialforschung ernst nimmt, kann der Begründung ohne weiteres folgen, denn die Simulation von Verhaltensänderungen ist eben nur eine Verlängerung von Befunden aus der Vergangenheit in eine Zukunft, die wir nicht kennen. Hierin sehe ich eine grundsätzlichen Einwand gegen solche Simulationen, auch wenn sie in manchen wissenschaftlichen Disziplinen zum Tagesgeschäft gehören. Diese Daten sagen nichts darüber aus, wie Menschen in Zukunft handeln werden. Selbst wenn man Verhaltensänderungen in der Zukunft im Verhältnis zur Vergangenheit für unwahrscheinlich hält, ist das bloß eine Vermutung, die der empirischen Grundlage entbehrt. Wir können erfahrungswissenschaftlich Handeln in der Vergangenheit methodisch diszipliniert untersuchen, nicht aber in der Zukunft, da geht es bestenfalls um Schätzungen auf der Basis von Vermutungen. Empirische Forschung schaut also notwendigerweise immer in die Vergangenheit – der Blick nach vorne verlässt den Boden der Erfahrungswissenschaft.

Dann schreibt Bernau folgendes:

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Eine Diskreditierung…

… ist es, wenn Patrick Bernau in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, wie BGE Eisenach hier zurecht hervorhebt, diejenigen, die gute Gründe für ein Bedingungsloses Grundeinkommen vorbringen, einfach als Fans einstuft. Die Vorliebe von Fans ist nicht argumentativ einholbar, es ist eine Art Bekenntnis, ergo wären BGE-Befürworter keine ernsthaften Diskutanten. Dennoch, was dem Eingangssatz sogleich widerspricht, bezieht sich Bernau auf Studien – eine DIW- und eine Ifo-Studie – und hält dann die letztere für plausibler.

Sascha Liebermann

„Die entrückten Grünen“ – ein durchaus treffender Kommentar, aber ohne Perspektive…

…von Jasper von Altenbockum in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Außerdem ist die Entrückung keine Besonderheit der Grünen, sie trifft auf alle Parteien zu. Auch wird seit Jahren mit vereinten Kräften der Ausbau der Ganztagsbetreuung vorangetrieben, ohne ernsthaft zu erwägen, was das für das Familienleben bedeutet, wenn dafür nur die Randzeiten des Erwerbslebens übrigbleiben. Von Altenbockum hat recht, wenn er es als Privileg betrachtet, heute mit einem Gehalt auskommen zu können, für die Mehrheit der Familien gilt das nicht, teils, weil sie darauf nicht verzichten können, teils weil sie es nicht wollen. Das nimmt nicht Wunder angesichts der verherrlichenden Feier von Erwerbsteilnahme in den vergangenen vierzig Jahren. Statt das Normalmodell der Vollerwerbstätigkeit in Frage zu stellen ist es zum Modell für alle Erwerbspersonen geworden. Das Familienleben wird in die Kita ausgelagert, was übrigbleibt, als „quality time“ verklärt. Doch dem Beitrag mangelt eine Perspektive. Wenn es denn so ist, dass die herrschende Vorstellung von Erwerbstätigkeit Familien an ihre Grenzen bringt, was dann? Davon ist nichts zu lesen, denn auch in der FAZ wird gemeinhin Erwerbstätigkeit der Vorrang vor allem anderen eingeräumt oder habe ich da etwas übersehen?

Siehe unsere früheren Beiträge zu dieser Diskussion hier.

Sascha Liebermann

„Geld für’s Nichtstun“ – die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat ein sonderbares Verständnis des Existenzminimums…

…die Vehemenz Ulrich Schneiders in Ehren, aber was ist sein Gegenvorschlag, wenn er doch am Bedürftigkeitsprinzip festhalten will?

Siehe auch „‚Bürgerfreundlichkeit‘ fordern, am Bedürftigkeitsprinzip aber festhalten“ und „Hartz IV abschaffen, Sanktionen abschaffen, aber Bedürftigkeitsprüfung beibehalten – warum nicht einen Schritt weitergehen?

Sascha Liebermann

Ein Bedingungsloses Grundeinkommen „verschiebt auch kategorial unser Menschenbild“ meint Udo di Fabio

In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung von heute, Rubrik Wirtschaft, unter dem Titel „Im Hintergrund lauert Chinas Modell“ äußert sich Udo di Fabio, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, auch zum Bedingungslosen Grundeinkommen. Seine Sorge vor einem Staatskapitalismus scheint diese Einschätzung zu tragen. Hier die ganze Passage:

„[di Fabio] Die Rentenausgaben des Bundes für die nicht beitragsgedeckten Leistungen sind schon ein gewaltiger Posten, der durch die demographischen Bedingungen gewiss nicht kleiner wird. Je mehr Steuergeld hier hineinfließt, desto mehr Menschen werden den Sinn von Sozialversicherungen hinterfragen, die ein tragender Baustein der Sozialen Marktwirtschaft sind. Es klingt dann sehr modern und scheint den gordischen Knoten zu durchschlagen, wenn man das ganze komplizierte System sozialer Sicherung durch ein bedingungsloses Grundeinkommen ersetzen will.“

Hier lauert das erste Missverständnis, wenn di Fabio ein BGE so versteht, dass es das „ganze komplizierte System sozialer Sicherung“ ersetzen soll. Diese Überlegung ist in der Diskussion jedoch eine eher randständige und folgt keineswegs aus einem BGE, sondern aus einer bestimmten Konzeptualisierung. Hier wäre schon eine klärende Rückfrage angebracht gewesen.

