„Es gibt kein Recht auf Arbeit, Frau Nahles“ – oder wie Leistung in Sozialfürsorge verwandelt wird

Darüber hätte Thomas Straubhaar in Die Welt schreiben können, betrachtete aber nur eine Seite dieser Diskussion, und zwar wie wahrscheinlich es denn ist, dass zukünftig ausreichend Arbeitsplätze vorhanden sein werden:

„Wie will die Parteivorsitzende der SPD ein Recht auf Arbeit garantieren, in einem Zeitalter, in dem gerade mit rasender Geschwindigkeit künstliche Intelligenz und immer klügere Automaten dem Menschen die Arbeit abnehmen? Soll der Staat in Verwaltung und Bürokratie noch mehr Personen beschäftigen? Oder sollen Firmen per Gesetz gezwungen werden, mehr Personal einzustellen? Beides würde komplett in die Irre führen und neuen technologischen Entwicklungen diametral entgegenlaufen.“

Straubhaar hält es angesichts der Entwicklung künstlicher Intelligenz und damit einhergehender Automatisierungsmöglichkeiten für unrealistisch, dass ausreichend Arbeitsplätze zur Verfügung stehen werden. Mag sein, kann sein, dass es so kommen wird. Aber, wäre das das entscheidende Argument für ein BGE? Wer solche Aussagen trifft, begibt sich unweigerlich in den Bereich des Prophetischen und schwächt den Vorschlag eines BGE, beraubt ihn seiner Bedeutung. Sicher, ein BGE würde eine Antwort auf technologische Arbeitslosigkeit bieten, eine weitreichende, es ist aber von ihrer Entstehung gar nicht abhängig, benötigt sie nicht, um als weitreichende Antwort verstanden werden zu können. Es macht schlicht eines, verschafft ein Einkommensfundament für alle Bürger, weil sie Bürger sind. Auf dieser Basis lässt sich die Frage anders beantworten, wie der Einzelne beitragen will, wo er dafür den richtigen Ort sieht, was ihm wichtig erscheint. Das ist alles, das ist viel, das ist Demokratie.

Sascha Liebermann

„Die hohe Kunst des Meinungsstreits“…

…ein Bericht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über eine Diskussion mit Heinricht Alt, ehemals Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, und Thomas Straubhaar, Professor an der Universität Hamburg und bekannter Befürworter eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Interessant ist, in welchem Rahmen die Debatte stattfindet: auf Einladung der Frankfurter Polytechnischen Gesellschaft.

„Die Schweiz braucht das bedingungslose Grundeinkommen aber gar nicht“…

…meinte Richard David Precht in einem Interview mit der Luzerner Zeitung. Für Überraschungen ist der viel gefragte Autor immer wieder gut. Wie kommt er denn nun zu dieser Schlußfolgerung? Schauen wir, was die Passage im Interview anbietet:

„LZ:In der Schweiz wurde vor zwei Jahren über das Grundeinkommen abgestimmt. Zwar wurde es klar abgelehnt, dennoch wird rege diskutiert, ob ein bedingungsloses Grundeinkommen in Zeiten digitaler Produktivitätssteigerung das Modell der Zukunft ist.
RDP: Ich habe mich damals sehr gefreut, dass die Schweiz dieses Thema aufs politische Parkett gebracht hat. Und dass sich immerhin 20 Prozent der Bevölkerung dafür ausgesprochen haben. Die Schweiz braucht das bedingungslose Grundeinkommen aber gar nicht.

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„Ich habe ein bißchen das Gefühl, die Luft ist draußen“…

…sagt die Journalistin des Schweizer Radios SRF in der Sendung „Echo der Zeit“ im Interview mit Thomas Straubhaar und scheint dabei aus der Schweizer Perspektive zu denken, ohne die internationale Aufmerksamkeit auf den Vorschlag wahrzunehmen. Anlass für das Gespräch war die Nachricht, dass das Experiment in Finnland nicht weitergeführt wird.

Modernisierung der „sozialen Marktwirtschaft“ oder Stärkung der Demokratie? Ein Interview mit Thomas Straubhaar in der Basler Zeitung

In diesem Interview mit Thomas Straubhaar in der Basler Zeitung erklärt er unter anderem, weshalb er die Volksinitiative zum Bedingungslosen Grundeinkommen in 2016 abgelehnt hat. Dazu sagt er:

„Erstens haben die Initianten über die Höhe geschwiegen. Das haben die Gegner des Grundeinkommens geschickt ausgenutzt, indem sie einen Betrag von 2500 Franken in den Raum stellten, der schlicht nicht ohne massive Steuererhöhungen möglich wäre. Und zweitens blieb die Frage nach der Finanzierung offen. Wird der bisherige Sozialstaat abgeschafft? Oder ergänzt das Grundeinkommen den Sozialstaat? Das sind entscheidende Fragen, die unbeantwortet blieben.“

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Bedingungsloses Grundeinkommen und bedarfsgeprüfte Leistungen: entwirrt

In der Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen wird nicht selten behauptet, damit es eingeführt werden könne, müssen alle bisher bestehenden Leistungen der Systeme sozialer Sicherung abgeschafft werden. Manche, wie Christoph Butterwegge, nennen das die neoliberale Variante eines BGE – ein einfaches Spiel mit Schubladen. Sie kann nicht als verbreitete Position in der öffentlichen Debatte gelten, wer es also ernst meint mit der Auseinandersetzung, kann sich auf sie nicht berufen. Wer sich dennoch darauf beruft, betreibt bewusste Irreführung. Nur weil Vorstände großer Unternehmen oder Unternehmer für ein BGE sind, so munkeln andere, sei das schon verdächtig. Dabei fällt diese Vorverurteilung auf diejenigen zurück, die sie vornehmen, so, als könne und wolle jeder nur über das nachdenken, was zu seiner vermeintlich sozialen Verortung passe. Auch Thomas Straubhaar räumt in seinem Buch „Radikal gerecht“ ein, dass bedarfsgeprüfte Leistungen sehr wohl beibehalten werden können, letztlich sei es eine Frage des politischen Willens, mag er auch selbst die Beibehaltung nicht favorisieren.

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„Radikal gerecht? Eine Kritik an Thomas Straubhaar“…

…von Ronald Blaschke, der sich schon seit vielen Jahren für ein Bedingungsloses Grundeinkommen einsetzt und dabei eine bestimmte Position vertritt (siehe hier und hier). Das Papier gibt einen Einblick in Zeiten als Straubhaar noch Hartz IV (weitere Kommentare siehe hier) verteidigte und zum zehnjährigen Jubiläum die „Erfolge“ feierte. Ronald Blaschke hat auch einen hilfreichen Überblick über historische Vorläufer zum BGE verfasst, der manches korrigiert, was in vielen Abhandlungen dazu geschrieben wird.