Die „sanktionsfreie Mindestsicherung“ bewahrt den Vorrang des Einkommenserwerbs für die Realisierung der Existenzsicherung gegenüber dem Nicht-Erwerb, dem das #BGE den Vorrang gäbe. Das ist die Fortführung der erwerbszentrierten Sozialpolitik. #Grundeinkommen
— BGE Eisenach (@bge_esa) October 20, 2024
So ist es – siehe unsere früheren Kommentare dazu hier.