Gießkanne – haben die einen den Vorteil, ist es in Ordnung, haben ihn die anderen, dann nicht

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„Arbeitslosigkeit ist kein Anreizproblem“…

…so der Titel eines Interviews mit Barbara Prainsack in der Wiener Zeitung.

Auf die erste Frage antwortet Frau Prainsack, dass ein reiches Land eine „moralische Verpflichtung“ habe, ein „ausreichendes Einkommen für ein würdevolles Leben zu garantieren“. Woraus aber erwächst diese Verpflichtung genau und was lässt aus einer abstrakten Verpflichtung eine gemeinschaftliche Aufgabe werden, wäre hier zu fragen?

Man kann in diesem Zusammenhang auf die „Menschenrechte“ verweisen, das wäre allerdings abstrakt, denn zumindest die Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen tut sich damit schwer, sie hebt zwar ein „Recht auf Arbeit“ (Art. 23) hervor, nicht aber ein Recht auf Einkommen. Davon abgesehen hilft eine Erklärung nicht weiter, solange sich ein Gemeinwesen nicht nur zu ihr bekennt, sondern diese Vorstellung von Rechten auch als etwas betrachtet, dass zu ihrem Selbstverständnis gehört und seinen Sozialstaat entsprechend gestaltet. Damit es soweit kommt, bedarf es eines bestimmten Verständnisses davon, welche Stellung der Bürger in der politischen Ordnung hat, denn erst wenn sich dazu bekannt wird, dass die Bürger die Ordnung auch tragen (müssen), kann Nicht-Bürgern ebenso ein solches Einkommen bereitgestellt werden, weil die Loyalität ersterer unerlässlich, die letzterer in keiner Form verlangt werden kann. Insofern läge es also viel näher und würde der Verfasstheit von Demokratien entsprechen, ein BGE aus der politischen Ordnung und der Stellung der Bürger in ihr abzuleiten. Dass dann auch Nicht-Staatsbürger ein BGE erhalten, folgte aus dem Verständnis personaler Würde.

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Grundsätzlicher noch: die elementare Vorbehaltlosigkeit in der Demokratie liegt im Status als Bürger…

…, von hier aus ist ein Bedingungsloses Grundeinkommen einfach zu begründen, denn schon heute muss das Gemeinwesen die Existenz aus diesem Grund vorbehaltlos sichern. Realisiert wird dies bislang nur in der Form, sie an eine Erwerbsverpflichtung bzw. -bereitschaft zu binden. Es ist eben etwas anderes, ob öffentliche Infrastruktur aus dem Geist der Demokratie begründet wird oder als großzügige Fürsorge eines Monarchen.

Siehe auch frühere Kommentare zu Ausführungen von Barbara Prainsack.

Sascha Liebermann

Wichtige Fragen, gute Antworten von Barbara Prainsack – wenige Anmerkungen

Das Video bei Youtube anschauen.
In diesem Gespräch werden häufige Einwände gegen ein BGE thematisiert, die von Barbara Prainsack treffend pariert werden. Sie beantwortet sie – wie eingangs gesagt wird – auf Basis des Modells von BGE, das sie vertritt. Wenige Anmerkungen habe ich dazu.

Gleich zu Beginn favorisiert sie eine gestaffelte Höhe des BGE, weshalb, wird nicht erläutert. In der Diskussion wird häufig die Staffelung mit der Finanzierungsfrage verbunden, die Staffelung verringert den Finanzierungsaufwand. Bedacht werden an dieser Stelle drei Dinge nicht: 1) Ein BGE soll die Person um ihrer selbst willen anerkennen, weshalb also die Staffelung, die zu einer Ungleichbehandlung führt? 2) Alleinerziehende werden durch ein gestaffeltes BGE schlechter gestellt, obwohl sie häufig den Alltag alleine schultern müssen. 3) Die volle Betragshöhe in z. B. einem Vierpersonenhaushalt, auf die der Interviewer verweist, würde nur für eine bestimmte Zeitspanne relevant sein – solange nämlich, wie die Kinder zuhause leben.

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„Wie realistisch ist ein bedingungsloses Grundeinkommen?“ – Barbara Prainsack…

…im Gespräch im Deutschlandfunk Kultur über ihr Buch „Vom Wert des Menschen“. Etwas überraschend ist, dass Frau Prainsack durchaus die Sorge hat, ein Bedingungsloses Grundeinkommen könne eine Stilllegungsprämie sein, doch wie kommt sie darauf?

Dass manche womöglich die Hoffnung hegen, mit einem BGE solche Ziele verfolgen zu können, mag ja sein, ob aber ein BGE zur Stilllegungsprämie werden würde, hängt von den Bürgern ab. Wenn sie sich stilllegen ließen – im wörtlichen Sinne geht das gar nicht -, dann wäre das ihr gutes Recht. Wen das stört, der müsste sich an diese Bürger wenden und ihr Handeln kritisieren. Ein BGE formuliert aber gerade kein bestimmtes Handeln als Bedingung dafür, es zu erhalten, von daher kann es weder mit dem Ziel, keine Stilllegungsprämie sein zu dürfen verbunden werden, noch kann es überhaupt selbst diese Wirkung entfalten, ohne dass die Bürger entsprechend handeln. Insofern gerät ein BGE hier unter der Hand doch wieder zu einem Mittel, um ein bestimmtes Handeln zu erreichen, statt einfach nur die Würde der Person um ihrer selbst und um des Gemeinwesens selbst willen anzuerkennen.

Auch auf den Einwand, ein BGE sei eine Herdprämie kommt der Moderator zu sprechen und die Autorin sieht sehr wohl, dass auch dieser Einwand seine Berechtigung hat, dies aber nicht ein Problem eines BGE sei, sondern unter gegenwärtigen Bedingungen schon vorkomme. Ein wenig stutzig macht diese Einschätzung über die Gegenwart, hat sich – für Deutschland gilt das als „Nachzügler“ schon länger – eine immense Steigerung der Frauenerwerbsquote vollzogen, und zwar von 57 (1991) auf 72 Prozent (2019) nach Angaben des Statistischen Bundesamtes. Man kann hier natürlich einwenden, dass der Anteil von Teilzeiterwerbstätigkeit bei Frauen erheblich höher ist als bei Männern, doch der Siegeszug des normativen Vorrangs von Erwerbstätigkeit und der weiteren Degradierung von Haushaltstätigkeiten ist nicht zu verkennen.

Sascha Liebermann

Barbara Prainsack – zuerst nicht für ein Bedingungsloses Grundeinkommen, jetzt schon und ein Missverständnis: es habe neoliberale Vordenker gegeben…

…denn z. B. Milton Friedman wollte ein Sparversion, familienbezogen, es sollte auch keine dauerhaft verfügbare Leistung in Absehung von Erwerbseinkommen sein, siehe hier. Barbara Prainsack klärt das in der Sendung auch auf, der Moderator allerdings zu Beginn behauptet, das seien Vordenker gewesen.

Sascha Liebermann

„Wäre es eine gute Idee gewesen, ab April jedem Menschen 1000 Euro zu überweisen?