Interessante Überlegung: probat gegen Einkommensarmut, aber trotzdem: normativ degradierend, also stigmatisierend

Weitere Beiträge zu den Folgen des normativen Vorrangs von Erwerbstätigkeit hier.

„Warum die Garantiesicherung nicht die Lösung ist – Stephanie Aeffner“ – über Folgen der Bedürftigkeitspüfung durch Erwerbsgebot

Diese Stellungnahme zeigt, welche Verwerfungen eine Bedürftigkeitsprüfung mit sich bringen kann, wenn Antragsteller auf Sachbearbeiter treffen, die nicht verstanden haben, dass sie der Sicherung eines Rechtsanspruches dienen. Es sind aber zugleich Verwerfungen, die durch das Erwerbsgebot befördert werden, weil nun die Integrität des Einzelnen mit dem Erwerbsgebot kollidiert. Eine Garantiesicherung würde aber immerhin die Erwerbsbereitschaft nicht mehr zum Kriterium erheben und damit den normativen Charakter der Absicherung verändern im Verhältnis zu heute, wenngleich die Erwünschtheit von Erwerbstätigkeit als vorrangige Enkommensquelle bestehen bliebe. Stigmatisierungseffekte würden dadurch gemildert, aber nicht aufgehoben.

Vor mehr als zehn Jahren hatte Martina Steinheuer sich zu „Grundeinkommen und Behinderung“ deutlich geäußert.

Sascha Liebermann

„Andauernde Abwesenheit von Selbstverständlichkeit“ und „lebensfeste Sozialhilfe“ – und das Erwerbsgebot?

„Andauernde Abwesenheit von Selbstverständlichkeit“ – eine gute Beschreibung für die Erfahrung des ständigen Mangels an Einkommen, formuliert von der Journalistin Anna Mayr, die ihre Geschichte im Buch „Die Elenden“ beschrieben hat. An einer Stelle sagt sie in der Talkrunde, dass ihre Eltern sie davor beschützt haben, ein Jobcenter „betreten“ zu müssen, wozu sie im Alter von 16 durch das Jobcenter aufgefordert wurde.

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„So eine bist du“ – von Kindern, Kita und Generationensolidarität…

…handelt ein Beitrag einer anonymen Autorin, der auf Zeit Online veröffentlicht wurde. Was sie darin beschreibt und kritisch betrachtet, entspricht in vielerlei Hinsicht einer heute verbreiteten Vorstellung von Selbstbestimmung, die unter dem Stichwort „Wahlfreiheit“ Beziehungsminimierung als Fortschritt versteht. Dem entspricht eine Sozialpolitik, die außerhäusliche Betreuung (siehe auch hier) zum Nonplusultra erklärt, Begründungen dafür gibt es viele: den Kampf gegen Armut, Ungleichheit, die Erhöhung von Bildungschancen, die Aneignung von Social Skills – all das geschehe in diesem Alter im Grunde besser in einer Kita. Kinder werden vor allem als Beschränkung von Wahlfreiheit verstanden und das passt auch zu diesem Begriff, der ja nur die Wahl, nicht aber die Folgen betrachtet. Dabei lässt sich, sofern Kindern die Möglichkeit gegeben wird, leicht herausfinden, was sie am liebsten tun und wann etwas anderes ansteht. Auch das taucht in diesem Beitrag auf, dass ab einem bestimmten Alter der Kindergarten zum interessanten Ort wird, aber nicht für alle Kinder zum gleichen Zeitpunkt, für manche schon mit drei, für andere später.

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Wer will dann noch beim Bäcker arbeiten? Über Fragen, die tief blicken lassen

Diese oder eine ähnliche Frage ist jedem geläufig, der sich mit der Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen befasst. Als Beispiel dafür soll sie wohl herhalten, dass Erwerbstätigkeit kein Zuckerschlecken ist, nicht nur aus Freude oder Spaß bestehe und ähnliche kluge Anmerkungen – als müsste das gesagt werden. Dabei lässt sie tiefer blicken, als – wie die Erfahrung zeigt – diejenigen meinen, die sie stellen. Wenn denn der Bäckerberuf kein Zuckerschlecken ist und ein BGE zu seinem Niedergang führte, weil keiner mehr nachts aufstehen wollte, um Brötchen zu backen – ja, soll es denn dann Zwangsverpflichtungen geben? Sollen also, vielleicht, weil oft bemüht, Arbeitslose, Sozialhilfebezieher oder vielleicht renitente Jugendliche unter Sanktionsandrohung verdammt werden dazu, dort zu arbeiten?

