„Das bedingungslose Grundeinkommen passt nicht in unsere Arbeitsgesellschaft“…

…schreibt Markus Promberger im IAB-Forum. Interessant ist schon der Auftakt des Beitrags, mit dem eine Definition versucht wird:

„Unter dem bedingungslosen Grundeinkommen versteht man zunächst ein von eigener Arbeit wie auch von eigener Bedürftigkeit entkoppeltes, allen zustehendes existenzsicherndes Grundeinkommen.“

Auf der einen Seite ist das unbestritten, allerdings ist nicht definiert, was unter „allen“ zu verstehen ist. Doch die Absetzung gegenüber anderen Einkommen fällt auf: „von eigener Arbeit […] entkoppelt[es]“. Nun, es ist schon klar, was gesagt werden soll, sichtbar wir zugleich aber ein Verständnis von Einkommen, das meint, es entstamme eigener Arbeit, wo doch allzu deutlich ist, dass sie nur ein kleiner Ausschnitt in einem arbeitsteiligen Erzeugungs- und Bereitstellungsprozess ist. Man kann es für eine Kleinigkeit, eine der Kürze geschuldeten Zuspitzung halten, es ist aber eine bestimmte Zuspitzung die ganz der üblichen Rede über Leistung aus „der eigenen Hände Arbeit“ entspricht.

Die historische Einführung in die Idee lasse ich unkommentiert, sie muss unbefriedigend ausfallen. Darauf folgt die Einschätzung dazu, wer denn die Befürworter sind:

„Zuspruch findet sie vor allem bei jungen Menschen und Studierenden, im künstlerischen Milieu und unter Angestellten karitativer Organisationen. Vereinzelt propagieren sogar prominente Personen aus der Wirtschaft das bedingungslose Grundeinkommen, allen voran – aber mitnichten als einziger – der mittlerweile verstorbene Drogeriekettenbesitzer Götz Werner.“

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„Die Arbeitsgesellschaft ist faktisch tot“ – Andre Gorz und seine Ambivalenz gegenüber einem garantierten Grundeinkommen…

…ist deutlich zu erkennen in einem Interview aus dem Jahr 1994, das Martin Kempe geführt hat. Interessant ist das Interview auch als historisches Dokument, das Einblick in damalige Diskussionen gibt, die teils noch aktuell sind. Was sagt Gorz zum Grundeinkommen?

„[Kempe] Wäre ein Grundeinkommen oder Bürgerlohn nicht viel einfacher als Ihr „zweiter Scheck“?

[Gorz]: Weder einfacher noch gerechter. Gegen das bedingungslose Grundeinkommen, das jetzt auch Scharpf und Mitschke [Wirtschaftsberater der SPD, d. R.] propagieren, habe ich immer folgendes eingewendet: Wenn es zu niedrig ist, erlaubt es allen möglichen Profiteuren, in Deutschland chinesische oder ukrainische Löhne für irgendwelche Drecksarbeiten zu zahlen, denn zwei Mark pro Stunde sind ja „besser als nichts“ und ohnehin nur ein „Zusatzeinkommen“. Man subventioniert also nicht die Arbeit, sondern die widerlichsten Ausbeuter. Und wenn das garantierte Grundeinkommen wirklich ausreichend ist, subventioniert und ermutigt man damit die Weigerung, überhaupt etwas zu tun. Man erlaubt dadurch den Arbeitgebern, die ganze notwendige Arbeit den Hochleistern vorzubehalten – die anderen können zu Hause bleiben oder Fußball spielen. In beiden Fällen spaltet sich die Dualgesellschaft immer tiefer. Da finde ich das dänische Modell von Frederickshavn interessanter: gesichertes ausreichendes Normaleinkommen und Pflicht zu einem begrenzten Quantum gesellschaftlich wertvoller Arbeit, die auch selbstbestimmt sein kann und den persönlichen Fähigkeiten und Neigungen Rechnung trägt.“

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„Abschied von der Arbeitsgesellschaft?“ In der Tat „unaufgeregt“…

…und äußerst sachlich, ein paar Anmerkungen liegen dennoch nahe.

