„Abschied von der Arbeitsgesellschaft?“ In der Tat „unaufgeregt“…

…und äußerst sachlich, ein paar Anmerkungen liegen dennoch nahe.

Gleich zu Beginn sagt Frau Spannagel, ein BGE komme dem gleich, die Gesellschaft von Grund auf umzukrempeln – ist das zutreffend? Auf die Idee kann man nur kommen, wenn man die Einschätzung teilt, dass wir in einer Arbeitsgesellschaft lebten. Wenn hiermit die Erwerbszentrierung des Sozialstaates gemeint ist, dann ist die Aussage zutreffend, doch sie ist es nicht, wenn die politische Grundordnung betrachtet wird, denn die kennt schon bedingungslos geltende Rechte in Verbindung mit dem Staatsbürgerstatus. Deswegen kann diesbezüglich treffend von einem Widerspruch zwischen dieser Grundordnung und der Ausgestaltung des Sozialstaats gesprochen werden. Warum findet das keine Erwähnung in dem Gespräch, auch die Journalistin fragt nicht nach? Hieran wird eine Bürgervergessenheit deutlich, die sich durch diese Diskussion zieht.

Frau Spannagel differenziert die Grundidee von der konkreten Ausgestaltung und zählt hierbei das liberale Bürgergeld der FDP zu den BGE-Konzepten. Das verwundert, hält das Bürgergeld Sanktionen ebenso bei wie die Integration in den Arbeitsmarkt als Ziel.

Gefragt wird dann nach den volkswirtschaftlichen Auswirkungen, die ein BGE habe, denn Güter und Dienstleistungen soll es weiterhin geben, wie wird damit umgegangen? Hier wäre eine Nachfrage hilfreich gewesen, denn weder kennt das Grundgesetz eine Arbeitspflicht, es schützt vielmehr die freie Berufswahl, noch gibt es irgendwelche Zwangsmittel dafür, die volkswirtschaftliche Leistung sicherzustellen. Die Grundordnung setzt auf die Leistungsbereitschaft der Bürger – das ist alles. Da die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch einen Rechtsanspruch darstellen, der von jedem beantragt werden könnte, vertraut das Gemeinwesen darauf, dass dies nicht geschieht. Trotz dieses Rechtsanspruchs werden Güter und Dienstleistungen heute erstellt. Wer also ein BGE als Experiment bezeichnet, muss auch die Demokratie als ein solches bezeichnen, das geschieht gemeinhin nicht.

„Abschied von der Arbeitsgesellschaft?“ In der Tat „unaufgeregt“… weiterlesen

„Wie realistisch ist ein bedingungsloses Grundeinkommen?“ – Barbara Prainsack…

…im Gespräch im Deutschlandfunk Kultur über ihr Buch „Vom Wert des Menschen“. Etwas überraschend ist, dass Frau Prainsack durchaus die Sorge hat, ein Bedingungsloses Grundeinkommen könne eine Stilllegungsprämie sein, doch wie kommt sie darauf?

Dass manche womöglich die Hoffnung hegen, mit einem BGE solche Ziele verfolgen zu können, mag ja sein, ob aber ein BGE zur Stilllegungsprämie werden würde, hängt von den Bürgern ab. Wenn sie sich stilllegen ließen – im wörtlichen Sinne geht das gar nicht -, dann wäre das ihr gutes Recht. Wen das stört, der müsste sich an diese Bürger wenden und ihr Handeln kritisieren. Ein BGE formuliert aber gerade kein bestimmtes Handeln als Bedingung dafür, es zu erhalten, von daher kann es weder mit dem Ziel, keine Stilllegungsprämie sein zu dürfen verbunden werden, noch kann es überhaupt selbst diese Wirkung entfalten, ohne dass die Bürger entsprechend handeln. Insofern gerät ein BGE hier unter der Hand doch wieder zu einem Mittel, um ein bestimmtes Handeln zu erreichen, statt einfach nur die Würde der Person um ihrer selbst und um des Gemeinwesens selbst willen anzuerkennen.

