Arbeitsaufwand und Ertrag stehen bei der Exzellenzintiative in einem unangemessenen Verhältnis. Das kann ich aus eigener leidvoller Erfahrung nur bestätigen. Sogar wenn der Antrag letztendlich erfolgreich ist, lässt sich der emotionale und zeitliche Aufwand kaum rechtfertigen. https://t.co/pgtYpzYyEU
— Detlef Pollack (@DetlefPollack) December 30, 2020
…wieviel Entlastung brächte hier ein Bedingungsloses Grundeinkommen, wenn auf seiner Basis Forschung möglich und der Zugang zu Infrastruktur wie Bibliotheken, elektronischen Zeitschriften und etwaiger „freier“ institutioneller Anbindung gegeben wären, ohne auf das Erwerbseinkommen angewiesen zu sein? Siehe auch „Kunst und Wissenschaft und das bedingungslose Grundeinkommen“.
Allerdings muss hier auch gefragt werden, weshalb sich verbeamtete Professoren auf Lebenszeitstellen in nennenswerter Zahl denn nicht gegen diese Entwicklung gestemmt haben? Wer eine solche Stelle innehat, muss nicht am Drittmittelzirkus teilnehmen – was ja nicht heißt, dass es nicht sinnvoll sein kann, hier und da Drittmittel einzuwerben. Auch wenn gesetzliche Regelungen den Missstand befördern (siehe das Wissenschaftszeitvertragsgesetz), so erklären sie keineswegs die Praxis, befristete Verträge mit kurzen Laufzeiten den in der Qualifizierungsphase befindlichen Kollegen anzubieten, um sie kurz zu halten. Hier müssen sich die Entscheider in den Universitäten als erstes selbst fragen, was sie anders machen könnten. Das galt schon für die sogenannten Bologna-Reformen, die weitgehend durchgewunken wurden in der Hoffnung, dass alles nicht so schlimm komme oder sie zu einer technokratischen Erneuerung führen könne. Hätten die Fakultäten, Fachbereiche und Institute hier nicht mitgewirkt und manche Fussfessel selbst angelegt, wäre es womöglich gar nicht zu den weitreichenden Veränderungen durch die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen gekommen, deren Folgen dann wieder beklagt werden (siehe hierzu:
„Zum Selbstverständnis der Soziologie als Wissenschaft“
Sascha Liebermann