So, und nun wird es richtig kompliziert: Vom Arbeitgeber bereitgestelltes Essen wird beim Arbeitslosengeld II als anteiliges Einkommen (!) angesehen und entsprechend auf Hartz IV angerechnet. Solche Gemeinheiten sind in sog. Verordnungen versteckt. https://t.co/JXtfoifRwW
— Inge Hannemann (@IngeHannemann) August 6, 2021