…diese Frage stellt David Matthews in Times Higher Education. Siehe dazu „Kunst und Wissenschaft – und das bedingungslose Grundeinkommen“ und „Nachwuchsvergessene Hochschulpolitik – und ein bedingungsloses Grundeinkommen“.
Forschungsförderung erfolgt heutzutage immer befristet, meist zwischen 6 Monaten und drei Jahren. Wer keinen unbefristeten Arbeitsvertrag hat, ist im Wissenschafts- und Kunstberieb auf solche Förderungen angewiesen. Sie zu beantragen ist zeitaufwendig, ungewiss, ob man den Zuschlag erhält. Ein BGE könnte hier für eine gewaltige Entlastung sorgen, nicht nur, weil es gegen die Ungewissheiten eine Gewissheit setzt, auf die Verlaß wäre. Es erlaubt auch, die Geschäftigkeit des Wissenschaftsbetriebs zu verlassen, um gleichwohl weiterzuforschen oder sich Forschungsgruppen zu assoziieren. Voraussetzung dafür ist, dass es eine öffentlich zugängliche Infrastruktur gibt, z. B. Bibliotheken. Es gibt Forschungs- und sicher auch Kunstbereiche, in denen aufwendige Materialien oder Instrumente erforderlich sind, dazu kann das BGE wenig beitragen. Aber immerhin: die Existenz absichern. So könnte man sich den Absurditäten des heutigen Wissenschaftssytems durchaus entziehen und zugleich in kleinerem Maße weiterforschen bzw. künstlerisch tätig sein.
Sascha Liebermann