…in seiner bekannten Schrift „Die Frau und der Sozialismus“, siehe: Bebel, August (1996 [1879]): Die Frau und der Sozialismus. In: Ausgewählte Reden und Schriften, Bd 10/1, S. 597:
„Sobald die Gesellschaft im Besitz aller Arbeitsmittel sich befindet, wird die Arbeitspflicht aller Arbeitsfähigen, ohne Unterschied des Geschlechts, Grundgesetz der sozialisierten Gesellschaft. Die Gesellschaft kann ohne Arbeit nicht existieren. Sie hat also das Recht, zu fordern, daß jeder, der seine Bedürfnisse befriedigen will, auch nach Maßgabe seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten an der Herstellung der Gegenstände zur Befriedigung der Bedürfnisse aller tätig ist. Die alberne Behauptung, die Sozialisten wollten die Arbeit abschaffen, ist ein Widersinn sondergleichen. Nichtarbeiter, Faulenzer gibt’s nur in der bürgerlichen Welt. Der Sozialismus stimmt mit der Bibel darin überein, wenn diese sagt: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen. Aber die Arbeit soll auch nützliche produktive Tätigkeit sein. Die neue Gesellschaft wird also verlangen, daß jeder eine bestimmte industrielle, gewerbliche, ackerbauliche oder sonstige nützliche Tätigkeit ergreift, durch die er eine bestimmte Arbeitsleistung für die Befriedigung vorhandener Bedürfnisse vollzieht. Ohne Arbeit kein Genuß, keine Arbeit ohne Genuß.“
Die Verengung des Arbeitsbegriffs in Vollendung bietet dieses Zitat und der entscheidende Einspruch gegen diejenigen, die meinen, ein BGE sei sozialistisch. Doch es ist vielmehr die heutige Erwerbszentrierung, die im Geist des Sozialismus fortlebt. Ihre Erhaltung bedarf der Sanktionen, um den „Faulenzern“ Beine zu machen. Wie so häufig, ist das Paulus-Zitat verkürzt, siehe hier. Diese Haltung ist das eigentliche Hemmnis für die Einführung eines BGE, man schaue sich nur an, was Oskar Lafontaine einst zu Sanktionen meinte, wirklich distanziert hat er sich davon meines Wissens nicht.
Sascha Liebermann