Gleich zu Beginn sagt Frau Spannagel, ein BGE komme dem gleich, die Gesellschaft von Grund auf umzukrempeln – ist das zutreffend? Auf die Idee kann man nur kommen, wenn man die Einschätzung teilt, dass wir in einer Arbeitsgesellschaft lebten. Wenn hiermit die Erwerbszentrierung des Sozialstaates gemeint ist, dann ist die Aussage zutreffend, doch sie ist es nicht, wenn die politische Grundordnung betrachtet wird, denn die kennt schon bedingungslos geltende Rechte in Verbindung mit dem Staatsbürgerstatus. Deswegen kann diesbezüglich treffend von einem Widerspruch zwischen dieser Grundordnung und der Ausgestaltung des Sozialstaats gesprochen werden. Warum findet das keine Erwähnung in dem Gespräch, auch die Journalistin fragt nicht nach? Hieran wird eine Bürgervergessenheit deutlich, die sich durch diese Diskussion zieht.

Frau Spannagel differenziert die Grundidee von der konkreten Ausgestaltung und zählt hierbei das liberale Bürgergeld der FDP zu den BGE-Konzepten. Das verwundert, hält das Bürgergeld Sanktionen ebenso bei wie die Integration in den Arbeitsmarkt als Ziel.

Gefragt wird dann nach den volkswirtschaftlichen Auswirkungen, die ein BGE habe, denn Güter und Dienstleistungen soll es weiterhin geben, wie wird damit umgegangen? Hier wäre eine Nachfrage hilfreich gewesen, denn weder kennt das Grundgesetz eine Arbeitspflicht, es schützt vielmehr die freie Berufswahl, noch gibt es irgendwelche Zwangsmittel dafür, die volkswirtschaftliche Leistung sicherzustellen. Die Grundordnung setzt auf die Leistungsbereitschaft der Bürger – das ist alles. Da die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch einen Rechtsanspruch darstellen, der von jedem beantragt werden könnte, vertraut das Gemeinwesen darauf, dass dies nicht geschieht. Trotz dieses Rechtsanspruchs werden Güter und Dienstleistungen heute erstellt. Wer also ein BGE als Experiment bezeichnet, muss auch die Demokratie als ein solches bezeichnen, das geschieht gemeinhin nicht.

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Arbeitsgesellschaft?

Interview mit Hans-Christoph Schmidt am Busch, Professor für Philosophie an der TU Braunschweig, in der Braunschweiger Zeitung. Ich kommentiere ausgewählte Passagen:

„[BZ:]Ausgezahlt würde es auch an Menschen, die so vermögend sind, dass sie es eigentlich nicht benötigen.

[SaB:] Ja, auch Wohlhabende hätten einen Anspruch darauf. Natürlich ist diese Vorstellung kontrovers: angesichts der gesellschaftlichen Finanzierungsmöglichkeiten, aber auch, weil Wohlhabende das steuerfinanzierte Grundeinkommen entscheidend mitfinanzieren würden. Ich bin mir sicher, dass dieser Punkt stark diskutiert werden wird.“

In der Tat sehen einige darin, dass Wohlhabende ein BGE ebenso erhalten sollten, einen entscheidenden Einwand. Allerdings müsste sich dieser zuerst einmal gegen die Gegenwart richten und nicht gegen ein BGE, denn „Wohlhabende“ haben Anspruch auf den Grundfreibetrag im Einkommensteuergesetz wie jeder andere. Entweder bezeugt der Einwand mangelnde Sachkenntnis oder er ist ideologisch bedingt. Ein BGE, wie schon oft festgestellt, ist nichts anderes als ein ausgezahlter Grundfreibetrag in existenzsichernder Höhe.

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Bundesarbeitsminister Heil führt eine Gespensterdebatte und ignoriert differenzierte Diskussion über Grundeinkommen

In diesem Ausschnitt äußert sich Bundesarbeitsminister Heil zur Grundeinkommensdiskussion. Er stellt heraus, wie wichtig es sei, „präzise Begriffe“ zu verwenden, „Bedingungsloses Grundeinkommen“ sei kein solcher und führe zu Missverständnissen. Ein Fan davon sei er nicht. Doch Fans, wie schon Goetz Werner vor vielen Jahren sagte, braucht es in der Debatte auch nicht, sondern gute Argumente. Was Heil dann darbietet, mag manchen überschwenglichen oder auch voreiligen BGE-Befürworter betreffen, nicht aber die seit Jahren differenzierte Diskussion, wenn sie denn zur Kenntnis genommen würde. Für Heil leben wir in einer „Arbeitsgesellschaft“ (siehe auch hier) – da scheint er vergessen zu haben, dass das Fundament unserer „Gesellschaft“ eben nicht Arbeit, sondern Demokratie und die Anerkennung der Bürger als Souverän ist.

