…ein Beitrag von Daniela Staber auf utopia, der einen Überblick geben will, aber doch auch Missverständliches erhält. Dass ein BGE z. B. „andere Formen von Sozialhilfe“ ablösen würde, lässt sich als Abschaffung jeglicher bedarfsgeprüfter Leistung verstehen. Wer vertritt das? Auch wenn diese Mär verbreitet ist, so gibt es doch nur wenige BGE-Befürworter, die das vorsehen. Selbst Thomas Straubhaar schließt eine Beibehaltung bedarfsgeprüfter Leistungen nicht aus, wenngleich er sie nicht favorisiert. Manche Voraussage, was die „Menschen“ sich dann trauen würden, scheint mir doch allzu riskant. Auf jeden Fall würde ein BGE manches erleichtern, ob aus den Möglichkeiten für den Einzelnen dann auch Realitäten werden, ist ungewiss. Das hängt noch von anderen Aspekten ab. Weshalb „müssten“ illegale Einwanderer oder Menschen ohne Anspruch auf Grundeinkommen „unattraktive Tätigkeiten „ausüben?
„Bedingungsloses Grundeinkommen: Fünf Vor- und Nachteile des Konzepts“… weiterlesen