„Solidarität statt Grundeinkommen“ – aussichtslos…

…ist es, die Beiträge von Christoph Butterwegge zum Bedingungslosen Grundeinkommen – wie jüngst wieder in Kontext: Wochenzeitung – zu kommentieren. Seit Jahren käut Butterwegge Einwände wieder, deren mangelnde Differenziertheit regelmäßig aufgezeigt wurde. Man fragt sich schon, weshalb er die Repliken nicht aufgreift, um seine Kritik zu präzisieren, denn das es unterschiedliche BGE-Konzepte gibt, darauf weist er selbst regelmäßig hin. Unterschiedliche Konzepte allerdings bedeuten nicht, dass die Eckpfeiler beliebig wären. Insofern ist die Rede von zig Grundeinkommensmodellen der Sache nicht angemessen, es gibt nur zig verschiedene Ausgestaltungen der Kriterien. Keines der vorfindlichen Kriterien, mit denen ein BGE von anderen Leistungen unterschieden wird, sieht vor, bedarfsgeprüfte Leistungen vollständig abzuschaffen – auch wenn manch ein Sympathisant das dennoch für geboten hält, wie etwa Thomas Straubhaar, der in dieser Frage durchaus schwankend war über die Jahre. Trotz alledem schreibt Butterwegge wieder:

„Ersetzen soll das Grundeinkommen die Sozialhilfe, das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld, die Grundsicherung im Alter, den Kinderzuschlag und das Wohngeld. Zu befürchten steht, dass über kurz oder lang alle genannten und zahlreiche weitere Transferleistungen abgeschafft würden, denn die Kosten des Grundeinkommens wären enorm. Meist werden die mit dem bedingungslosen Grundeinkommen verbundenen Kosten – zwischen mehreren hundert Milliarden und weit über einer Billion Euro jährlich – unterschätzt oder gar nicht erst thematisiert. Und wenn man es an Bedingungen wie einen hohen Bedarf knüpft, was die Kosten drastisch verringern würde, wäre es kein bedingungsloses Grundeinkommen mehr.“

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Keine Sanktionen, aber moralische Verpflichtung – soll sie nun durchgesetzt werden oder nicht und was soll sie dann?

Auf Hinweis eines Lesers dieses Blogs bin ich auf zwei weitere Beiträge aufmerksam geworden, in denen die Frage auftaucht, die gegenwärtig Verwirrung stiften kann, wie denn nun von Sanktionen Abschied genommen werde könne im „Bürgergeld“, zugleich aber eine moralische Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit fortbestehen solle. Norbert Walter-Borjans hat sich dazu ebenso geäußert wie Christoph Butterwegge, Walter-Borjans im Interview mit der Augsburger Allgemeinen, Butterwegge in einem Beitrag für Jacobin.

Was sagt Walter-Borjans im Interview?

„Die SPD hat intern lange unter Agenda2020 und den Hartz-IV-Reformen gelitten. Jetzt soll aus dem Arbeitslosengeld II ein Bürgergeld werden. Wird das nur ein schönerer Name oder ändert sich etwas für die Betroffenen?

Walter-Borjans: Für das neue Bürgergeld wird die Formel gelten: höher, einfacher und unterstützender. Bei der Höhe muss man die Regelsätze überprüfen, wie bedarfsgerecht sie sind. Einfacher bedeutet, dass es nicht sein darf, dass Menschen ein Anrecht haben, aber oft an bürokratischen Hürden scheitern. Vieles kann automatisierter mit weniger kompliziertem Aufwand laufen. Menschen sollen nicht als Bittsteller dastehen, um an ihr Existenzminimum zu kommen, ihnen steht wie jedem und jeder der Respekt als Bürger und Bürgerinnen zu. Unterstützend heißt, dass der Staat seine Fürsorge für diesen Bereich der Gesellschaft wirklich ernst nimmt. Wir müssen andere Wege als existenzgefährdende Sanktionen finden, damit Menschen ihre Mitwirkungspflicht erfüllen. Sie dürfen weder in eine Parallelgesellschaft geschoben werden, noch sich selber dahin abseilen können. Sie sind Teil der Allgemeinheit, haben aber auch eine Mitwirkungspflicht für diese Allgemeinheit.“

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Nachlesen statt mutmaßen, Kritik statt leerlaufende Skepsis – auch ein Unternehmer kann auf das Ganze blicken…

…, es ist doch eher Ausdruck eines Problems, wenn Skepsis und Vorbehalte geäußert werden, weil ein Unternehmer etwas gesagt hat. Man könnte aus demselben Grund skeptisch sein, wenn ein Politikwissenschaftler alles durch seine Werturteile hindurch betrachtet. Butterwegges Einwände sind in vielerlei Hinsicht paternalistisch, er traut den Bürgern wenig zu. Dass ein BGE, wie jeder Vorschlag, verdreht, verfälscht und verfremdet werden kann, hat mit dem Vorschlag selbst nichts zu tun. Das gilt für jede Idee. Deswegen kommt es auf die Ausgestaltung an. Ein Unternehmer, der nicht die Einkommensverteilung im Blick hat, wenn er langfristig denken will, wird sich den Boden unter den Füßen wegziehen, denn kein Absatz ohne Einkommen. Werner hat stets über diesen Zusammenhang hinausgedacht, wenn er über ein BGE sprach.

