Nürnberger Gespräche: Bedingungsloses Grundeinkommen im Widerstreit

Aus der Ankündigung: „1000 Euro im Monat – einfach so und für jeden. Eine linke Spinnerei oder notwendig angesichts des digitalen Wandels? Diese Frage diskutierten im Rahmen der Nürnberger Gespräche am 7. Mai 2018 Heinrich Alt (ehemaliges Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit), Ronald Blaschke (Mitgründer des Netzwerks Grundeinkommen und Herausgeber mehrerer Bücher zum Thema), Prof. Anke Hassel (Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung) und Georg Schürmann (Geschäftsleiter der Triodos Bank N.V. Deutschland). Nach einer Einführung von Prof. Joachim Möller (IAB) moderierte Gerhard Schröder (Deutschlandradio) die Diskussion. Nürnbergs Stadtkämmerer Harald Riedel hielt das Schlusswort“.

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Stigmatisierung durch Leistungsbezug, der Grund: der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit

Wir haben kürzlich auf einen Beitrag von Helga Spindler über Kinderarmut hingewiesen, in dem es auch darum ging, deutlich zu machen, dass Kinderarmut immer Familienarmut ist und Kinder nicht von der Familie separiert betrachtet werden können. In der Diskussion um eine Kindergrundsicherung bzw. ein Kindergrundeinkommen geschieht das durchaus. Nun hat der Beitrag von Helga Spindler, der auf den Nachdenkseiten veröffentlicht wurde, Kritik auf sich gezogen, Sie finden sie hier.

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Bildungsgutscheine und ihre gegenwärtige Kritik – eine Verwunderung

Bildungsgutscheine, gegenwärtig in Form einer Chip-Karte diskutiert, sollen gewährleisten, dass öffentlich bereit gestellte Mittel auch denen zukommen, für die sie gedacht sind. Da Kinder in der Gefahr leben, von ihren Eltern übergangen zu werden (es geht natürlich nur um ALG-II-Bezieher) – so die Denke hinter den Gutscheinen -, dürfen Leistungen nicht in Bargeld an die Eltern erfolgen. Auch diese Diskussion ist ein Beleg für das Misstrauen in die Eltern, denn erwogen wird nicht, in Fällen, wo tatsächlich die Kinder vernachlässigt werden, solchen Sachleistungen gegenüber einer Bargeldleistung den Vorzug zu geben oder einzugreifen, wo das Kindeswohl bedroht ist. Es soll stattdessen von Anfang an verhindert werden, dass ein Missbrauch überhaupt geschehen kann.

Die Weltfremdheit solcher Überlegungen erstaunt einen stets von Neuem. Eltern, denen das Wohl ihrer Kinder tatsächlich nichts bedeutet, sind die Ausnahme und nicht die Regel. Weshalb es zu diesen Ausnahmen kommt, das ist nur zu begreifen, wenn die Lebensgeschichte der Eltern in Augenschein genommen wird. Aufgrund von Traumatisierungen sind in vielen solcher Fälle Eltern derart mit sich beschäftigt, dass sie sich ihren Kindern nicht genügend widmen können. Wo sie heute schon Geldleistungen nicht in Bildungsförderung umsetzen, werden sie auch die Chip-Karte nicht in diesem Sinne nutzen. Die Bewältigung des Alltags ist für manche Eltern eine Herausforderung, die alle Aufmerksamkeit verlangt. Diesen Eltern – und ihren Kindern – ist mit einem Generalverdacht und der Bevormundung, die Bildungsgutscheine beinhalten, nicht geholfen. Die Stigmatisierung wird nur verstärkt und nicht gemildert (siehe hierzu auch „Unterhaltsrecht“, „Armut“ und „Kinder- und Jugendhilfe“). Stattdessen müsste die Stigmatisierung aufgehoben werden.

Ebenso verwunderlich wie diese Weltfremdheit des Vorschlags ist die Kritik mancher Kritiker an ihm (siehe z.B. die Nachdenkseiten, die FAZ ). Als seien nicht alle Leistungen, die als Einkommensersatz fungieren und nur nach Bedarfsprüfung vergeben werden unter den Bedingungen einer Erwerbsverpflichtung stigmatisierend. Die Kritiker haben offenbar vergessen, wie sehr der Sozialstaat schon vor den sogenannten Hartz-Gesetzen Leistungsempfängern eine Mitwirkungspflicht auferlegte, die unter Androhung von Sanktionen eingefordert werden konnte (BSHG §§ 1 und 25). Die Bildungsgutscheine sind nur konsequenter Ausdruck dieser Bevormundungs- und Misstrauenshaltung, aber nicht überraschend und schon gar nichs Neues (siehe auch Bürgerarbeit).