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„Arbeitslosigkeit und Gesundheit: Immer mehr Hartz-IV-Bezieher sind arbeitsunfähig“ – zwei gegenläufige Schlussfolgerungen…

…lässt diese Meldung von O-Ton-Arbeitsmarkt zu. Darin heißt es unter anderem:

„Aus Sicht der Wissenschaft gibt es einen kausalen Zusammenhang zwischen der tatsächlichen Beschäftigungslosigkeit und Gesundheit bzw. Krankheit. So erhöhen nicht nur vorhandene physische und psychische Einschränkungen das Risiko, arbeitslos zu werden. Mehrere Studien deuten auch darauf hin, dass sich Arbeitslosigkeit negativ auf die psychische Gesundheit der Betroffenen auswirkt. Hierauf weist beispielsweise der Fehlzeiten-Report 2018 der Krankenkasse AOK hin.“

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„Ü50 und arbeitslos – Aussortiert und diskriminiert“ – und was hat das mit dem Erwerbsgebot zu tun?

Eine Dokumentation des Schweizer Fernsehens SRF, hier geht es zur entsprechenden Website. Interessant ist, wie innerhalb des bestehenden Systems sozialer Sicherung in der Schweiz darauf reagiert werden könnte, um Verbesserungen zu erreichen. Nicht thematisiert wird, woher die Ausgrenzung überhaupt rührt, weshalb sie heute solch gravierende Folgen hat.

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„Ein Gelbwestenprogramm für Deutschland 2019“ – welche Grundsicherung?

Ein Gelbwestenprogramm für Deutschland entwirft Nobert Häring in seinem Blog und stellt manch interessante Forderung an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags.

An einer Stelle kommt er auf die Frage nach einer Grundsicherung zu sprechen und formuliert:

„Erhöhen Sie die Grundsicherung auf ein Niveau, das ein Leben in Würde ermöglicht, insbesondere für Familien mit Kindern.
Beenden Sie die Kürzungen von Leistungen unter das Existenzminimum. Stellen Sie (falls und wo finanzielle Anreize tatsächlich nötig sein sollten) auf ein Bonussystem um.“

Was folgt hieraus genau?

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„Hartz IV ist von gestern“…

…das soll Lars Klingbeil, Generalsekretär der SPD, in einem Interview mit focus gesagt haben. Nun haben wir solche Ankündigungen im vergangenen Jahr schon öfter gehört (siehe auch hier), im Debattencamp der SPD vom Wochenende wurden sie wiederholt, bislang jedoch haben sie sich als Enten erwiesen. Die entscheidende Frage ist, wie die SPD das erreichen will? Solange es eine Grundsicherung heutigen Zuschnitts gibt, wird die Realität von Hartz IV, auch wenn die Bezeichnung verschwindet, fortbestehen. Denn diese Realität hängt nicht an Bezeichnungen, sondern an der Verknüpfung von Grundsicherung und Erwerbsverpflichtung samt der nötigen Sanktionsinstrumente, um Wohlverhalten von Leistungsbeziehern erreichen zu können.

Das kann man nun lange kritisieren und – wie andere – eine repressionsfreie Grundsicherung fordern. Doch sie erliegt der Illusion, dass sich dann Entscheidendes verändert, wenn schöne Bezeichnungen gewählt werden, ohne den normativen Charakter einer solchen Leistung in Augenschein zu nehmen. Denn entscheidend ist, ob das Erwerbsgebot bestehen bleibt oder nicht. Solange es bestehen bleibt, wird es Sanktionsinstrumente geben müssen, damit Leistungen nicht auf Dauer bezogen werden. Solange es das Erwerbsgebot gibt, sind sie eben nicht auf Dauer angelegt. Da ist es doch geradezu sympathisch, wenn, wie z. B. Christoph Butterwegge es getan hat, zumindest ganz offen auf die Erwerbsverpflichtung jeder erwerbsfähigen Person gepocht wird. Da weiß man, womit man es zu tun hat.

Sascha Liebermann

„Wie das Grundeinkommen die Menschen für die Digitalisierung wappnet“…

…das ist Meera Zarembas Replik auf den Beitrag von Ralf Stegner auf vorwärts, auf den wir schon hingewiesen haben. Siehe auch den polemisch zuspitzenden Vortrag von ihr über die „Arbeitsgesellschaft“ hier.

Zaremba schreibt in einer Passage ihres Beitrags:

„Die Arbeitsmotivation sinkt übrigens nicht, wenn Menschen Grundeinkommen erhalten. Im Gegenteil. Noch nie hätten sie so viel gearbeitet und seien dabei so wenig gestresst gewesen, berichten viele der Teilnehmer. Andere Experimente, z.B. aus den USA und Kanada, kommen zu ähnlichen Ergebnissen.“

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