…meldet O-Ton-Arbeitsmarkt.
„Widersprüche von Hartz-IV-Beziehern haben hohe Erfolgsaussichten. Wie aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, wurden im Jahr 2019 über einem Drittel aller Widersprüche (teilweise) stattgegeben. Dazu waren knapp 40 Prozent der Klagen von Hartz-IV-Beziehenden (teilweise) erfolgreich, darunter 8,2 Prozent mittels eines Gerichtsurteils oder eines Beschlusses.“