Grundeinkommen versus Mindestlohn

Frühere Beiträge zum Mindestlohn (hier auch Thesen dazu) und zur Frage, wie sich die Lage von Bürgern mit Behinderung verändert.

Sascha Liebermann

„Nicht ohne meinen Strohhalm!“ – Raul Krauthausen weitet den Blick…

…und zeigt, wie schnell in Diskussionen die Bedarfe von Menschen übersehen werden können, weil man sie nicht im Blick hat, hier im Falle von Menschen mit Behinderung. Hier geht es zum Beitrag auf Spiegel Online.

Was Krauthausen hier schreibt, trifft auf die Folgen von Hartz IV im allgemeinen ebenso zu und die Lebensgeschichten, die sich dahinter verbergen.

„Warum die Garantiesicherung nicht die Lösung ist – Stephanie Aeffner“ – über Folgen der Bedürftigkeitspüfung durch Erwerbsgebot

Diese Stellungnahme zeigt, welche Verwerfungen eine Bedürftigkeitsprüfung mit sich bringen kann, wenn Antragsteller auf Sachbearbeiter treffen, die nicht verstanden haben, dass sie der Sicherung eines Rechtsanspruches dienen. Es sind aber zugleich Verwerfungen, die durch das Erwerbsgebot befördert werden, weil nun die Integrität des Einzelnen mit dem Erwerbsgebot kollidiert. Eine Garantiesicherung würde aber immerhin die Erwerbsbereitschaft nicht mehr zum Kriterium erheben und damit den normativen Charakter der Absicherung verändern im Verhältnis zu heute, wenngleich die Erwünschtheit von Erwerbstätigkeit als vorrangige Enkommensquelle bestehen bliebe. Stigmatisierungseffekte würden dadurch gemildert, aber nicht aufgehoben.

Vor mehr als zehn Jahren hatte Martina Steinheuer sich zu „Grundeinkommen und Behinderung“ deutlich geäußert.

Sascha Liebermann

„Gleiches Geld für alle?“ – Grundeinkommen bei Aktion Mensch

„Kann das Bedingungslose Grundeinkommen der Schlüssel zu mehr gesellschaftlicher Teilhabe für Menschen mit Behinderung sein? Das wird schon lange kontrovers diskutiert. Unsere Autoren legen das Für und Wider dar.“ Mit dieser Einleitung wird eine Diskussion über Pro und Contra des Bedingungslosen Grundeinkommens auf der Website der Aktion Mensch eröffnet. Der Pro-Beitrag stammt von Martina Steinheuer, die sich schon vor vielen Jahren sich zur dieser wichtigen Frage geäußert hat.

Das Bedingunslose Grundeinkommen und Menschen mit Behinderungen oder gravierenden Erkrankungen

Pressenza Berlin hat ein Interview Interview von Magali Corpataux, Secrétaire romande, AGILE.CH veröffentlicht, in dem einmal – was wirklich sehr selten vorkommt – die Sprache darauf kommt, was ein Bedingungsloses Grundeinkommen für Menschen bedeuten könnte, die mit einer oder verschiedenen Behinderungen leben bzw. gravierend erkrankt sind.

Julien Dubouchet-Corthay, Vorstandsmitglied von BIEN-Schweiz und Zentralsekretär des Westschweizer Zweigs von Pro Mente Sana, gibt einen Einblick in etwaige Verbesserungen:

Was macht das BGE zu einer würdigen Lösung für Menschen mit Behinderung?
Erstens richtet es ein gemeinsames System ein. Es behandelt Menschen mit und ohne Behinderung gleich. Zum Beispiel gäbe es kein Bitten, Rechtfertigen, medizinisches Argumentieren mehr, um eine IV-Rente zu erhalten. Nebenbei gesagt, gäbe es schönere Ausdrücke als «Invalidenversicherung», wenn es um die Selbstachtung geht. Zweitens würden die zahlreichen Menschen, die einen legitimen Anspruch auf Unterstützung haben, aber heute keine entsprechenden Schritte unternehmen – da zu kompliziert, zu erniedrigend –, ebenfalls das BGE erhalten. Aus diesem Blickwinkel ist das BGE ein wesentlicher Schritt in Richtung Inklusion. Drittens ist die IV ein in mancherlei Hinsicht überholtes System, insbesondere wenn es um Menschen mit einer psychischen Erkrankung geht. Auch wenn sie oft völlig genesen, so ist der Weg zur Genesung doch kein langer, ruhiger Fluss. Auf Phasen mit Krisen folgen stabile Perioden, während denen es durchaus möglich ist zu arbeiten. Die IV ist indessen nicht für solche Sachlagen gedacht.

