…so Heinrich Alt, Mitglied im Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 15. Dezember, Seite 18. Darin äußert er sich positiv über den Mindestlohn und ablehnend zum Bedingungslosen Grundeinkommen.
Der Interviewer fragt, nachdem Alt darüber gesprochen hat, dass die Hälfte der „Personalressourcen“ in die Leistungsberechnung des Arbeitslosengeldes fließen:
„SZ: Wäre es daher nicht sinnvoll, dieses ganze System abzuschaffen und den Menschen einfach ein bedingungsloses Grundeinkommen zu gewähren?
ALT: Das ist eine faszinierende Idee. Aber wir würden den Menschen damit eine falsche Botschaft vermitteln. Im Kern heißt das doch: Wir brauchen euch nicht, aber wir lassen euch auch nicht verhungern. Das halte ich für einen zutiefst inhumanen Gedanken. Ich bin dafür, den Menschen das Gefühl zu geben, gebraucht zu werden. Es gibt kein anstrengungsloses Glück. Bundespräsident Gauck hat zu Recht gesagt: Es schwächt die Schwachen, wenn wir nichts mehr von ihnen erwarten.“
Wenn Alt beklagt, dass BGE sende die Botschaft „Wir brauchen euch nicht“, könnte mit Fug und Recht genau das Gegenteil über das BGE gesagt werden: Wir stellen als Gemeinwesen ein BGE bereit, weil wir uns um unserer selbst und das Gemeinwesen um seiner selbst willen anerkennen. Das von Alt konstruierte „Wir“ und „Ihr“ lässt sich nicht auseinanderdividieren, da das „Wir“ zugleich das „Ihr“ beinhaltet. Gerade durch ein BGE würden diejenigen, die heute durch die Sozialgesetzgebung unter Druck gesetzt (siehe frühere Äußerungen von Heinrich Alt hier und hier) und an den Rand gedrängt werden, in die Mitte aufgenommen. Statt dieser Befreiung vom Paternalismus hält Alt diesen Paternalismus hoch, wenn er „Menschen das Gefühl“ geben will, gebraucht zu werden. Statt einer solchen pädagogischen Vereinnahmung, die dann doch nur ein „Gefühl“ vermittelt, würde ein BGE reale Möglichkeiten schaffen, das eigene Leben zu leben und nicht eines, das andere für richtig halten. Zuletzt darf der Hinweis nicht fehlen, dass es kein „anstrengungsloses Glück“ geben könne – wozu der Hinweis? Ist vielleicht die Sanktionspraxis nach dem Sozialgesetzbuch eine ganz brauchbare Knute, um das „Gefühl“ zu vermitteln, unter welchen Bedingungen jemand und wofür „gebraucht“ wird?
Sascha Liebermann