Auch auf den Einwand, ein BGE sei eine Herdprämie kommt der Moderator zu sprechen und die Autorin sieht sehr wohl, dass auch dieser Einwand seine Berechtigung hat, dies aber nicht ein Problem eines BGE sei, sondern unter gegenwärtigen Bedingungen schon vorkomme. Ein wenig stutzig macht diese Einschätzung über die Gegenwart, hat sich – für Deutschland gilt das als „Nachzügler“ schon länger – eine immense Steigerung der Frauenerwerbsquote vollzogen, und zwar von 57 (1991) auf 72 Prozent (2019) nach Angaben des Statistischen Bundesamtes. Man kann hier natürlich einwenden, dass der Anteil von Teilzeiterwerbstätigkeit bei Frauen erheblich höher ist als bei Männern, doch der Siegeszug des normativen Vorrangs von Erwerbstätigkeit und der weiteren Degradierung von Haushaltstätigkeiten ist nicht zu verkennen.

Sascha Liebermann

Woran bemisst sich, ob ein Sozialstaat sein Ziel erreicht?

Diese Frage stellt sich anlässlich des Beitrags von Stephanie Gebert „Ein verstecktes Leben ohne eigene Wohnung“, der im Deutschlandfunk Kultur gesendet wurde. An zwei Zitaten wird deutlich, woran sich messen lässt, ob ein Sozialstaat sein Ziel erreicht:

„Das heißt, die Frau müssten dann den Gang zum Sozialamt machen und diese ganzen Anträge stellen und da durchgehen“, sagt Katja Caliebe. „Und viele Frauen wissen das entweder nicht oder sie schämen sich auch dafür zu sagen: Jetzt muss ich ja von anderen leben.“

Hardliner werden hierzu sagen, dass es eben in der Verantwortung des Einzelnen liege, seine Interessen wahrzunehmen, denn schließlich handele es sich bei diesen Angeboten um Rechtsansprüche (siehe auch hier). Das ist zwar richtig, sozialstaatliche Leistungen sind keine Almosen, doch geht es an der Sache vorbei, die Verantwortung in diesem Fall denjenigen zuzuschreiben, die die Leistungen nicht abrufen. Wer aufgrund seiner Lebensgeschichte nicht in der Lage ist, seine Interessen selbstbewusst wahrzunehmen und sich dafür womöglich sogar schämt; wenn derjenige dann noch auf einen Sozialstaat trifft, der von ihm erwartet, sich zu erklären, damit er Leistungen erhalten kann – dessen Leiden wird noch verstärkt. Er benötigt stattdessen einen Sozialstaat, der diese Situation erkennt, statt sie zu verstärken. In der Sozialpolitik ist in diesem Zusammenhang von „niedrigschwelligen“ Angeboten die Rede, doch worin bestünde hier die Niedrigschwelligkeit?

Woran bemisst sich, ob ein Sozialstaat sein Ziel erreicht? weiterlesen

„Altersarmut unter Frauen. Viel Arbeit, aber kein Job“…

Deutschlandfunk Kultur sendet die Aufzeichnung einer Veranstaltung aus dem Grillo-Theater Essen. An dem Gespräch nahm auch Irene Götz teil.

Siehe zu dieser Frage unsere früheren Beiträge hier. Darunter finden sich auch Kommentare zu Äußerungen von Irene Götz, die – wie üblich in der Diskussion – eine Lösung vor allem in der Ausweitung von Erwerbstätigkeit sieht. Damit wären aber keine Freiräume geschaffen für Tätigkeiten jenseits von Erwerbstätigkeit, schon gar nicht wäre ihr Vorrang aufgehoben und Familien hätten ebenso das Nachsehen, wenn noch weniger Zeit zur Verfügung stünde.

Sascha Liebermann