Tut das BGE nicht den Arbeitgebern einen Gefallen, die wenig Druck erfahren, Menschen mit Behinderung einzustellen? Es wäre doch einfach, sich auf diese Entschädigung zu berufen, damit man um alles, was zugunsten von Mitarbeitenden mit Behinderung wäre, herumkommt.
Okay, lassen Sie uns darüber diskutieren, wenn sich die Arbeitgeber um Menschen mit Behinderung zu reissen beginnen! (lacht) Aber im Ernst: Seit langem bezahlen die Arbeitgeber lieber Sozialabgaben, als dass sie Menschen mit Behinderung integrieren. Zurzeit, angesichts der hohen Arbeitslosigkeit, ist es illusorisch, eine signifikante Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt zu erwarten. Der Arbeitsmarkt, der heute übrigens einen ziemlich unzutreffenden Namen trägt. Wie jeder Markt sollte er eigentlich den Gesetzen von Angebot und Nachfrage entsprechen. Tatsächlich aber herrschte nie zuvor ein solches Ungleichgewicht zwischen Angestellten, die eine Stelle dringend nötig hätten, um leben zu können, und Arbeitgebern, die aus ihrer Position der Stärke heraus in einem unerschöpflichen Teich fischen können! Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein für Menschen, die keine Wahl haben. So ist die Garantie für ein bedingungsloses Einkommen ein echtes Empowerment für alle – egal ob sie bei guter Gesundheit sind oder nicht!“

Vor etlichen Jahren hatte einst Martina Steinheuer darüber geschrieben, was es in Deutschland heißt, auf Unterstützungsleistungen in diesem Falle angewiesen zu sein.

Siehe auch „Behinderung, häusliche Pflege und das Bedingungslose Grundeinkommen“.

Behinderung, häusliche Pflege und das Bedingungslose Grundeinkommen

In der aktuellen Ausgabe des Magazins der Neuen Zürcher Zeitung, dem NZZ Folio, ist ein lesenswerter Bericht darüber zu lesen, wie Persönliche Assistenten (PA) behinderten Menschen das Leben erleichtern können. Unter dem Titel „Die rechte Hand“ legt Tom Shakespeare dar, wie ein Leben möglich wäre, das mehr Selbstbestimmung zuließe, als es in jedem noch so guten Heim möglich ist. Finanziert würde der PA vom Gemeinwesen; wie das Geld eingesetzt wird, entscheidet der Bezieher der Geldleistung selbst. Gerade angesichts der Diskussion um eine Leistungsverbesserung für Pflegebedürftige und ihre Angehörige, kurz „Pflege Bahr“( siehe auch die Kritik auf den Nachdenkseiten) wird deutlich, was ein BGE leisten könnte. Als Leistung an die Person jenseits jeglichen Bedarfs schafft es eine andere Basis: es erkennt die Person um ihrer selbst willen an. Jegliche Form der Pflege würde damit auf ein sicheres Fundament gestellt (Bedarfe oberhalb des BGE müssten gedeckt werden), zugleich würde sich die Einkommenssituation derjenigen verbessern, die sich dieser Aufgabe beruflich widmen würden.

Weitere Beiträge zum Thema: „Grundeinkommen und Behinderung“ von Martina Steinheuer.
„Souveränität gewinnen“ und „Bittsteller oder Bürger“ von Sascha Liebermann.

Grundeinkommen und Behinderung – ein Beitrag von Martina Steinheuer

Auf der Website des Netzwerk Grundeinkommen findet sich ein Beitrag von Martina Steinheuer zum Thema „Grundeinkommen und Behinderung“. Die Autorin stellt heraus, wie sehr auch Behinderte durch ein Grundeinkommen an Freiräumen gewinnen könnten im Vergleich zu ihrer heutigen Lage. Damit wird die Grundeinkommensdiskussion um einen weiteren Aspekt bereichert, der bislang wenig Aufmerksamkeit gefunden hat.