…ein Beitrag von Daniela Staber auf utopia, der einen Überblick geben will, aber doch auch Missverständliches erhält. Dass ein BGE z. B. „andere Formen von Sozialhilfe“ ablösen würde, lässt sich als Abschaffung jeglicher bedarfsgeprüfter Leistung verstehen. Wer vertritt das? Auch wenn diese Mär verbreitet ist, so gibt es doch nur wenige BGE-Befürworter, die das vorsehen. Selbst Thomas Straubhaar schließt eine Beibehaltung bedarfsgeprüfter Leistungen nicht aus, wenngleich er sie nicht favorisiert. Manche Voraussage, was die „Menschen“ sich dann trauen würden, scheint mir doch allzu riskant. Auf jeden Fall würde ein BGE manches erleichtern, ob aus den Möglichkeiten für den Einzelnen dann auch Realitäten werden, ist ungewiss. Das hängt noch von anderen Aspekten ab. Weshalb „müssten“ illegale Einwanderer oder Menschen ohne Anspruch auf Grundeinkommen „unattraktive Tätigkeiten „ausüben?
Solange Vertragsfreiheit herrscht, müssen sie gar nichts. Wichtiger noch ist die Einstufung von „unattraktive“, vielleicht gar unangenehm? Die Bewertung einer Tätigkeit hängt stets auch davon ab, wie jemand zu bestimmten Aufgaben steht, welches Verhältnis er dazu hat. Müllwerker halten ihre Tätigkeit nicht für unattraktiv. Selbstverständlich gibt es Tätigkeiten, die angesehener sind als andere, das heißt aber noch lange nicht, dass diejenigen, die diese Wertschätzung teilen, sie deswegen auch ausüben würden. Und zuletzt sei noch erwähnt, dass Löhne immer noch vereinbart werden, und gerade ein BGE die Verhandlungsmacht der Arbeitnehmerseite stärken könnte. Es ist also eine verzerrte Darstellung, wenn Kritiker einwenden, Arbeitgeber könnten Löhne kürzen, dazu müssten Verträge geändert werden. So einfach ist es also nicht. Zugleich muss man allerdings festhalten, dass sich Löhne mit einem BGE ganz anders darstellen. Während Löhne heute (Stichwort Mindestlohn) eine Untergrenze beinhalten sollen, die Existenzsicherungsfunktion, wäre das mit einem BGE nicht mehr notwendig, denn sie würde anders geleistet.
Sascha Liebermann