…darüber berichtet ein Beitrag in der Die Zeit von Zacharias Zacharakis. Der Beitrag schließt mit dieser Bemerkung:
„Das Experiment zum Grundeinkommen ist nun die erste Initiative dieses neuen Politikansatzes. Fachleute sind sich einig, dass sich ein Grundeinkommen nicht von heute auf morgen einführen lässt, sondern nur schrittweise. Zum Beispiel zunächst für Kinder und Auszubildende, dann für Arbeitlose und Rentner, später für Alleinerziehende und andere Bedürftige und so weiter. Finnland macht jetzt einfach mal den ersten Schritt.“
Jeder Gesetzgebung, die auch im Falle der Einführung eines Grundeinkommens notwendig wäre, geht eine Diskussion über genau dieses Gesetz voraus – das gehört zu den Verfahren in einer Demokratie. Das Szenario einer Einführung von heute auf morgen ist von daher ohnehin weltfremd, ein Pappkamerad, zu dem eine Gegenposition zu beziehen ein Heimspiel ist, aber keine besondere Einsicht. Das heißt aber nicht, dass ein BGE „schrittweise“ eingeführt werden müsste, wie der Autor meint, und wie es in jüngerer Zeit öfter zu hören ist. Wir haben in Deutschland z. B. einen Grundfreibetrag in der Einkommensteuer, wir haben Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe – beide gehen darauf zurück, das Existenzminimum zu sichern. Beide können also problemlos in ein BGE umgestaltet werden, um genau dieselbe Aufgabe zu erfüllen. Weshalb eine gruppenspezifische Einführung naheliegender sein sollte als eine Umgestaltung, erschließt sich nicht aus dem Beitrag. Dass die schrittweise Einführung womöglich der Umgestaltung der heutigen Leistungen in eine Ausschüttung als BGE vorgezogen würde, wäre politischer Wille, nicht aber in der Verfasstheit unseres Gemeinwesens begründet.
Sascha Liebermann