Arbeitsgesellschaft?

Interview mit Hans-Christoph Schmidt am Busch, Professor für Philosophie an der TU Braunschweig, in der Braunschweiger Zeitung. Ich kommentiere ausgewählte Passagen:

„[BZ:]Ausgezahlt würde es auch an Menschen, die so vermögend sind, dass sie es eigentlich nicht benötigen.

[SaB:] Ja, auch Wohlhabende hätten einen Anspruch darauf. Natürlich ist diese Vorstellung kontrovers: angesichts der gesellschaftlichen Finanzierungsmöglichkeiten, aber auch, weil Wohlhabende das steuerfinanzierte Grundeinkommen entscheidend mitfinanzieren würden. Ich bin mir sicher, dass dieser Punkt stark diskutiert werden wird.“

In der Tat sehen einige darin, dass Wohlhabende ein BGE ebenso erhalten sollten, einen entscheidenden Einwand. Allerdings müsste sich dieser zuerst einmal gegen die Gegenwart richten und nicht gegen ein BGE, denn „Wohlhabende“ haben Anspruch auf den Grundfreibetrag im Einkommensteuergesetz wie jeder andere. Entweder bezeugt der Einwand mangelnde Sachkenntnis oder er ist ideologisch bedingt. Ein BGE, wie schon oft festgestellt, ist nichts anderes als ein ausgezahlter Grundfreibetrag in existenzsichernder Höhe.

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