Die Erwerbspflicht (= kein #BGE) ist keine Grundüberzeugung von Freiheit und Eigenverantwortung, sondern Bevormundung. Für andere vorwegzunehmen, was sie zu tun haben – nämlich erwerbstätig zu sein – missachtet gerade deren Eigenverantwortung. #Grundeinkommen
— BGE Eisenach (@bge_esa) September 13, 2023
…das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht (siehe hier). Was folgt daraus? Keine Erwerbsverpflichtung und keine Nachrangigkeit des Sozialstaats, sondern eine Vorrangigkeit der Stärkung von Autonomie durch Absicherung einer Einkommensbasis im Geiste der Demokratie. Denn Selbstbestimmung kann nicht zur Disposition stehen in einer Gemeinschaft von Bürgern, ohne sich selbst das Wasser abzugraben.
Sascha Liebermann