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„Chomsky on having a job“ – ein drastischer Blick auf „Arbeitsgesellschaft“

Siehe auch seine Ausführungen zu Basic Income. Darin wird allerdings deutlich, dass er nicht ganz klar zwischen Milton Friedmans Ausführungen, die sich auf Familien bezogen und dem Individualanspruch auf ein BGE unterscheidet, um dann aber doch aus Friedmans Überlegungen ein BGE für eine interessante Möglichkeit zu halten.

BGE macht Ausbeutung zum Grundprinzip für alle…

…so steht es in der Kurzfassung des Memorandums 2018 der Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik (ab S. 9). Da die Überschrift aus dem Text sinngemäß herausgenommen ist, hier die Passage im Zusammenhang:

„Der beste Armutsschutz in einer Gesellschaft sind Vollbeschäftigung, eine zumindest verteilungsneutrale Lohnpolitik und armutsfeste Lohnersatz und Existenzsicherungsleistungen.
Beim BGE geht es darum, dass Menschen andere Menschen für sich arbeiten lassen. Im Kapitalismus kann das bislang die Unternehmerin bzw. der Unternehmer für sich beanspruchen. Das BGE macht dies zu einem Grundprinzip für alle. Ökonomisch nennt man das Ausbeutung.“

Damit ist alles gesagt, was die Stellungnahme für die BGE-Diskussion zu bieten hat, denn das Solidarverständnis der Arbeitsgesellschaft wird gegen das Solidarverständnis der Bürgergemeinschaft in einer Demokratie hochgehalten.

Sascha Liebermann

„Die Sträflinge der Arbeitsgesellschaft“…

…ein Beitrag von Gabriela Simon in der taz aus dem Jahr 1998.

Manches klingt wie aus der heutigen Grundeinkommensdiskussion, anderes ist vorausweisend auf die Verschärfung der Sozialgesetzgebung, wiederum anderes zeigt, dass die Begründung eines BGE mit der Nicht-Verfügbarkeit von Arbeit für alle nicht allzu weit führt.

Im Beitrag heißt es unter anderem:

„Arbeitslose haben diese Unschuld verloren, und so ist ihr (erzwungenes) Fernbleiben von der Erwerbsarbeit – im Unterschied zu dem der Hausfrauen, Rentner oder Vermögenden – immer illegitim, eine Schuld, die abzutragen ist, wenngleich der Weg dazu versperrt ist.“

Wie sich die Zeiten geändert haben, denn Hausfrau zu sein, ist heute der Inbegriff von Rückständigkeit, worin zugleich eine Verachtung der Haushaltstätigkeiten zum Ausdruck kommt. Gefeiert wird die „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ als ultimatives Ziel, obgleich es hilfreich wäre, ihre Nicht-Vereinbarkeit anzuerkennen, um sich darüber klar zu werden, dass die Spannung zwischen beiden Sphären nicht aufgehoben werden kann.

„Die Sträflinge der Arbeitsgesellschaft“… weiterlesen

„…wir fordern ein bedingungsloses Recht auf Arbeit…“…

…das sagte der Erste Vorsitzende der IG Metall, Jörg Hofmann, in seinem Statement (S. 8) anlässlich des Transformationskongresses am 30. Oktober in Bonn. In Gänze lautet die Passage:

„Nein, Kolleginnen und Kollegen, wir fordern kein bedingungsloses Grundeinkommen, wir fordern ein bedingungsloses Recht auf Arbeit, und zwar auf gute Arbeit, für alle!
Und das bedeutet auch Teilhabechancen für alle und nicht gesellschaftliche Spaltung.
Und das verlangt Bildung und Qualifikation und eine gerechte Verteilung des Arbeitsvolumens. Das ist unser Zielbild, das sind unsere Forderungen an die Arbeitgeber und an die Politik.“

Worauf läuft denn Hofmanns Forderung hinaus, wenn nicht darauf, im Zweifelsfall lieber Arbeitsplätze zu erhalten, als menschliche Arbeitskraft durch Maschinen zu ersetzen? Dann würden Arbeitsplätze gerade nicht mehr an ihrem Leistungsbeitrag bezüglich der Bereitstellung von Gütern und Diensten gemessen, sie würden zum Selbstzweck.

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