Nicht allzu lange ist es her, nach Beginn der Finanzkrise 2008, da stellten sich ganz ähnliche Fragen wie heute bezüglich der Auswirkungen auf das Wirtschaftsgeschehen, auf Arbeitsplätze, auf Einkommenssicherung usw. Angesichts der rasanten Entwicklung der Infektionen mit dem Virus SARS-Cov-2 und drastischer Maßnahmen, um seine Verbreitung zu verlangsamen, lässt sich darüber staunen, was alles möglich ist, wenn der Wille dazu besteht. Sogar Grenzschließungen, noch in 2015 von manchen für unmöglich erklärt, werden als probates Mittel genutzt.
Von verschiedener Seite sind nun Hilfen für besonders betroffene gesellschaftliche Gruppen in Erwägung gezogen worden, denen ihr Einkommen wegbricht, wie z. B. bei Selbständigen, Freiberuflern und saisonal Beschäftigten. Kurzarbeitergeld soll ebenfalls helfen, ein großzügiger Umgang mit Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird empfohlen. Der Kreis derer, die solche Leistungen benötigen, wird größer werden. Ein temporäres, gruppenspezifisches Grundeinkommen oder vergleichbare Hilfeformen werden erwogen. Welche Gruppen aber erhalten es? Es stellt sich also die Frage der Ein- und der Abgrenzung. An der gegenwärtigen Situation wird deutlich, woran sich ein Sozialstaat messen lassen muss, ob er auf einfache Weise elementare Fragen beantworten kann. An diesen Antworten fehlt es bislang allerdings, obwohl eine solche vor der Tür steht: ein Bedingungsloses Grundeinkommen.
Vor langer Zeit hieß es auch in der BGE-Diskussion, wir lernten entweder aus Erfahrung oder aus Katastrophen. Letzteres scheint nötig zu sein, um Sinn und Zweck einer Einkommensgarantie ernsthaft erwägen zu können, auch wenn es noch nicht um ein BGE geht.
Sascha Liebermann