„Ü50 und arbeitslos – Aussortiert und diskriminiert“ – und was hat das mit dem Erwerbsgebot zu tun?

Eine Dokumentation des Schweizer Fernsehens SRF, hier geht es zur entsprechenden Website. Interessant ist, wie innerhalb des bestehenden Systems sozialer Sicherung in der Schweiz darauf reagiert werden könnte, um Verbesserungen zu erreichen. Nicht thematisiert wird, woher die Ausgrenzung überhaupt rührt, weshalb sie heute solch gravierende Folgen hat.

Zu verstehen ist dieser Zusammenhang nicht, ohne sich mit dem normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit zu beschäftigen. Das daraus resultierende Erwerbsgebot setzt den Maßstab, an dem sich der Einzelne messen lassen muss, an dem beurteilt wird, ob jemand einen sinnvollen Beitrag zum Gemeinwesen leistet oder nicht. Das steht zwar im Widerspruch zu den Grundfesten der politischen Ordnung einer Demokratie, entspricht jedoch der normativen Grundlage des Sozialstaats – nicht nur in der Schweiz. Wie sähe die Lage aus, wenn die Grundlage eine andere wäre, wenn der Sozialstaat in seinem Zentrum nicht das Erwerbsgebot, sondern Autonomie hätte, wenn also der Einzelne um seiner selbst willen abgesichert würde und nicht, weil er kein Erwerbseinkommen hat? Wie also wäre das mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen?

Sascha Liebermann