Anders wäre die Lage erst, wenn bedarfsgeprüfte Leistungen zusätzlich zu bedingungslosen Leistungen bereitgestellt würden. Durch ein bedingungsloses Grundeinkommen würde das Einkommen gesichert, durch die bedarfsgeprüften würden darüber hinausgehende Unterstützungsleistungen bereitgestellt (siehe z.B. „Grundeinkommen und Behinderung“ von Martina Steinheuer). Weil die Bedarfsprüfung für solche Leistungen sich nicht mehr auf die Einkommenssicherung richtet, sich also nicht mehr daran orientiert, dass der Bezieher der Erwerbsverpflichtung nachkommt, wäre sie auch nicht mehr stigmatisierend. Ihre Bewilligungsgrundlage wäre auf der Basis eines bedingungslosen Grundeinkommens eine andere. Sie richtete sich auf die Ermöglichung von Autonomie und Selbstentfaltung und hätte darin ihre Begründung, ohne ihre inhaltliche Ziele vorzugeben. Genau diesen Aspekt sehen die Kritiker der Bildungsgutscheine nicht, und dass die FDP gerade diese Bevormundung gut heißt, verrät uns viel über ihre fehlende Liberalität. Auch das ist aber nicht überraschend, denn, wer sich zu den Faulheitsbekämpfern schlägt, kann die Freiheit des Einzelnen nicht verteidigen.

Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen allerdings würden alle Souveränität gewinnen.

Sascha Liebermann

Zumutbarkeitsregelung, Mindestlohn, repressionsfreie Grundsicherung – Übergangsszenarien und BGE

Von manchen Vertretern einer Sozialpolitik, die eine repressionsfreie Grundsicherung befürworten, sich aber gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen aussprechen, wird folgendes Argument vorgebracht: Ein Mindestlohn habe eine wichtige Schutzfunktion, da er eine Zumutbarkeitsgrenze schaffe, unterhalb derer ein Arbeitsuchender kein Arbeitsangebot annehmen müsse. Schön und gut, wenn wir einmal nur diesen Sachverhalt betrachten, dass dadurch tatsächlich eine Verdienstuntergrenze eingerichtet wird. Wird damit eine weitreichende Veränderung erreicht?

Wer keine Erwerbsarbeit hat, aber ein Einkommen benötigt, muss weiterhin einer Erwerbsarbeit nachgehen, davor schützt ihn auch der Mindestlohn nicht. Er schützt ihn (so die Behauptung) lediglich davor, eine Stelle anzunehmen, die kein auskömmliches Einkommen verschafft. Er muss jedoch weiterhin, schon im Bundessozialhilfegesetz von 1961 war das vorgesehen, dazu beitragen, die Leistung nicht mehr zu benötigen, d.h. er muss dazu beitragen, selbst ein Einkommen zu erzielen, es sei denn, er ist erwerbsunfähig oder erfüllt einen anderen Ausnahmetatbestand. Damit bleibt also eine Erwerbsverpflichtung bestehen, die Transferleistungen sind nach wie vor Ersatzleistungen.

Gehen wir einen Schritt weiter und pauschalieren den Leistungsbezug, indem heute unterschiedene Leistungen zusammengefasst werden. Das wäre auf jeden Fall ein Schritt zu einer liberaleren Handhabung. Bestehen bleibt aber auch hier, dass, wer Leistungen haben will, Ansprüche anmelden und die Berechtigung nachweisen muss. Wer nun aber gar keiner Erwerbsarbeit nachgehen will, sich stattdessen um pflegebedürftige Mitmenschen ehrenamtlich kümmern will, wer für seine Kinder zuhause bleiben will, was würde derjenige denn machen? Woher erhält er sein Einkommen? Entweder vom Partner oder von einer Sozialbehörde, der gegenüber er wiederum eine Anspruchsberechtigung nachweisen muss, damit er die Pauschale erhält. Auch hier ist die pauschalierte Leistung eine Ersatzleistung, das Erwerbsideal bleibt aufrechterhalten, an dem sich der Einzelne orientieren muss.