Sascha Liebermann

Zielgenau, genau das ist ein BGE; heutige Missstände sind Folgen erwerbszentrierter Sozialsysteme

Man muss ein BGE nicht gut finden, es kann einem widerstreben – weshalb aber derart an der Sache vorbeikritisieren, wie Christoph Butterwegge es tut?

Siehe unsere Beiträge zu Christoph Butterwegge hier.

„Bedingungsloses Grundeinkommen – Existenz-Sicherung oder Faulenzer-Prämie?“…

…eine Diskussion im RBB, das Video finden Sie hier. Teilnehmer waren:

Michael Bohmeyer, Gründer der Initiative „Mein Grundeinkommen“
Rainer Schwadtke, Bäckermeister
Tonia Merz, Modemacherin
Christian Gräff (CDU), Landesvorsitzender Mittelstandsunion
Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW)
Christoph Butterwegge, Armutsforscher

Der teilnehmende Bäckermeister war schon einmal bei Anne Will zu Gast. Seine Ausführungen haben mich damals zu dem Beitrag „‚Arbeitswelt im Wandel‘ – oder Unternehmen als Erziehungsanstalten?“ und „Wer will dann noch beim Bäcker arbeiten? Über Fragen, die tief blicken lassen“ veranlasst.

Das Gießkannenprinzip der Gegenwart: der Grundfreibetrag, Herr Butterwegge

Zum Dauermissverständnis darüber, dass das BGE nicht gebraucht werde und es dem Gießkannenprinzip entspreche, das es heute nicht gebe, siehe auch hier.

Sascha Liebermann

An einer ernsthaften Auseinandersetzung nicht interessiert…

…so würde ich resümieren, was Christoph Butterwegge seit Jahren zum BGE schreibt. Selbst die Herausgabe des Buches „Grundeinkommen kontrovers“ war offenbar kein Anlass, sich mit Repliken zu seinen Einwänden zu befassen oder er hält sie nicht für relevant. Ich habe selbst einige verfasst (siehe hier). Dann allerdings verwundert es, dass er immer noch genauso argumentiert – wenn man das so nennen kann.

Sascha Liebermann

„Kann ein Grundeinkommen für alle die Krise abfedern?“ – Christoph Butterwegge darf seine Zweifel anbringen bei n-tv

Ist es nicht erstaunlich, wie die große Kritik am Staat, die ihm zutraut, ein BGE zu missbrauchen, sogleich in Staatsgläubigkeit umschlägt, wenn es um „zielgenaue“ Sozialpolitik geht?

Siehe frühere Beiträge zu Butterwegges Einwänden hier.

Sascha Liebermann

Das Kind beim Namen nennen statt Verrenkungen mancher Sanktionsgegner

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern sein Urteil zur Frage verkündet, ob Sanktionen im Sozialgesetzbuch (Zweites Buch) verfassungsgemäß sind und sie teilweise für verfassungswidrig erklärt. Der Verlauf der öffentlichen Anhörung im Januar 2019 legte es nahe, dass Sanktionen nicht unangetastet bleiben werden. Sie gelten allerdings grundsätzlich weiterhin als verfassungskonform, das Prinzip der Nachrangigkeit sozialstaatlicher Leistungen ist möglich und wird davon nicht angetastet.

Schon länger werden die Sanktionsinstrumente kritisiert und vor allem in Zusammenhang mit der Agenda 2010 gebracht, die ein neues „Regime“ installiert habe, wie mit Erwerbslosen umzugehen sei. Manche Kritiker der Sanktionen fordern schon länger eine repressionsfreie Grundsicherung, lehnen Sanktionen vollständig ab. Wiederum andere stimmen in diesen Chor ein, sind aber gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Robert Habeck stellte vor etwa einem Jahr klar, welche Verpflichtung aufgehoben werden müsste, damit es eine „Garantiesicherung“ geben könnte: die Erwerbsverpflichtung. Just sie ist es aber, die von manchen Kritikern gar nicht oder nur in Grenzen angetastet wird.

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