Die Kommission „Arbeit der Zukunft“ bei der Hans Böckler Stiftung hat unter dem Titel „Arbeit transformieren!“ „Denkanstöße“ veröffentlicht. Dem Bedingungslosen Grundeinkommen werden nur zwei Bemerkungen gewidmet, die eine bezieht sich auf etwaige Folgen der Digitalisierung (S. 55), die andere darauf, eine Alternative zum BGE vorzuschlagen: „bedingungslose Grundzeiten“ (S. 62):
„Um wachsende Lohnungleichheit einzudämmen, stehen diverse Instrumente zur Verfügung wie eine solidarische Lohnpolitik, überproportionale Tarifsteigerungen, ein Zurückdrängen prekärer Beschäftigungsverhältnisse und veränderte Entgeltordnungen. Zusätzlich könnte auch ein Sockel für die Arbeitszeit die Lage verbessern: eine Grund- bzw. Mindestarbeitszeit. Das ist kein aus der Luft gegriffener Gedanke: Frankreich führte sie 2014 ein; seitdem gilt für alle neuen Teilzeitverträge eine Mindestarbeitszeit von 24 Stunden pro Woche, 104 Stunden pro Monat und 1.102 Stunden pro Jahr. In Deutschland sehen die Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie Untergrenzen für die Wochenarbeitszeit vor; bereits in der Tarifrunde 2003 hatten die Mitglieder der Tarifkommission bei ver.di eine tägliche zusammenhängende Mindestarbeitszeit von vier Stunden und eine wöchentliche Mindestarbeitszeit von 20 Stunden gefordert…“
So weit, so innovativ die „Denkanstöße“, was heißt das konkret? Wer Einkommen erzielen will, muss mindestens halbtags erwerbstätig sein – wieder eine Förderung von Erwerbstätigkeit, die als schützenswert gilt. Und wer nicht erwerbstätig sein will, weil er anderes, wichtigeres zu tun hat? Der hat das Nachsehen, denn normativ gilt Erwerbstätigkeit als Non-plus-ultra.
Sascha Liebermann