Gehen wir noch einen Schritt weiter und lassen die pauschalierten Leistungen nach dem Prinzip einer Negativen Einkommensteuer (dazu ausführlich hier) finanzieren. Sie geht soweit, dass lediglich eine Mindesteinkommensgrenze, sagen wir pro Jahr, festgelegt wird. Wer sie unterschreitet, erhält eine Steuergutschrift. Dieser Weg ist noch liberaler als die Pauschalierung, da lediglich das Einkommen erfasst und überprüft werden muss, ob es oberhalb oder unterhalb der Mindesteinkommensgrenze liegt. Ansprüche müssen nicht eigens gelten gemacht, Anträge nicht ausgefüllt werden. Liegt das Einkommen unterhalb des festgelegten Minimums, erhält die betreffende Person eine Steuergutschrift. Sie ist weder mit Arbeitsförderungs- noch mit Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen notwendig verbunden. Doch an einem Sachverhalt ändert auch die Negative Einkommensteuer gar nichts: Die Steuergutschrift ist immer noch eine Ersatzleistung, die erst gewährt wird, wenn kein ausreichendes Einkommen durch eigene Bemühungen erzielt worden ist. Auch die Negative Einkommensteuer hält also am Erwerbsideal fest, selbst wenn alle Beaufsichtigungen bis auf die Einkommensfeststellung wegfallen, muss der Bezieher sein Handeln vor dem Erwerbsideal rechtfertigen.

Die stigmatisierenden Effekte, die auch diejenigen beseitigen wollen, die eine repressionsfreie Grundsicherung befürworten, hängen aber gerade am Charakter der Ersatzleistung relativ zum Erwerbsideal. Solange es gilt, solange bleiben Transferleistungen Ersatzleistungen und folglich ihr Bezug stigmatisierend. Kommen weitere Auflagen hinzu, Verpflichtungen, die der Bezieher eingeht, verstärken sie die Stigmatisierung.

Wer sie tatsächlich aufheben will, muss das Erwerbsideal aufheben, es steht ihm dafür ein einfacher Weg offen: die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens von der Wiege bis zur Bahre für jeden Staatsbürger, Kinder wie Erwachsene gleichermaßen. Dass dann, wie oft behauptet wird, öffentliche Leistungen reduziert werden, ist nicht notwendig so. Wo das BGE Leistungen ersetzen kann, bedarf es keiner weiteren. Hier handelt es sich dann nicht um eine Reduzierung, sondern um eine Reorganisation. Wo es sie nicht ersetzen kann, erhalten beizubehaltende Transferleistungen einen anderen Charakter. Was genau ersetzt werden kann, bedarf einer eingehenden Prüfung.

All diese Überlegungen machen auf eine Schwierigkeit aufmerksam, die allzuleicht übersehen werden kann. Das volle BGE, so wie es einmal erreicht werden sollte, wird es nicht von Anfang angeben, es bedarf einer evolutiven Umgestaltung. Aus diesem Grund beschäftigen sich auch die Grundeinkommensbefürworter in jüngster Zeit damit besonders (Siehe die Beiträge auf der Seite des Netzwerk Grundeinkommen). Sie sehen sich in der Defensive gegenüber den Verteidigern des Bestehenden oder denjenigen, die die ungewissen Entwicklungen fürchten, die ein BGE mit sich bringt. Hilfreich sind Übergangsszenarien allemal, sie machen deutlich, wie angefangen werden könnte. Doch sie sind auch defensiv, können sogar bremsend wirken auf die öffentliche Diskussion. Solange kein öffentlicher Konsens darüber herrscht, dass es ein BGE langfristig geben soll, solange müssen mögliche Auswirkungen eines BGE in aller Breite entworfen werden. Erst wenn wir wissen, wohin wir gelangen wollen, verstellen Übergangsschritte nicht den Blick und werden mit Zielen verwechselt. Eine Darstellung der Auswirkungen eines BGE in aller Breite tut Not und wird nach wie vor viel zu wenig geleistet. Erst wenn die Breitenwirkung zum Gemeingut geworden ist, sind Übergangsszenarien ungefährlich.

Sascha Liebermann

Argumente für Erziehungscamps – Einwände gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen

Wer die Diskussion um Gewalttaten Jugendlicher verfolgt hat, wird sich in manchem an die Einwände gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen erinnert fühlen. Von einem BGE befürchten einige, dass es den Anreiz Arbeit aufzunehmen abschaffe, dass manchen damit die Disziplinierung, manchmal auch als Strukturierung bezeichnet, durch einen geregelten Arbeitstag fehle und sie nur herumhängen und verwahrlosen. Deswegen müssen Bürger, die sich als nicht arbeitswillig zeigen, auch entsprechend sanktioniert werden. Nicht von ungefähr hat Götz W. Werner Hartz IV einmal mit offenem Strafvollzug verglichen. Zusammenfassen lassen sich diese Einwände auch so: Wozu der Mensch nicht angehalten wird, wofür ihm keine Belohnung winkt, das ist er nicht zu unternehmen bereit. Zwar können wir mit diesem Menschenbild nicht erklären, weshalb all die unentgeltlichen Leistungen in unserem Gemeinwesen erbracht werden. Wir können damit auch nicht erklären, weshalb viele trotz der Widerstände, auf die sie treffen, sich nicht von ihren Vorhaben abbringen lassen. Unerklärlich bleibt mit diesem Menschenbild auch, wie eine Demokratie überhaupt lebensfähig ist, wo sie doch gerade die Bürger zum Souverän erhebt und ihnen also vertraut. Dennoch wird in mehr Selbstbestimmung eine Bedrohung erkannt.

