„Die Rente mit 70 ist eine gestrige und ungerechte Idee“…

…schreibt Thomas Straubhaar auf Die Welt und weist darauf hin, dass die Lebenserwartung im Verhältnis zum Einkommen steht, so dass statistisch betrachtet diejenigen mit weniger Einkommen auch einen kürzeren Rentenbezug haben. Insofern laufe eine Erhöhung des Renteneintrittsalters – was schon oft in den letzten Jahren aus demselben Grund kritisiert wurde – auf eine Ungerechtigkeit hinaus, denn untere Einkommensschichten mit geringerer Lebenserwartung müssen den Renteneintritt noch weiter nach hinten verschieben, obwohl sie zugleich statistisch betrachtet früher sterben.

Straubhaar legt dar, dass abgesehen von dieser Ungerechtigkeit auch fragwürdig ist, ob das ökonomisch sinnvoll ist, wenn der Wandel der Arbeitswelt betrachtet wird. Lebensarbeitszeit müsse eher verkürzt, gesundheitsschädigende Erwerbsarbeit automatisiert werden.

Weshalb, diese Frage beantwortet Straubhaar nicht, wird also dennoch an der Bedeutung von Erwerbstätigkeit festgehalten, sie – wie auch Straubhaar erkennen lässt, wenn er von sinkender Wettbewerbsfähigkeit spricht – geradezu in Gegensatz zur Orientierung an Wertschöpfung gebracht?

Meines Erachtens hängt diese Denke mit einem beschränkten Begriff von Autonomie zusammen, der diese als etwas erachtet, das erst durch Erwerbstätigkeit gewonnen werde, durch „der eigenen Hände Arbeit“, wie es oft heißt. Damit wird aus den Augen verloren, dass die Entstehung von Autonomie in Bildungsprozessen fundiert ist, die jeder Erwerbstätigkeit vorausgehen und diese erst ermöglichen. Wer „sozialen Zusammenhalt“ bzw. „soziale Integration“ vor allem wenn nicht gar ausschließlich über Erwerbsarbeit vermittelt sieht, muss in Schaffen und Bewahren von Arbeitsplätzen ein entscheidendes politisches Ziel sehen. Allerdings übersieht diese Haltung, dass die wirklich umfängliche „Integration“ über einen Status geschieht, der gerade unverfügbar ist und ohne Vorbehalt gilt: Staatsbürgerschaft (und das Bekenntnis zu Bürgerrechten). Von ihm ausgehend wäre ein Sozialstaat zu entwerfen, der seine Leistungen weder von Erwerbstätigkeit abhängig macht, noch sie zum vorrangigen Ziel hat. Dann erst werden auch Leistungsformen ernst genommen, die heute unter den Tisch fallen – die sogenannte unbezahlte Arbeit.

Sascha Liebermann

Nicht die „Fähigkeit“, aber die Möglichkeit!

„Fähigkeit[en]“ kann man niemandem geben, sie bilden und konkretisieren sich im Zuge der Sozialisation, insofern würde man ein BGE überschätzen, wenn man glaubte, dass es Fähigkeiten verleihe. Aber: es schafft Möglichkeiten, die wir heute nicht haben, es erlaubte, dem Vorrang zu geben, von dem man der Überzeugung ist, dass es Vorrang erhalten und nicht dem Erwerbsgebot nachgeordnet werden sollte.

Sascha Liebermann

Alfred Herrhausen Gesellschaft befasst sich mit Bedingungslosem Grundeinkommen

„Nach Corona – Kommt das bedingungslose Grundeinkommen?“

Ein Beitrag von Max Waibel in SWR Aktuell Kontext. Für und Wider eines BGEs werden in aller Kürze erwogen.

Zitiert werden Thomas Straubhaar, Götz W. Werner, Rudolf Hickel (Video zur Diskussion zwischen Werner und Hickel), Bernhard Neumärker, Anke Hassel (siehe Kommentare unsererseits zu Ausführungen Hassels hier, Frau Hassel nennt auch wieder den Nicht-Braucher Einwand).

Siehe auch das Interview mit mir in SWR Aktuell vom März.

