Sozialgericht Gotha bringt Sanktionen erneut vor das Bundesverfassungsgericht

Geschehen ist das schon im vergangenen August, nachdem das Bundesverfassungsgericht die erste Vorlage zurückgewiesen hatte. Auch Tacheles e. V. aus Wuppertal wurde um eine Stellungnahme zur Vorlage und dem Sachverhalt gebeten, ebenso der Paritätische Wohlfahrtsverband. Die Stellungnahme von Tacheles Sozialhilfe e. V. ist auch interessant, um Einblick in die Entstehung des Bundessozialhilfegesetzes und die es betreffende Rechtsprechung zu erhalten. Siehe auch den Kommentar in Christel T’s Blog (Beitrag nicht mehr zugänglich, SL 2.11.18) und die Aufzeichnung einer Diskussion zur Frage: Hartz IV-Sanktionen verfassungswidrig – ein Streitgespräch.

„Was steckt hinter Sanktionsfrei.de?“ fragte gegen-hartz.de

Handelt es sich um eine „Kampagne mit systemveränderndem Einfluss oder nur ein weiteres Unternehmen der Armutsindustrie?“ fragt gegen-hartz und schließt seine Ausführungen so:

„Uns liegt es fern, dieses Projekt negativ zu bewerten, trotzdem stellen die aufgetretenen Widersprüche für uns die von „Sanktionsfrei.de (n.e.V)“ genannten Absichten erheblich in Frage. Eine an „Sanktionsfrei.de (n.e.V)“ gerichtete weitergehende Anfrage, in der wir vorab auf diese Widersprüche hinwiesen und um Stellungnahme baten, blieb (bislang) unbeantwortet. Gern lassen wir uns jedoch vom Gegenteil überzeugen und hoffen, dass die Ungereimtheiten schnell aufgeklärt werden. (fm)“

Siehe „Häufige Fragen“ auf Sanktionsfrei.de und den Beitrag auf Christel T.’s Blog.