Nun wird angesichts der Gewalttaten Jugendlicher von schärferen Gesetzen eine abschreckende, von „Erziehungscamps“ eine heilsame Wirkung erhofft. In „strengen Regeln, Sport, Disziplin, Arbeit und Verhaltenstraining“ (CDU, Wiesbadener Erklärung) wird ein probates Mittel erblickt, damit die Täter wieder einen „Weg in die Gesellschaft“ finden. „Pädagogik ohne Härte“ (Roland Koch in „Hart aber Fair“, ARD) sei der falsche Weg. Neben einer strafrechtlichen Verfolgung solcher Taten, die notwendig ist, wird wenig davon gesprochen, weshalb solche Taten verübt werden, was ihr Entstehungshintergrund ist, welche Schlussfolgerungen sie auf die Persönlichkeit der Täter und damit auf Resozialisierungschancen zulassen. Über Hinweise von Experten auf die illusionären Hoffnungen, die mit schärferen Strafen verbunden werden, wird hinweggesehen.

Vergleichbar der Diskussion über den „Missbrauch“ von Sozialleistungen, über die Wirkungen einer sozialen Hängematte und den „Missstand“ dauerhaften Sozialhilfebezugs werden all zu schnell bloß Symptome festgestellt. Verzichtet wird aber auf eine tragfähige Erklärung jenseits oben genannter Vorstellungen vom Menschen als anreizgesteuertem Wesen. Beide, jugendliche Gewalttäter wie dauerhaft Sozialhilfe Beziehende, werden durch weitere Sanktionen nur noch mehr in die Enge getrieben. Während im einen Fall u.a. ein schwaches Selbstwertgefühl und mangelnde Aggressionskontrolle, die auf ein sozialisatorisches Misslingen schließen läßt, zu Gewalttaten führt, ist im anderen Fall ein schwaches Selbstwertgefühl und eine traumatisierte Lebensgeschichte Grund dafür, das Leben nicht so in die eigenen Hände nehmen zu können, wie es unseren Vorstellungen entspricht. In beiden Fällen besteht ein Ausweg jenseits dauerhafter Sicherheitsverwahrung und Dauerstigmatisierung nur darin, Erfahrungen zu ermöglichen, an denen ein Selbstwertgefühl sich bilden kann. Jugendliche Gewalttäter werden nur dann nicht mehr gewalttätig werden, wenn sie Bindungserfahrungen machen können, wenn sie also in ihrer Problemlage ernst genommen und als Individuen anerkannt werden. Sozialhilfebeziehern wäre schon viel mit der Aufhebung des Stigmas geholfen, das Druck auf sie ausübt. Gerade sie, die sich wenig verteidigen und ihren Rechtsanspruch eher aufgeben, werden von den Sanktionen der ARGEn besonders in die Enge getrieben.

Aufheben würde diese Stigmatisierung ein Bedingungsloses Grundeinkommen, das von der Wiege bis zur Bahre gewährt wird und die Bürger um ihrer selbst willen anerkennt. Erst dann ist das normative Ideal aufgehoben, nachdem alle in eine Erwerbsarbeit streben sollen, ein Ideal, das zu der Stigmatisierung führt, die autonomiehemmend und nicht autonomiefördernd wirkt.

In der Diskussion über Erziehungscamps wie in der zum Bedingungslosen Grundeinkommen geht es darum, dass wir eine Antwort auf die Frage geben, wodurch ein mündiges Leben befördert wird. Wollen wir unsere, der Bürger, Mündigkeit stärken, dann müssen wir um unserer selbst willen ernst genommen und anerkannt werden. Mündig zu sein setzt aber voraus, sich bilden und engagieren zu können, wo der Einzelne es für wichtig und richtig erachtet. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen erst legt uns Bürgern die Verantwortung in die Hände, von der gerne geredet, für die aber wenig getan wird.

Sascha Liebermann