Sascha Liebermann

Bedingungslose Hilfen, aber kein Grundeinkommen? Thomas Straubhaar im Widerspruch

In diesem Tweet plädiert Thomas Straubhaar in der Pro-Position dafür, dass „soziale Unterstützung bedingungslos erfolgen“ muss. In der Aargauer Zeitung (Schweiz) hat er im März noch folgendes zur Frage nach einem Grundeinkommen gesagt:

„[AZ] Braucht es jetzt ein Grundeinkommen für alle?
[Straubhaar] Ich habe schon lange in der Vergangenheit für ein Grundeinkommen plädiert. Aber jetzt ist der falsche Zeitpunkt dafür. Diese Diskussion müssen wir nach der Krise führen, sie ist dringender denn je. Konsumchecks im Wert von 1000 Dollar in die Haushalte zu schicken, wie das die USA jetzt tun, trifft eben momentan nicht den Kern der Sache – die Menschen sollen ja zuhause bleiben und nicht shoppen gehen. Vielmehr sollte der Staat beispielsweise Steuern stunden und Firmen zinslose, langlaufende Kredite geben.“

Oder geht es ihm bei „sozialer Unterstützung“ gar nicht um ein Grundeinkommen? Worum aber dann, wenn sie denn bedingungslos sein soll?

Sascha Liebermann

Beitrag von Thomas Straubhaar zum Grundeinkommen vom „Roman Herzog Institut“ veröffentlicht

„Uns droht ein Szenario, das für die DDR typisch war“ – Thomas Straubhaar bleibt sich treu, fragt aber nicht nach der Entwertung des Leistungsethos…

…in seinem Beitrag auf Welt Online.

Interessant ist dieser Passus:

„Die Arbeitsproduktivität in Deutschland je Stunde nahm in früheren wirtschaftlichen Aufschwungsphasen in der zweiten Hälfte der 1970er-Jahre real (also preisbereinigt) pro Jahr um durchschnittlich 3,4 Prozent, in den 1980er-Jahren um 3,0 Prozent, in den 1990er-Jahren um 2,2 Prozent und in den 2000er-Jahren bis Anfang 2008 um 1,4 Prozent zu. Während des fast zehnjährigen Aufschwungs von Mitte 2009 bis Mitte 2018 waren es dann jedoch nur noch 1,1 Prozent.“

In der Folge (siehe unten) nennt er dann Gründe für diese Entwicklung:

„Für die geringe Investitionstätigkeit und den daraus folgenden schwachen Arbeitsproduktivitätsfortschritt gibt es eine Menge von Ursachen. Aber eine davon verdient spezielle Beachtung, weil sie auch mit Blick auf eine künftige Verbesserung entscheidend sein wird.

Die Mitte der vorigen Dekade unter dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder und seiner rot-grünen Regierung auf den Weg gebrachte Agenda 2010 und die nach Peter Hartz benannten Arbeitsmarktreformen des „Förderns und Forderns“ waren darauf ausgerichtet, möglichst viele Personen in Arbeit zu bringen. Entsprechend wurde der Druck auf Erwerbslose verstärkt, arbeiten zu müssen und auch vergleichsweise schlechter bezahlte Jobs zu akzeptieren. Im Ergebnis nahm die Beschäftigung in Deutschland rasant zu. Die Arbeitslosigkeit ging von fünf Millionen (Anfang 2005) stetig auf mittlerweile 2,275 Millionen im Sommer 2019 zurück – ein riesiger Erfolg.

„Uns droht ein Szenario, das für die DDR typisch war“ – Thomas Straubhaar bleibt sich treu, fragt aber nicht nach der Entwertung des Leistungsethos… weiterlesen

„Brauchen wir ein bedingungsloses Grundeinkommen“ – Georg Cremer und Thomas Straubhaar in der Diskussion

Hier das Video auf der Seite des Roman Herzog Instituts.

Zur Diskussion passt diese – nicht die erste – Veröffentlichung des RHI: RHI-Diskussion, Nr. 32. Autoren sind diesmal Thomas Straubhaar, Georg Cremer, Korbinian von Blanckenburg und Dominik H. Enste. Hier finden Sie weitere Veröffentlichungen des RHI zum BGE.