…, das in der deutschen Fassung bei Zeit Online veröffentlicht wurde. Zur englischen und weiteren Fassungen geht es hier. Über 3000 Wissenschaftler haben unterzeichnet, teils sehr bekannte, darunter mancher, der sich für ein Bedingungsloses Grundeinkommen schon ausgesprochen hat. Statt von diesem ist im Manifest jedoch nur von einer job guarantee die Rede, in Anlehnung an Art. 23 der Erklärung der Menschenrechte. Diese Bezugnahme ist aber auch bezeichnend:
„Ein Weg, um dies zu erreichen, ist die Schaffung einer Arbeitsplatzgarantie („job guarantee“). Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erinnert uns daran, dass jeder Mensch „das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit“ hat. Eine Arbeitsplatzgarantie würde nicht nur jeder Bürgerin und jedem Bürger Zugang zu einer Arbeit bieten, die ein Leben in Würde ermöglicht, sie würde auch unsere kollektive Fähigkeit entscheidend stärken, die vielen drängenden sozialen und ökologischen Herausforderungen zu bewältigen, vor denen wir gegenwärtig stehen. Eine Arbeitsplatzgarantie würde es den Regierungen ermöglichen, auf lokaler Ebene menschenwürdige Arbeit bereitzustellen und gleichzeitig zu den immensen Anstrengungen im Kampf gegen den ökologischen Zusammenbruch beizutragen.“
Siehe unseren früheren Beitrag dazu hier, zum „Recht auf Arbeit“ hier.
Wer eine „Dekommodifizierung“ des Lebens erreichen will, muss das Erwerbsgebot aufheben und die Existenzsicherung davon unabhängig gestalten. Das leistet aber nur ein Bedingungsloses Grundeinkommen.
Es scheint ja eine Zeit der Aufrufe und Unterschriftensammlungen zu sein, das geht sicher auf die besondere Situation zurück. Aber was soll ein so allgemein gehaltenes international verbreitetes Manifest denn bewegen, wenn nicht zugleich eine öffentliche Debatte geführt wird? Die muss in jedem Land entlang der jeweiligen Problemlagen und Selbstverständnisse geführt werden, dort liegt der einzige Ansatzpunkt für Veränderungen, die konkret werden sollen. Das zeigt der Verlauf der jüngeren BGE-Diskussion recht klar.
Sascha Liebermann