„[FAZ] Wäre das verfassungsrechtlich gedeckt?

[di Fabio] Die Idee klingt sympathisch, viele Progressive aus der Digitalwirtschaft sind begeistert. Aber das Modell kann weder erworbene Anwartschaften zum Verschwinden bringen noch daran vorbeigehen, dass der soziale Rechtsstaat dann doch wieder in jedem Einzelfall wird prüfen müssen, ob das bedingungslose Grundeinkommen dem konkreten Lebensbedarf entspricht. Bei eingeschränkten oder pflegebedürftigen Menschen reichen die Summen, die für eine zwanzigjährige voll Erwerbsfähige auskömmlich sind, jedenfalls nicht. Ein Versorgungsanspruch für alle gegenüber der staatlichen Gemeinschaft verschiebt auch kategorial unser Menschenbild. Wenn nicht die freie Entfaltung als Persönlichkeit am Anfang steht, sondern der Anspruch auf ein staatliches Einkommen, wird die Gemeinschaft mit ihren Herrschaftsinstrumenten, um dafür die Mittel aufzubringen, wichtiger als der Einzelne. Das Grundgesetz verfasst den Staat aber subsidiär, daher stehen die Grundrechte am Anfang, damit wir uns zuerst nach unseren Plänen frei entfalten können. In jeder Freiheit schlummert eine sittliche Pflicht, die Talente zu nutzen, auch damit andere am Erfolg teilhaben können.“

Der Verweis auf die Digitalwirtschaft zeigt, dass di Fabio sich hier wohl eher über Zeitungslektüre einen Eindruck verschafft hat. Wen meint er denn? Die Diskussion ist erheblich breiter und es werden ganz andere Begründungen vorgebracht, auch in der öffentlichen Diskussion – von der akademischen ganz zu schweigen.

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„SCHAUSPIELER IN GEFAHR : Sie gehen als Menschen unter“…

…wer nach Beispielen sucht dafür, wo Hilfen nicht hingelangen, wird bei den freischaffenden Künstlern fündig. Sie sind von Anfang an von der Lage besonders betroffen unter den Kunstschaffenden, wie Simon Strauss in seinem Beitrag schildert. Nun hat sich auch der Bundesverband Schauspiel dazu geäußert. Anlass für die Gründung dieses Verbandes war die schwierige Lage von Schauspielern im Allgemeinen. So war es nicht abseitig, dass einer seiner Mitbegründer, Michael Brandner, durchaus Sympathien für ein Bedingungsloses Grundeinkommen hatte oder vielleicht noch hat. Ebenso hat sich schon Michael Fitz geäußert (siehe hier). Durch die extrem wechselhafte Einkommenslage wäre ein BGE ein erheblicher Gewinn an festem Boden unter den Füßen.

Sascha Liebermann

„Nicht mehr nachvollziehbare Irrationalität“ – es geht hierbei zwar nicht um’s Grundeinkommen…

…aber die Undifferenziertheit der Diskussion, die Frank Lübberding in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung an der Sendung von Maybrit Illner zur Pandemie und den ergriffenen Maßnahmen kritisiert, ist eine Undifferenziertheit, die ja leider in der BGE-Diskussion auch anzutreffen ist. Darüber hatte Lübberding – allerdings nicht besonders differenziert – auch schon einmal geschrieben, siehe hier. Zu anderen Kommentaren von Lübberding, siehe hier.

Sascha Liebermann

„Grundeinkommen für alle“ (online), „Grundgehalt für alle“ (Print) – FAZ titelt nachlässig und vergisst die Bedarfsorientierung der Garantiesicherung…

…das ist nämlich – wie auch Julia Löhr in der FAZ hätte wissen können, hier die Übersicht über die Anträge zu dieser Frage – der entscheidende Unterschied zum Bedingungslosen Grundeinkommen. Die Garantiesicherung ist an Einkommensmangel gebunden. Ihrem Kollegen Peter Carstens fällt nichts besseres ein, als ein Grundeinkommen mit dem „Recht auf Nichtstun“ gleichzusetzen – ist das differenzierte Berichterstattung?

Sascha Liebermann

Wenn man sich einer Sache erwehren muss, ist das ein gutes Zeichen – Bundeswirtschaftsminister Altmaier versucht, sich das Grundeinkommen vom Leibe zu halten…

…so liest sich eine Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, in der es um den „Unternehmerlohn“ geht, mit dem Selbständige unterstützt werden sollen. Der Bundeswirtschaftsminister wird darin zitiert:

„Beim Unternehmerlohn kann man sehr wohl Lösungen finden – und das hat nicht zu tun mit einem bedingungslosen Grundeinkommen“, sagte Altmaier. „Wir haben ein Interesse daran, dass Künstler, Kreative oder Konzertveranstalter nicht aufgeben müssen, nur weil wir Corona haben.“

Drängt sich etwa die Zielgenauigkeit eines Bedingungslosen Grundeinkommens derart auf, dass er es gleich von sich weisen muss? Dass wäre doch ein gutes Zeichen, denn etwas zurückweisen zu müssen, bezeugt, wie sehr es einen bedrängt. Frühere Äußerungen des Bundeswirtschaftsministers zum BGE waren stark paternalistisch geprägt, siehe hier.

Sascha Liebermann